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Bundesministerium für Justiz (Hrsg.)

100 Jahre Christian Broda

Ein Leben im Zeichen großer Justizreformen

Symposium „100 Jahre Christian Broda“
11. und 12. März 2016 in Wien

StudienVerlag

Innsbruck
Wien
Bozen

Inhaltsverzeichnis

I. 100 Jahre Christian Broda – Festakt

Birgit Tschütscher

Symposium „100 Jahre Christian Broda“ – Begrüßung

Hannes Jarolim

Begrüßung

Wolfgang Brandstetter

Eröffnung

Heinz Fischer

Eröffnung

Maria Wirth

Biografischer Überblick und
Skizzierung des gesellschaftlichen Klimas – Festvortrag

Marcus Lutter

Erinnerungen an Christian Broda

Daniel Pabst

Vibrant solemnity

II. Symposium

Peter Kostelka

Der lange Weg von einer Anwaltschaft Öffentlichen Rechts zur Volksanwaltschaft

Susanne Reindl-Krauskopf

Christian Broda – Strafrechtliche Reformen mit nachhaltiger Wirkung

Roland Miklau

Christian Broda und die Reform des Strafrechts

Gerhard Hopf

Christian Broda und die Reform des Familienrechts

Gertrude Brinek

Die Familie zur Zeit Christian Brodas

Rudolf Forster und Jürgen M. Pelikan

Sachwalterschaft und Unterbringung:
Nachhaltige Reformen für Benachteiligte

Sepp Rieder

Die Entstehung des Mediengesetzes unter Christian Broda

Gottfried Korn

Vom Pressegesetz zum Mediengesetz

Alfred Noll

Christian Broda und das Medienrecht

Claudia Kuretsidis-Haider

Christian Broda und die Todesstrafe im Wandel der Zeit

Podiumsdiskussion am 12. März 2016

I.
100 Jahre Christian Broda – Festakt

Birgit Tschütscher

Symposium „100 Jahre Christian Broda“ – Begrüßung

Christian Broda, ein die Justiz prägender Name, der in seiner Bedeutung seinesgleichen sucht.

Wie bedeutend dieser Name ist, sehen Sie, meine Damen und Herren, einerseits an der Größe der erschienen Gästeschar, andererseits an der Bedeutung derselben für die Justiz und Politik. Es hat noch nicht viele Veranstaltungen im BMJ gegeben, die so hochkarätig besucht waren.

Die große Anzahl der Ehrengäste macht es mir unmöglich, alle zu begrüßen. Verzeihen Sie mir daher schon jetzt, dass ich den einen oder die andere nicht namentlich erwähnen werde. Seien Sie aber versichert, das Bundesministerium für Justiz freut sich über jeden und jede von Ihnen gleichermaßen.

Allen voran darf ich jemanden begrüßen, von dem ich weiß, dass ihm dieses Symposium besonders wichtig ist. Lieber Herr Bundespräsident, ich bedanke mich ganz herzlich für die Ideen und Anregungen während der Vorbereitungszeit. Durch die Gespräche mit Ihnen durfte ich einiges mehr über Broda und die Zeit seines Wirkens erfahren. Ich freue mich sehr, dass Sie heute bei uns sind. Herzlich willkommen, Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer.

Ich freue mich, wenn bei Veranstaltungen der Justiz ressortfremde Minister teilnehmen, und ganz besonders freue ich mich, wenn mich Persönliches und eine gemeinsame Vergangenheit mit demjenigen verbindet. Wir haben gemeinsam zu Zeiten der Ministerschaft Brodas studiert und die eine oder andere durchaus politische und kontroversielle Diskussion geführt. In der Zwischenzeit haben sich unsere Wege getrennt, sind teilweise parallel verlaufen und haben sich manchmal auch wieder gekreuzt. Ich finde es sehr schön, dass wir uns gerade bei der heutigen Veranstaltung wieder begegnen. Herzlich willkommen, Dr. Josef Ostermayer.

Dass Christian Broda nicht nur innerhalb seiner Partei oder bei Gesinnungsgenossen anerkannt war und ist, sondern weit darüber hinaus, zeigen Sie, Herr Bundesminister Dr. Brandstetter, als Gastgeber. Mit den Worten: „Das muss pfeifen, Frau Kollegin“, haben Sie mich in den letzten Wochen während der Organisation dieses Symposiums immer wieder angefeuert. Sehen Sie sich um, Herr Minister. „Es pfeift.“ Ich darf mich bei Ihnen im Namen aller hier Anwesenden für die Möglichkeit, dieses Symposium zu veranstalten, und auch für die großzügige Einladung nach der Eröffnungsfeier bedanken. Vielen Dank.

Ich freue mich auch sehr, dass viele ehemalige Repräsentanten des politischen Lebens heute Christian Broda die Ehre geben. Ich freue mich, die ehemalige Nationalratspräsidentin und Volksanwältin Dr.in Heide Schmidt und die ehemaligen Minister Dr. Caspar Einem, Dr. Willibald Pahr, Dr. Nikolaus Michalek und Dr. Harald Ofner begrüßen zu dürfen.

Schon durch eine herausragend lange Amtsdauer von fast 19 Jahren nimmt Christian Broda eine besondere Rolle unter den Justizministern der Zweiten Republik ein. Da dürfen natürlich bei einer Feier zum 100. Geburtstag die Vertreter der Höchstgerichte und höchsten Justizbehörden nicht fehlen. Heißen Sie bitte mit mir den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel, den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Eckart Ratz und den Generalprokurator Dr. Werner Pleischl herzlich willkommen.

Seine Arbeit als Justizpolitiker ist in die Justizgeschichte eingegangen. Auf die einzelnen Themen werde ich heute nicht eingehen, davon gibt es in den nächsten Stunden und Tagen von berufener Seite mehr. Nur so viel: Sämtliche Reformen waren grundlegend und weichenstellend für die Modernisierung von Staat und Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Broda war ein ausgesprochen konsensorientierter Minister. Die meisten seiner Reformen wurden einstimmig im Parlament beschlossen; möglich war das aber nur durch das Mitwirken der Abgeordneten aller Parteien. Begrüßen Sie mit mir – stellvertretend für alle Abgeordneten – den Justizsprecher der SPÖ Herrn Dr. Hannes Jarolim und den Leiter der Parlamentsdirektion Herrn Dr. Harald Dossi.

Die Sektionschefs des Hauses sind alle anwesend. Auch das ist ein Zeichen der Wertschätzung des Werkes Brodas. Begrüßen Sie bitte Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Dr. Georg Kathrein und Mag. Christian Pilnacek sowie den Generaldirektor Mag. Erich Mayer, LL.M MBA.

Nicht nur die Höchstgerichte sind heute vertreten, sondern auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Leiter und Leiterin der Oberstaatsanwaltschaften, die teilweise weite Anreisen auf sich genommen haben, um an der heutigen Veranstaltung teilzunehmen. Herzlich willkommen, Dr. Gerhard Jelinek, Dr. Manfred Scaria, Dr. Klaus Schröder, Dr.in Brigitte Loderbauer, Dr. Karl Gasser und Dr. Friedrich Hintersteininger.

Ein ganz wichtiger Teil von Ihnen fehlt natürlich noch: die Familie. Dass Sie von Mexiko über Großbritannien zum Symposium angereist sind, zeigt mir, wie stolz Sie auf Ihren Vater, Opa, Onkel, Cousin Christian Broda sind. Zu Recht, wie Sie nicht nur heute sehen können. Es sind viele aus der engeren und weiteren Familie heute hier, was mich besonders freut. Ich darf stellvertretend für sie alle die Tochter von Christian Broda, Frau Professorin Johanna Broda, begrüßen. Es ist eine große Ehre für mich, Sie heute willkommen zu heißen. Alle anderen, die heute gekommen sind und die ich nicht namentlich erwähnt habe, sind – das versichere ich Ihnen – genauso herzlich willkommen und für das Gelingen der Veranstaltung genauso unentbehrlich.

Lassen Sie mich noch zwei Personen hervorheben, die einen wesentlichen Beitrag zum Zustandekommen dieses Symposiums geleistet haben. Zum einen Frau Dr.in Maria Wirth, die heute noch aus ihrer wunderbaren Broda-Biografie erzählen wird, und Sektionschef i.R. Dr. Michael Neider, der, glaube ich, alle Menschen kennt, die zur Zeit Brodas gelebt haben, und mir dankenswerterweise sein geradezu unerschöpfliches Wissen zur Verfügung gestellt hat. Sie beide sind mir sehr ans Herz gewachsen. Es war mir eine große Freude, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Und wenn ich Neider sage, dann gehören für mich untrennbar Keller und Rieder dazu. Herzlich willkommen, Dr. Heinrich Keller und Dr. Sepp Rieder. Während der Vorbereitung haben wir schon einige launige Gespräche geführt. Freuen Sie sich darauf.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte aus Sicht einer Mitarbeiterin des BMJ sagen, die Broda nicht persönlich erlebt hat, aber den Eindruck hat, dass der Geist seiner Arbeitseinstellung doch noch zu spüren ist.

Bei seinen Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz war Broda berühmt für seine Disziplin, seine langen Arbeitstage und für die Intensität, mit der er Ergebnisse und Leistungen forderte. Noch spätabends studierte er regelmäßig die Zeitungen vom nächsten Tag und „seine“ Sektionschefs waren vor frühmorgendlichen, also durchaus auch schon vor 7 Uhr früh einlangenden Telefonanrufen niemals sicher, bei denen er persönlich um Informationsbeschaffung oder um rasche weitere Veranlassungen ersuchte – und das zu Zeiten weit vor dem Handy.

Christian Brodas Pünktlichkeit war legendär. Niemand hat ihn je zu spät kommen sehen. Für seine Chauffeure bestand die heikle Aufgabe darin, am Zielort keinesfalls zu spät, aber auch nicht zu früh einzulangen. Bei Überlandfahrten nicht wirklich leicht zu bewältigen – die Chauffeure verfügten aber bald über ein entwickeltes Wissen über ruhige Seitenwege und Nischen mit Wartemöglichkeiten in unmittelbarer Nähe von häufig anzufahrenden Zielorten, wo dann im Fall verfrühten Ankommens ungestört zehn Minuten gewartet werden konnte.

Christian Broda war ein Arbeitstier und huldigte einem asketischen Lebensstil. Sein täglicher Arbeitstag begann wie erwähnt sehr früh und endete äußerst spät. Feiern, und überhaupt solche mit Alkoholzufuhr, liebte er nicht sonderlich. Ihn sah man immer nur mit einem kleinen Mocca und einem Gläschen Wasser.

Sein Weltbild von der Gleichheit der Menschen lenkte seinen Blick auch auf die damals noch extreme Unterrepräsentation von Frauen in allen Bereichen des Justizressorts. Der Frauenanteil bei den Richter/innen betrug 1970 1 %. Broda lud zu Enqueten und förderte die Diskussion über diese Tatsache und ihre historischen Gründe und legte damit den Grundstein für die heute grundsätzlich nicht mehr in Frage stehende Frauenbeteiligung auf allen Ebenen der Justiz.

Die nächsten zwei Tage werden dem Schaffen Brodas gewidmet sein, wir werden die wichtigsten Themen seiner Zeit besprechen, versuchen, Ihnen Broda auch menschlich näher zu bringen, und beleuchten, was davon heute noch fortwirkt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Tagung.

Hannes Jarolim

Begrüßung

Sehr geehrte Familie Broda, sehr geehrter Herr Bundesminister, geschätzte Präsidenten der Oberlandesgerichte, sehr geehrte aktuelle und ehemalige MitabeiterInnen dieses Hauses in den unterschiedlichsten Funktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde!

Ich darf hier namens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion besten Dank dafür entbieten, dass wir diesen tollen Rahmen heute zur Feier eines der ganz großen Politiker und des größten Justizpolitikers der Zweiten Republik gefunden haben. Es ist in der Tat keine Selbstverständlichkeit, dass zu einem derartigen Anlass, dem 100. Geburtstag von Christian Broda, eine derartig große Anzahl ausgewiesener Experten und Politiker, Richter, Persönlichkeiten aus dem gesamten Leben hier erschienen ist. Lassen Sie mich ganz kurz, so wie es mein Auftrag ist, zu dieser Veranstaltung einleitend sagen:

Christian Broda ist ein Name, eine Persönlichkeit; wir sehen ihn vor uns, aber wenn man länger darüber nachdenkt, dann wird diese Persönlichkeit eine Idee, eine Einstellung, eine Entwicklung, eine Weltanschauung – es ist Humanismus auf höchstem Niveau. Eine Persönlichkeit, die es wie wenige, ich würde im Justizbereich sagen, wie keine andere versucht und auch daran geglaubt hat, durch Überzeugungsarbeit, durch intensives Miteinanderumgehen, auf die Menschen zugehen, diskutieren und so die Justizpolitik zu gestalten, wie das in unser aller Sinne, also jenem der Gesellschaft und der Menschen, das Beste war. Er war ein Reformer im Interesse und zum Nutzen aller Menschen, und das hat ihn besonders ausgezeichnet. Aber nicht nur, dass er im theoretischen Bereich und auch im menschlichen Bereich besonders qualifiziert war, er war auch jemand, der gewusst hat, dass es nicht reicht, wenn das nur besprochen wird, es muss auch umgesetzt werden! Und daher waren die Worte von Erich Kästner auch sein Leitspruch: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

Und auf diese Art und Weise ist es Christian Broda gelungen, ganz wesentliche Fortschritte innerhalb seiner Wirkungszeit durchzuführen. Der Zugang zum Recht, das war sein großes Kredo, und dieser Zugang zum Recht hat auch dazu geführt, dass, wenn das Recht einmal gesetzt bzw. beschlossen worden war, es auch auf besondere Weise publiziert wurde. Sie kennen sicher alle die kleinen Büchlein, die in sehr großer Anzahl aufgelegt worden sind, aus denen dann die mehr oder weniger komplizierten Rechtsmaterien auch für die einfachen Menschen erkennbar und lesbar werden sollten.

Wir wissen auch, dass es ihm ein großes Anliegen war, die Gleichheit nicht nur VOR dem Gesetz, sondern auch DURCH das Gesetz sicherzustellen. Er hat einmal Anatole France, den großen französischen Gelehrten, zitiert, der sagte: „Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.“ Der Satz beweist eindrucksvoll, dass die Gleichheit vor dem Gesetz nicht reicht. Und das war, was Broda erkannt und auch umgesetzt hat, indem er eben die Gleichheit durch das Gesetz geschaffen hat und in einer Unzahl unterschiedlicher Rechtsmaterien – beispielhaft kann man da das Konsumentenschutzgesetz, das Mietrechtsgesetz und die Verfahrenshilfe nennen – umgesetzt hat, sodass jene, die über nicht so starke Ellbogen verfügten, auf Augenhöhe ihre Interessens- und Rechtskonflikte lösen konnten.

Christian Broda hat immer drei Kredos gelebt bzw. angewandt, wenn es darum gegangen ist, sich einem Problem zu nähern.

Das erste, das auch in den demokratiepolitischen Bereich sehr stark hineingespielt hat, war: „Die Demokratie steht und fällt mit dem Demokratiebewusstsein der Menschen und der Gesellschaft.“ Aber das Demokratiebewusstsein entwickelt sich nicht im luftleeren Raum, dahinter standen auch seine Erfahrungen aus den Jahren 1927 und 1934 und auch die Befürchtung und die Erkenntnis, dass all das, was man hier gemeinsam erarbeitet hat, dann nicht wirkt, wenn es nicht in der Gesellschaft insgesamt in der gesamten Breite ankommt, umgesetzt, nachvollzogen und auch als richtig empfunden wird. Diese Einstellung hat Christian Broda auch in seinem gesamten Wirken, in seinem Bestreben gelebt, womöglich immer einstimmige Gesetzesbeschlüsse zu erreichen. Es ging darum, Überzeugungsarbeit zu leisten, auch wenn es in dem einen oder anderen Fall auch mehrere Jahre waren; am Ende standen dann – mit einer Ausnahme – immer einheitliche Beschlussfassungen.

Ein weiterer Spruch war: „Bei großen Vorhaben gibt es kein Überstimmen, sondern nur ein Übereinstimmen.“ Meine Damen und Herren, das klingt so selbstverständlich, aber es kommt auf die tatsächliche Toleranz an, es kommt auf die demokratische Selbstdisziplin in der angewandten Politik an. Diskussionen sollten so geführt werden, dass man – und das ist nicht immer leicht, und ich, der ich nicht erst seit kurzem im Parlament bin, kann das bestätigen – aufeinander zugeht, und zwar so, wie Broda das auch gelebt hat, nie vergessend, dass es auch ein Morgen gibt, nie vergessend, dass wir im Hohen Haus der Gesellschaft, der Bevölkerung verpflichtet sind, und nie vergessend, dass wir ein gemeinsames Ziel erreichen und nach außen auch präsentieren und erklären sollten.

Ein weiterer Satz war: „Es kann kein Strafgesetz und kein Familienrecht von 51 % gegen 49 % der Bevölkerung beschlossen werden.“ Völlig klar, aber ab und zu ist es notwendig, sich dessen zu besinnen und zu sagen: „Ok, wir haben jetzt eine Diskussion, wir haben eine heftige Diskussion, wir haben – vielleicht auch weil sich die Verhältnisse geändert haben – eine besonders medial begleitete Diskussion, aber wichtig ist es doch, immer wieder auf die Metaebene zurückzugehen, nachzudenken, einen neuen Ansatz zu bringen und dann doch vielleicht eine gemeinsame Lösung zu finden.“ Und mit diesen Kredos war dann auch die Justizpolitik Christian Brodas ausgestattet.

Die Familienrechtsreform 1975: Heini Keller hat einmal gesagt, diese Reform sei die tiefgreifendste von allen Reformen Christian Brodas, und vermutlich stimmt das auch. Wir alle assoziieren ihn ja hauptsächlich mit den Strafrechtsnovellen 1971 und 1975, aber diese Novelle, diese Familienrechtsreform war der eigentliche Aufbruch aus der Entmündigung in die Gleichberechtigung in der Keimzelle der Gesellschaft, wie Broda das gesagt hat. Diese Reform war richtungsweisend, weil wir umdenken mussten in der Gesellschaft, in der auf einmal nicht mehr der Mann das Haupt der Familie war, in der es die volle Gleichberechtigung – auch beim Unterhalt und bei den Lebensbedürfnissen – gab, als die unehelichen Kinder plötzlich gleichgestellt waren und am Ende des Tages, wenn eine Ehe nicht so funktionierte, wie die Partner sich das wünschten, nun auch die Möglichkeit bestand, wieder voneinander zu gehen. Auch jetzt diskutieren wir immer noch – man kann sagen im Geiste Brodas –, ob es sinnvoll ist, dem anderen bei der Auflösung der Ehe ein Verschulden nachweisen zu müssen, wie wir das ja teilweise noch immer haben und damit Situationen herbeiführen, die sehr oft noch das Letzte an gegenseitiger Wertschätzung nehmen und vielfach Kinder durch eine allfällige Zeugenschaft auch noch erheblich in ihrer weiteren Entwicklung schädigen. Diese Keimzelle war es, die Christian Broda gemeint hat, wenn er gesagt hat: „Demokratie in der Familie bedeutet natürlich auch Ausfluss auf die Demokratie in der Gesellschaft, aber auch umgekehrt.“ Und er hat Recht gehabt, wir können wohl nicht ernsthaft in einem Bereich Demokratie leben, nicht aber im anderen, und ich denke, dass wir hier schon ein schönes Stück weitergekommen sind.

Der 7. Februar 1968 war dann einer seiner Glanztage, Christian Broda wird später sagen: „Mein schönster Tag im Parlament“, – die Aufhebung der Todesstrafe. Als Ziel hat er auch die „gefängnislose Gesellschaft“ apostrophiert, und es ist nachvollziehbar und es ist wichtig und ihm zu verdanken, dass man abseits der Nebel des Alltages auch Möglichkeiten und Ziele stets zu verfolgen hat, die dann auch in Alltagsentscheidungen Korrelative sein können. Wenn Broda etwa sagte: „Es kann nicht die Qualität eines Staates in der hohen Anzahl von Gefängnissen und von Inhaftierten liegen“, so hat er Recht gehabt, meine Damen und Herren. Und wir wissen alle, wenn man etwa die USA und Kanada vergleicht, so kommen in den USA – und das bei Existenz der Todesstrafe – auf 100.000 Einwohner 700 Häftlinge und in Kanada kommen auf 100.000 Einwohner 100 Häftlinge, also 1 zu 7. Es kann niemand, der die USA und Kanada persönlich oder aus den Medien kennt, sagen, dass in Kanada die absolute Verwüstung durch Kriminalität stattfindet und in den USA nicht. Es ist eher umgekehrt. Alleine schon durch diesen Umstand sieht man, dass die Anzahl von Haftplätzen eine Gesellschaft nicht wirklich weiterbringt, sondern es – und das hat auch Broda gesagt – darauf ankommt, wie eine Gesellschaft mit der Schaffung von Alternativen zu Haftstrafen umgeht. Ich erinnere hier etwa an die Diversion.

Wir machen immer wieder große Fortschritte, aber es ist einer der wesentlichen Punkte, den Christian Broda uns hier gezeigt hat: der Stil. Er hat sich auch im Justizausschuss fortgesetzt. Es gelingt immer wieder, dass wir von der tagespolitischen Kleinstreitigkeit abgehen und in die Weite sehen und die Toleranz haben, miteinander so umzugehen, dass die meisten Materien einstimmig beschlossen werden. Es geht nicht immer schnell, es geht nicht immer von heute auf morgen, aber es ist der richtige Aufwand, in einer Demokratie und in Diskussionen miteinander so umzugehen, damit in der Öffentlichkeit erkennbar wird, dass man gemeinsam versucht hat, das Beste im Interesse der Republik Österreich zu erzielen. So ist Christian Broda in die Geschichte eingegangen, einerseits als Theoretiker durch seine zahlreichen Publikationen, andererseits als vorbildlicher Mensch. Eines darf ich vielleicht am Ende noch einmal erwähnen – etwas, das er uns mitgegeben hat und dessen wir uns immer wieder bewusst sein müssen. Es ist schön, zu diskutieren, nachzudenken und sich auszutauschen, aber am Ende des Tages ist es doch so, dass es nichts Gutes gibt, außer man tut es. Danke!

Wolfgang Brandstetter

Eröffnung

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, meine sehr verehrten Ehren- und Festgäste!

Für mich ist es natürlich eine ganz besondere Freude, Sie heute hier im Bundesministerium für Justiz begrüßen zu dürfen, zur Eröffnung der Veranstaltungsreihe Justiz- und Zeitgeschichte, gewidmet dem 100. Geburtstag von Christian Broda.

Er wurde 1916 geboren als Sohn des auch publizistisch tätigen Staatsbeamten und späteren Rechtsanwalts Ernst Broda und der Schauspielerin Viola Broda. Sein Onkel war der Filmregisseur Georg Wilhelm Papst. Gemeinsam mit seinem älteren Bruder Engelbert, der später Chemiker wurde, wuchs er in einem weltoffenen bürgerlichen Milieu auf, in dem unter anderem sein evangelischer Taufpate, der Rechtswissenschaftler Hans Kelsen oder der Sozialphilosoph Max Adler verkehrten. Nach dem Besuch der Volksschule besuchte er das Akademische Gymnasium. Der Kulturwissenschaftler Friedrich Heer war sein Mitschüler. Bereits in seiner Jugend war er politisch aktiv.

Unter dem Eindruck der bürgerkriegsähnlichen Zustände im Juli 1927 schloss er sich der Vereinigung Sozialistischer Mittelschüler an, später auch der Kommunistischen Jugendbewegung. Kurz vor der Matura wurde er im Februar 1934 wegen kommunistischer Betätigung verhaftet und musste eine Haftstrafe abbüßen. Zum Studium aus politischen Gründen vorerst nicht zugelassen, konnte er im Wintersemester 1936/37 an der Uni Wien Geschichte und Rechtswissenschaften inskribieren. Gleichzeitig gehörte er einer kommunistischen Widerstandsgruppe an.

Nach kurzer beruflicher Tätigkeit in der administrativen Bibliothek des Bundeskanzleramtes promovierte er im März 1947 zum Doktor iuris und legte im Oktober 1948 die Rechtsanwaltsprüfung ab. Schon kurz darauf eröffnete er seine eigene Kanzlei. Zu seinen Klienten gehörten unter anderen Herbert von Karajan oder Hans Weigel. Über die Vereinigung Sozialistischer Juristen stieß er zur Mitarbeit in der Sozialistischen Partei Österreichs, die ihn im Juli 1957 in den Bundesrat entsandte. Im Juni 1959 wechselte er in den Nationalrat, dem er ohne Unterbrechung bis Mai 1983 angehörte.

1960 wurde Broda Justizminister im dritten Kabinett von Julius Raab. Schon in dieser Zeit setzte er sich besonders für einen humaneren Strafvollzug ein. Das große Projekt einer Strafrechtsreform war in der damaligen Koalitionsregierung mangels Konsens nicht möglich – und der war Christian Broda ausgesprochen wichtig. Das wird heute meines Erachtens oft verkannt. Aber es gelang ihm, andere Vorhaben in dieser Zeit umzusetzen, dazu gehörten etwa das Jugendgerichtsgesetz, das Richterdienstgesetz und das Aktiengesetz. Es gab auch eine lange Auseinandersetzung in der Ära Broda auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Gruppierungen über die in der NS-Vergangenheit amtierenden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Broda wurde vorgeworfen, die Beschäftigung damit und die notwendigen Konsequenzen nicht zuzulassen. Der Umgang mit diesem höchst sensiblen Thema war aus heutiger Sicht damals sicher nicht zufriedenstellend, aber das betraf nicht nur den damaligen Justizminister Christian Broda. Es soll an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Umgang der Justiz mit dem Verbotsgesetz auch gerade jetzt in diesen Tagen wieder ein breit diskutiertes Thema ist.

Während der ÖVP-Alleinregierung 1966 bis 1970 wandte sich der Jurist Broda wieder verstärkt seiner Rechtsanwaltskanzlei zu. 1968, das wurde erwähnt, durfte er erleben, dass eines seiner größten politischen Ziele, nämlich die Abschaffung der Todesstrafe verwirklicht wurde. Nach dem Wahlsieg der Sozialdemokratischen Partei 1970 wurde er erneut Justizminister und behielt seine Funktion bis zum Ende der Alleinregierung im Mai 1983.

Untrennbar mit Broda verbunden ist in dieser Zeit der Name Dr. Walter Hauser, der erfreulicherweise am Samstag an der Zeitzeugenrunde teilnehmen wird. Er war 1962 erstmals Abgeordneter, in späterer Folge Justizsprecher der Österreichischen Volkspartei und auch im Justizausschuss aktiv. Er war auch von 1970 bis 1983 durchgehend im Nationalrat. Man kann aus heutiger Sicht sagen, Broda und Hauser, das waren die beiden politischen Antagonisten der großen Rechtsreformen der 70er Jahre. In diese Zeit fallen unglaubliche respekteinflößende Reformen im Familienrecht, wie etwa die Beseitigung der rechtlichen Diskriminierungen unehelicher Kinder, die Reform des Ehe- und Scheidungsrechts, die kleine und die große Strafrechtsreform. Aus heutiger Sicht kann man nur wirklich großen Respekt vor dieser Reformleistung haben. Man darf nicht vergessen, auch die Volksanwaltschaft wurde 1977 nach jahrelangen Diskussionen eingerichtet. Wesentlich beteiligt daran war übrigens unser heutiger Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, der damals auch geschäftsführender Obmann des SPÖ-Parlamentsklubs war. Darüber werden wir bei dem Symposium sicher noch mehr hören; es verdient größten Respekt.

Kurz vor seinem Tod wurde Christian Broda der Menschenrechtspreis des Europarates verliehen. Er starb 1987 in Wien und wurde in einem Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. Im Rahmen des Symposiums wird es morgen eine Kranzniederlegung geben; da muss ich leider in Brüssel sein. Ich möchte Sie auf die Vitrinen aufmerksam machen, die im Vorraum aufgestellt sind. Darin sehen Sie von Broda selbstverfasste Texte zur Strafrechtsreform, zur Parlamentsreform und zum Thema Demokratie allgemein. Aber besonders hinweisen möchte ich auf die Rede, die er anlässlich der Verleihung des Menschenrechtspreises 1987 gehalten hat. Sie finden dort auch Erinnerungsstücke zu verschiedenen Themen, die mit ihm in Verbindung stehen.

Wenn ich gesagt habe, dass das Reformwerk Christian Brodas bis heute Aktualität hat, dann kann ich das schlagend damit beweisen, dass ich heute im Bundesrat inhaltlich darauf Bezug nehmen konnte. Es ging um die geplante Verschärfung im Suchtmittelstrafrecht. Ich habe bei dieser Gelegenheit gesagt, ich sei überzeugt davon, dass der große Jurist und Kriminologe Franz von Liszt Recht hatte, als er sagte: „Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.“ Das ist essentiell auch der Kern dessen, was Christian Broda in seinem Reformwerk verwirklicht hat und ich halte es für wichtig. Es ist nicht ausreichend, einfach nur die Möglichkeiten der Untersuchungshaft zu erweitern, man muss dahinter schauen, man muss schauen woher denn diese Delinquenz kommt. Da bin ich auch ganz beim Wiener Bürgermeister, der das kürzlich im passenden Rahmen auch so vertreten hat. Ja, es ist richtig: Vieles an Gedankengut aus der Ära Broda ist heute noch Richtschnur, heute noch Leitlinie – auch für mich.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, als ich ins Amt gekommen bin, war ich sehr beeindruckt von dem Büro, das seit der Zeit Christian Brodas völlig unverändert ist und mein erster Gedanke war: „Du änderst da sicher nichts.“ Das mache ich auch nicht. Es ist nach wie vor so wie in den 70er Jahren, es hat – sagen wir mal so – den Charme der 70er Jahre, aber ich würde es nicht ändern. Das ging so weit, dass eine Seitenstütze von Brodas Schreibtisch eingeknickt ist und ich mich geweigert habe, den Schreibtisch wegbringen zu lassen. „Der Tischler muss hier her, alles andere ist mir viel zu gefährlich, das soll so bleiben wie es ist.“ Das hat einfach den Zeitgeist und die Atmosphäre von damals und das möchte ich nicht missen. Ich hoffe, es bleibt auch nach meiner Amtszeit so. Ich habe sogar noch ein Erinnerungsstück aus der Zeit Christian Brodas wieder in die Büroräume bringen lassen, nämlich eine Vitrine, die sogenannte Broda-Vitrine. Im Keller haben wir sie entdeckt und sie beinhaltet jetzt bestimmte Erinnerungsstücke an ihn, zum Beispiel eine Dokumentation zum Strafgesetzbuch 1974 mit einer persönlichen Widmung von Broda, die an einen befreundeten Rechtsanwalt gerichtet war.

Ich habe auch an meiner eigenen Biographie gemerkt, wie sehr diese Zeit, diese Ära Broda, auch eine Brücke ins Heute bilden kann. Ich habe entdeckt, dass ich mich in dieser Zeit, Ende der 70er Jahre während des Studiums als Redakteur der Fakultätszeitschrift intensiv mit Broda auseinandergesetzt habe. Ich werde das in unserer Broda-Vitrine zur Schau stellen dürfen. Man sieht da entsprechend schöne Karikaturen, die sich intensiv mit Broda beschäftigen, hier konkret ging es um das Mediengesetz, Wintersemester 1978/79. Hier in einem weiteren besonders schönen Exemplar ging es um die Scheidungsreform – da ist eine Karikatur, die zeigt Christian Broda und Dr. Walter Hauser. Wenn man das heute liest, dann merkt man, wie groß die Strahlkraft und die Bedeutung dieser Zeit gewesen sind. Heute etwa habe ich diesen Bericht über die Arbeiten am Mediengesetz wieder entdeckt und vom damaligen Streit zwischen Minister Broda und der Kronen Zeitung gelesen. Er wurde dadurch ausgelöst, dass Justizminister Broda im Rahmen des Forum Alpbach erklärte, dass „die Kronen Zeitung die kriminelle Gefahr groß genug erscheinen lasse, um die Aggressionen in der Bevölkerung freizumachen, auf denen letztlich auch der Ruf nach der Todesstrafe aufbaut“ und hier ganz gezielt Journalisten kritisiert, wegen „des Schürens von bestimmten negativen Gefühlen“, auch was den Strafvollzug betrifft. Da muss ich aus heutiger Sicht als Justizminister ganz ehrlich sagen, das ist hoch aktuell und das hat Christian Broda schon damals durchaus deutlich gesagt. Das ringt mir Respekt ab.

Es ist für mich eine sehr interessante Auseinandersetzung mit dieser Zeit und natürlich ist es auch eine Auseinandersetzung mit meiner eigenen Geschichte, denn es finden sich in diesen kleinen Zeitschriften von der Fakultätsvertretung Jus natürlich auch Fotos von damals, die auch mich zeigen. Herr Bundespräsident, wir haben kürzlich gemeinsam die Fotos von ihrer Kuba-Reise im Jahr 1980 gesehen und haben gemeinsam festgestellt: „Da gibt es einen gewissen Unterschied“, aber ich kann Ihnen versichern, bei mir ist es viel schlimmer.

Ich kann nur sagen, ich bin sehr froh darüber und sehr stolz darauf, dass wir dieses Symposium hier im Justizministerium abhalten können, und ich bin wirklich zu besonderem Dank verpflichtet. Zu Dank verpflichtet bin ich auch unserem Streichquartett der Justiz, meine Herren, man kann wirklich stolz auf Sie sein, Sie beweisen stets aufs Neue, dass die Justiz auch den richtigen Ton finden kann, ich danke Ihnen dafür. Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Tschütscher, was soll ich sagen, ich bin restlos begeistert: „Es pfeift“, um es in Ihrer Diktion zu sagen, und ich bin froh darüber und ich bin stolz darauf. Und ich bin auch froh darüber, liebe Frau Kollegin Tschütscher, dass aufgrund Ihrer Leistung es mir nun möglich ist, ein weiteres ganz tolles Erinnerungsstück an Broda in die Vitrine zu geben, nämlich die zehnseitige Liste der Ehrengäste; so etwas hat es im Haus noch nicht gegeben, und das ist schon großartig und auch dafür bin ich ganz besonders dankbar. Ich wünsche Ihnen und allen, die an dem Symposium teilnehmen werden, interessante Diskussionen und einen guten Verlauf, und ich bin sicher, dass auch dieses Symposium in gewisser Weise etwas Besonderes sein wird und als Sternstunde der Geschichte des Justizministeriums in Form einer entsprechenden Dokumentation Eingang in irgendwelche Vitrinen finden wird. Ich danke Ihnen vielmals. Dankeschön.

Heinz Fischer

Eröffnung

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Frau Prof. Dr. Johanna Broda! Verehrte Gäste!

Ich darf Sie alle auf das Herzlichste begrüßen, die Sie sich auf Einladung des Herrn Justizministers Dr. Brandstetter zu dieser Veranstaltung aus Anlass des 100. Geburtstages von Dr. Christian Broda eingefunden haben.

Ganz besonders freue ich mich, dass die Tochter von Christian Broda, Frau Prof. Johanna Broda, mit ihrer Tochter Ana und den Enkelkindern Martin und Lucio die weite Reise von Mexico City nach Wien angetreten hat, um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Der Name Christian Broda wird für immer mit großen Reformen im Rechtswesen verbunden bleiben: Strafgesetzbuch, Familienrecht, Medienrecht, Sachwalterrecht, Mietrecht, um nur die Wichtigsten zu nennen. Diese Rechtsgebiete werden im Rahmen dieses Symposiums noch fachkundig diskutiert werden.

Meine Damen und Herren!

Lassen Sie mich meinen Versuch einer kurzen Würdigung des Lebenswerkes von Christian Broda aus Anlass seines 100. Geburtstages mit einigen Hinweisen auf den Menschen Christian Broda und auf seinen Werdegang beginnen.

Sein Vater, Dr. Ernst Broda, war ein liberaler Rechtsanwalt, der mit Prof. Hans Kelsen befreundet war. Daraus ist auch zu erklären, dass Hans Kelsen der Taufpate und später ein lebenslanger Freund von Christian Broda war. Die Mutter der beiden Brüder Christian und Engelbert Broda war Viola Broda, geb. Pabst, eine ungeheuer temperamentvolle und bis ins hohe Alter lebenslustige und liebenswürdige Frau, deren Bruder der weltbekannte Filmregisseur G.W. Pabst war.

Der mitten im Ersten Weltkrieg geborene Christian hat die Geschichte und vor allem den Untergang der Ersten Republik intensiv erlebt. Er hat die dramatischen Höhe- bzw. Tiefpunkte in sich aufgenommen und seine politische Heimat zunächst in der Sozialdemokratie und dann Links von der Sozialdemokratie gefunden. Die Tatsache, dass er der kommunistischen Ideologiezeitschrift „Weg und Ziel“ Ende der dreißiger Jahre unter dem Pseudonym JANDA eine Publikation unter dem Titel „Ziel und Weg“ entgegenzusetzen versuchte, zeigte seine Divergenzen mit der kommunistischen Orthodoxie, die durch sein Entsetzen über die sogenannten Moskauer Prozesse in der Zeit zwischen 1936 und 1938 noch gesteigert wurden. Das fand auch zwei Jahrzehnte später in seinem intensiven Engagement für die Ungarische Revolution des Jahres 1956 und gegen den sowjetischen Panzerkommunismus seinen Ausdruck.

Auf der anderen Seite empfand er die kommunistische Bewegung zunächst trotz allem als unverzichtbares Element im Kampf gegen den Hitlerfaschismus. Das war auch noch seine Position im Jahr 1945.

Und erst einige Zeit später wandte er sich – stark beeinflusst von Dr. Wilhelm Rosenzweig – endgültig der Sozialdemokratie zu, die den erfolgreichen Rechtsanwalt 1957 in den Bundesrat und 1959 in den Nationalrat entsandte.

1960 wurde er vom Parteivorstand nach einer Kampfabstimmung und gegen den Widerstand von Franz Olah als Justizminister nominiert. Damit war ein Konflikt mit Olah entzündet, der Christian Broda noch jahrelang begleiten und in seiner Arbeit behindern sollte.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe Christian Broda sowie seine Gattin Dr. Hilda Broda und deren Tochter Johanna Ende der 50er Jahre näher kennengelernt. Die Nachricht, dass die vorhin erwähnte Abstimmung zwischen zwei Kandidaten für das Amt des Justizministers, nämlich zwischen Dr. Christian Broda und Dr. Viktor Kleiner, zugunsten Brodas ausgegangen ist, hat Christian Broda übrigens von mir erhalten, weil der am Abstimmungsprozess beteiligte Abgeordnete Peter Strasser mich noch aus der Sitzung heraus angerufen hat mit der Bitte, diese Nachricht an Christian Broda weiterzugeben.

Ich hatte in der Folgezeit mehr als ein Vierteljahrhundert das Privileg einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Christian Broda, die mir viele Einblicke in seine Arbeitsweise und Denkweise ermöglicht hat. Durch Christian Broda habe ich auch viele interessante Persönlichkeiten aus seiner Generation und sogar aus der Generation seines Vaters, wie z.B. Prof. Hans Kelsen, kennengelernt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die reiche Ernte an Reformen, die Christian Broda im Laufe seines politischen Lebens durchsetzen und verwirklichen konnte, wäre nicht möglich gewesen, wenn er nicht mit größter Energie, umfassendem Sachwissen und echter Reformbegeisterung für die Realisierung seiner Wertvorstellungen eingetreten wäre. Seine Reformziele waren über weite Strecken identisch mit denen der österreichischen Sozialdemokratie – und umgekehrt. Sie wurden aber auch aus zusätzlichen Quellen, wie z.B. dem Einfluss der liberalen Gedankenwelt gespeist.

Versucht man die Leitgedanken seiner Weltanschauung zusammenzufassen, so treten zwei Prinzipien in den Vordergrund:

Er sah sich als Nachfahre und Fortsetzer der aus seiner Sicht auf halbem Weg steckengebliebenen Aufklärung und hielt die Reformziele der Jahre 1848 und 1867 in hohen Ehren; gleichzeitig war aber auch der Marxismus für ihn eine wichtige Quelle für zahlreiche Erkenntnisse und Einblicke in die gesellschaftliche Entwicklung.

So war er also zugleich ein engagierter Liberaler und ein engagierter Kämpfer für eine klassenlose Gesellschaft: „Glauben Sie denn wirklich, dass eine Klassengesellschaft humaner und besser ist als eine klassenlose Gesellschaft?“ hielt er einmal einem Journalisten entgegen, der bei einer Pressekonferenz Brodas Bekenntnis zur Überwindung von Klassenschranken kritisch hinterfragt hatte.

Den Gleichheitsgrundsatz wollte er aber nicht nur formal im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz, sondern im Sinne von Gleichheit durch das Gesetz verstanden wissen.

Erlauben Sie mir, das ein bisschen näher auszuführen.

Christian Broda äußerte sich gelegentlich bewundernd über die Reformen von Kaiser Joseph II., der 1787 das für damalige Verhältnisse fortschrittliche westgalizische Strafgesetzbuch erlassen hatte, sowie die Folter und fürs erste auch die Todesstrafe im Kaisertum Österreich abgeschafft hat; noch mehr sah er sich aber als konsequenter Fortentwickler jener Gedanken, die der Revolution von 1848 zugrunde lagen. Mit ihr beginnt auch die Geschichte der Demokratie in Österreich, die allerdings mit vielfältigen Rückschlägen zu kämpfen hatte. Christian Broda trat – durchaus ähnlich wie Bruno Kreisky – für die soziale Demokratie ein, d.h. er wollte den staatsrechtlichen Rahmen der Demokratie – einschließlich Rechtsstaat – mit sozialen Veränderungen im Sinne von Chancengleichheit und gleicher Menschenwürde verbinden.

Er war kein Anhänger der marxistischen These von der Zwangsläufigkeit historischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Vorgänge. Wohl aber überzeugte ihn die These von Karl Marx über den Einfluss des sogenannten gesellschaftlichen Unterbaues auf den Überbau, d.h. auf die Wertevorstellungen und insbesondere auf die Rechtsordnung einer Gesellschaft.

Die Rechtsreform sah er einerseits als liberales Nachziehverfahren im Bereich der Rechtsordnung an, sie veränderte gesellschaftliche Verhältnisse, und andererseits als Grundlage für eine gerechte und humane Weiterentwicklung der Gesellschaft.

In einer Rede vor dem Deutschen Juristentag in Berlin im September 1980, an dem Christian Broda über Einladung des deutschen Justizministers Hans-Jochen Vogel teilgenommen hatte, sagte er: „Die Rechtsreform als Dienst an der Demokratie ist eine permanente Aufgabe. Sie leistet ihren Beitrag zur friedlichen und evolutionären Lösung gesellschaftlicher Konflikte.“

Christian Broda war von der Wandlungsfähigkeit und Besserungsfähigkeit des Menschen überzeugt. Eines seiner Lieblingszitate war jener Satz von Solschenizyn aus dem Buch „Der erste Kreis der Hölle“, wo es heißt, dass die Grenze zwischen Gut und Böse oft mitten durch das Herz ein- und desselben Menschen geht.

War er aber aus irgendeinem Grund enttäuscht oder deprimiert, dann tröstete er sich oft mit einem Satz aus dem Roman „Der Leopard“ von Giuseppe Tomasi di Lampedusa, wo Fürst Salina in einer Schlüsselszene resignierend sagt: „Mir fehlt die Kunst der Selbsttäuschung.“

Dennoch oder gerade deshalb trat Christian Broda als Mensch und als Justizminister entschieden der Auffassung entgegen, dass Vergeltung das leitende Prinzip des Strafrechts sein dürfe oder gar sein müsse.

„Helfen, nicht strafen“ war sein zentraler Grundsatz.

Das Strafrecht soll nur dann eingreifen, wenn andere Mittel versagen. Jedes Strafrecht muss ebenso die Besserung des Täters anstreben wie den Schutz der verletzten Ordnung. Wesentliche Anliegen der Strafrechtsreform waren ihm ein Zurückdrängen der Freiheitsstrafe und ganz besonders der kurzen Freiheitsstrafen, die Einführung der Tagessätze bei der Geldstrafe, die Schaffung des Maßnahmenvollzugs sowie die Bewährungshilfe.

Gerne berief er sich auf den deutschen Strafrechtslehrer, Rechtsphilosophen und zeitweiligen Reichsjustizminister der Weimarer Republik Gustav Radbruch, der schon eine Generation vor Broda den Standpunkt vertreten hat, dass Strafe und Vergeltung in einer zukünftigen Rechtsordnung keine maßgebenden Normen sein können.

Natürlich waren sich sowohl Gustav Radbruch als auch Christian Broda des Umstandes bewusst, dass die Gesellschaft vor Übeltätern geschützt werden muss und dass Verbrechensopfer jede Rücksichtnahme und möglichst auch Kompensation verdienen. Christian Broda war es ja, der 1972 das Gesetz über die Entschädigung von Verbrechensopfern initiierte und durchsetzte. Auch der später eingeführte außergerichtliche Tatausgleich beruht auf seinen Vorstellungen. Aber die Strafe sahen beide gewissermaßen nur als Notlösung und ultima ratio. Eine ultima ratio, die leicht zur ultima irratio werden konnte – wie ganz besonders bei der Todesstrafe. Grundsätzlich gelte für das Strafrecht, dass Vorbeugung und Wiedergutmachung nützlicher und wirksamer sind als Strafen. Seine vielfach – zum Teil auch absichtlich und polemisch – missverstandene Vision von einer gefängnislosen Gesellschaft hat hier ebenso ihren Ursprung wie sein Eintreten für die Reduktion der Freiheitsstrafen und für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

So manche kriminelle Neigung sah er als Reaktion auf gesellschaftliche Zustände. Also keine nachhaltige Besserung der Täter ohne Besserung der Gesellschaft, keine Strafrechtspolitik ohne Gesellschaftspolitik.

Christian Broda war immer sehr um Konsens bemüht; der größte Teil der von ihm initiierten legislativen Projekte wurde einstimmig beschlossen. Im spektakulären Fall der sogenannten Fristenlösung im Strafgesetzbuch 1973 gelang allerdings trotz unglaublich langer und intensiver Bemühungen kein Kompromiss bzw. keine Bereinigung der bestehenden Wertungswidersprüche; so konnte bei sonst weitgehendem Konsens das neue Strafgesetzbuch in dritter Lesung nur mit Stimmenmehrheit verabschiedet werden.

Ich erinnere mich noch mit großer Genauigkeit und Klarheit an dutzende Gespräche mit Christian Broda, die sich um die Frage drehten, ob die – nach unserer Überzeugung – von der Sache her schlechtere Lösung, nämlich die Indikationenlösung auf der Basis eines einstimmigen Beschlusses im Nationalrat oder die von der Sache her bessere Lösung, nämlich die Fristenlösung, auf der Basis eines Mehrheitsbeschlusses im Nationalrat vorzuziehen sei.

Immer wieder und immer wieder quälte sich Christian Broda mit dieser Frage und suchte nach einer Antwort.

Eines Tages erzählte er mir, dass ein – inzwischen verstorbener – Sektionschef des Justizministeriums zu ihm gesagt hat: „Herr Minister, Sie müssen sich entscheiden, zwischen der mehrstimmigen Fristenlösung, die Ihnen die Dankbarkeit vieler Frauen bringt, oder der einstimmigen Indikationenlösung, die Ihnen bestimmt ein Ehrengrab am Zentralfriedhof bringt.“

Es war an einem Tisch im Café Sluka, wo sich Christian Broda endgültig für die Fristenlösung entschied. Bruno Kreisky war darüber bekanntlich nicht glücklich und stellte im letzten Moment eine unerwartete Variante zur Diskussion, nämlich das Thema des Schwangerschaftsabbruches zur Gänze aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Das war aber kein gangbarer Weg.

Letzten Endes hat Christian Broda sowohl ein damals sehr modernes Strafrecht als auch das von ihm nicht angestrebte Ehrengrab erhalten.

Meine verehrten Damen und Herren!

Durch unglaubliche insgesamt neunzehn Jahre war Christian Broda Bundesminister für Justiz, nämlich von 1960 bis 1966 und von 1970 bis 1983. Er war der Überzeugung, ein Bundesministerium müsse so geführt werden wie eine gute Anwaltskanzlei – und er war ein hervorragender Anwalt. Von seinen Mitarbeitern verlangte er – wie von sich selbst – sehr viel. Er hat aber – was bekanntlich keine Selbstverständlichkeit ist – maßgeblich an einem Projekt beteiligte Mitarbeiter innerhalb und außerhalb seines Ressorts namentlich genannt und ausführlich gewürdigt. Selbst seine Kanzleileiterin, die unvergessliche Frau Wagner, und sein Kraftfahrer, der Herr Endl, den er seinen Pilot nannte und der ihm nie zu schnell gefahren ist, erhielten große Portionen an Lob.

Christian Broda war übrigens ein begeisterter Autofahrer und saß auch selbst gerne hinter dem Steuer seines privaten Peugeot 404.

Seine Aufgaben als Präsident des Autofahrerklubs ARBÖ, die er durch ein volles Vierteljahrhundert hindurch, nämlich von 1962 bis zu seinem Tod im Februar 1987, ausübte, war ihm ein Herzensanliegen. Und wichtige Veränderungen im Verkehrsstrafrecht gingen auf seine Initiative zurück.

Schon in einer Rede beim 70. Geburtstag von Christian Broda, also vor 30 Jahren, habe ich mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass seine großen Ziele und seine großen Aufgaben ihn nie daran gehindert haben, sich auch um die scheinbar kleinen Dinge im Umgang mit Mitmenschen zu kümmern. Ein handgeschriebener Brief zum Geburtstag, ein Besuch im Krankenhaus, ein Strauß Blumen, wenn es etwas zu feiern gab oder ein aufmunternder Telefonanruf in schwierigen Situationen und vor allem der nie versiegende Strom von Postkarten aus Shanghai oder aus Bad Vöslau oder von einem Kurzurlaub im südsteirischen Fünfturm bei Tillmitsch gehörten genauso zu Christian Broda wie die Strafrechtsreform oder der Neubau des Justizministeriums.

Christian Broda war nicht nur ein hervorragender Bundesminister, sondern auch ein leidenschaftlicher Parlamentarier. Während der gesamten Zeit seiner Ministerschaft gehörte er auch dem Nationalrat an. In seinen Wortmeldungen als Bundesminister pflegte er stets ausführlich auf die vorangegangenen Wortmeldungen der Abgeordneten, insbesondere jener der Opposition, einzugehen. „Demokratie heißt Dialog“, war eine von ihm häufig verwendete Redewendung.

Demokratiereform und Reform des Wahlrechts, aber auch die Schaffung der Volksanwaltschaft waren weitere ihm wesentliche Anliegen. Gemeinsam mit Leopold Gratz legte er 1969 seine Vorstellungen zur Parlamentsreform unter dem Titel „Für ein besseres Parlament, für eine funktionierende Demokratie“ dar.

Nicht weniger wichtig war für ihn die Realisierung von Menschenrechten, insbesondere die Schaffung von sozialen Grundrechten. Dazu schrieb er 1978 in der Zeitschrift „Die Zukunft“: „Der Schritt vorwärts zur Gleichstellung der sozialen Grundrechte mit den klassischen Freiheitsrechten ist ein Stück Konkretisierung unserer Vorstellungen von der Sozialen Demokratie.“

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Jahren seines Wirkens wandte sich Broda besonders der Rechtsstellung von Flüchtlingen und Fremden zu. In einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates forderte er ein Maßnahmenpaket, das auf einer „Charta des demokratischen Europa für den wirksamen Schutz der Menschenrechte der Flüchtlinge und Gastarbeiter“ aufbauen sollte. Er forderte aber auch die Verankerung des Rechts auf Asyl für politische Flüchtlinge in der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Festschreibung europäischer Mindeststandards für Flüchtlinge und Ausländer durch ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention. Er warnte davor, dass sich in diesem Zusammenhang eine neue Zweiklassengesellschaft bilden könnte, nämlich die von Inländern und von Fremden.

Wie aktuell doch diese Themen gerade heute sind!

Christian Broda war auch sehr um internationale Kontakte bemüht. Einer seiner wichtigsten Gesprächspartner und besten Freunde war der deutsche Justizminister Hans-Jochen Vogel, der erst vor wenigen Wochen in München seinen 90. Geburtstag gefeiert hatte. Als Redner bei dieser Geburtstagsfeier konnte ich auf die hervorragende und erfolgreiche Zusammenarbeit des deutschen und des österreichischen Justizministers hinweisen, die sich auch häufig gegenseitig besuchten.

„Wir haben unsere Arbeit immer auch als Arbeit an der Europäischen Rechtsvereinheitlichung aufgefasst. Was wäre die Einheit Europas ohne seine Einheit im Recht“, hatte Christian Broda schon bei der Eröffnung eines Deutschen Juristentages in Stuttgart am 14. September 1976 gesagt – also fast zwei Jahrzehnte vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.

Ein anderer wichtiger Gesprächspartner für Broda war der französische Anwalt und Justizminister Robert Badinter, der später auch Präsident des französischen Conseil Constitutionnel war. 1981 hatte Badinter die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich durchgesetzt; in Österreich war dies schon 1968 gelungen. Broda hat einmal den Tag der Beschlussfassung des Nationalrates über die ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe als seinen schönsten Tag im Parlament bezeichnet. Später hat auch er den Tag des Inkrafttretens der großen Strafrechtsreform als weiteren, gleichwertigen Höhepunkt bezeichnet.