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Eva-Maria Biermann-Ratjen
Jochen Eckert
Hans-Joachim Schwartz

Gesprächspsychotherapie

Verändern durch Verstehen

10., aktualisierte und erweiterte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

10. Auflage 2016

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-029413-4

E-Book-Formate:

pdf:       ISBN 978-3-17-029414-1

epub:    ISBN 978-3-17-029415-8

mobi:    ISBN 978-3-17-029416-5

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Inhalt

 

 

 

 

  1. Einleitung zur 10. Auflage
  2. Kapitel I Das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot
  3. 1 Die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess
  4. 2 Die Definition des gesprächspsychotherapeutischen Beziehungsangebotes
  5. 2.1 Empathie
  6. 2.2 Unbedingte Wertschätzung/Bedingungsfreie positive Beachtung
  7. 2.3 Kongruenz
  8. 3 Kapitel-Zusammenfassung
  9. Kapitel II Vergleich des Beziehungsangebotes Gesprächspsychotherapie mit anderen Formen psychotherapeutischer Einflussnahme
  10. 1 Vergleich der »Ratschläge« für den Therapeuten bei der gesprächspsychotherapeutischen und bei der psychoanalytischen Behandlung
  11. 2 Vergleich von Gesprächspsychotherapie und Psychoanalyse aus psychoanalytischer Sicht
  12. 3 Vergleich des Forschungsansatzes von Rogers mit der psychoanalytischen Therapieforschung
  13. 4 Vergleich des direktiven Standpunktes der Verhaltenstherapie mit dem nondirektiven der Gesprächspsychotherapie
  14. 5 Konsequenzen für die Gesprächspsychotherapie und die vergleichende Psychotherapieforschung
  15. 6 Das Fremdbild der Gesprächspsychotherapie: Wie stellen psychiatrisch, psychoanalytisch und verhaltenstherapeutisch orientierte Autoren die Gesprächspsychotherapie dar?
  16. Kapitel III Wissenschaftliche Prüfungen des Klientenzentrierten Konzepts und der Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie
  17. 1 Möglichkeiten und Grenzen empirischer Psychotherapieforschung
  18. 1.1 Auswirkungen der empirisch-wissenschaftlichen Forschung auf die Praxis
  19. 1.2 Die sog. Variablenforschung – ein Forschungsansatz, der seinem Gegenstand nicht gerecht wird
  20. 2 Auf dem Wege zu einem angemessenen wissenschaftstheoretischen Verständnis des Klientenzentrierten Konzepts und der Gesprächspsychotherapie
  21. 2.1 Zur notwendigen Unterscheidung von vier Abstraktionsebenen im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts
  22. 2.2 Das Klientenzentrierte Konzept aus systemischer Sichtweise
  23. 3 Empirisch-wissenschaftliche Nachweise der Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie
  24. 3.1 Ergebnisse empirischer Prüfungen der generellen Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie
  25. 3.2 Ergebnisse empirischer Prüfungen der differentiellen Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie
  26. 4 Die Wirksamkeit von Gesprächspsychotherapie dargestellt auf der Grundlage von neueren Metaanalysen
  27. 5 Zur Ablehnung der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
  28. 6 Wodurch wirkt Gesprächspsychotherapie?
  29. 7 Kapitel-Zusammenfassung
  30. Kapitel IV Das Entwicklungs- und Störungsmodell des Klientenzentrierten Konzepts
  31. 1 Das Psychotherapiemodell
  32. 2 Das Modell der psychischen Entwicklung im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts
  33. 3 Das Klientenzentrierte Konzept der psychischen Entwicklung aus der Sicht der modernen Naturwissenschaften
  34. 3.1 Der sich selbst aktualisierende Organismus
  35. 3.2 Die Selbstaktualisierungstendenz und das »need for positive regard«
  36. 3.3 Kongruenz/Inkongruenz
  37. 4 Zur Entwicklung von mehr oder weniger »frühen« Störungen
  38. 5 Das Krankheitsmodell des Klientenzentrierten Konzepts dargestellt am Beispiel der Psychogenese der neurotischen Störungen
  39. 6 Abschließende Bemerkungen
  40. Kapitel V Der »Innere Bezugsrahmen«
  41. 1 Die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte unter besonderer Berücksichtigung des Inneren Bezugsrahmens
  42. 2 Die Entwicklung der Selbstexploration im Therapieprozess. Ein Fallbeispiel
  43. 3 Die Berücksichtigung der Bewertung von Erfahrung durch den Therapeuten: Rogers’ Gespräch mit Gloria
  44. 4 Die Beziehung des Klienten zu seiner Erfahrung und zum Therapeuten – Fallvignetten
  45. 5 Die Abbildung des Inneren Bezugsrahmens im Interpersonalen Modell
  46. 6 Kapitel-Zusammenfassung
  47. Kapitel VI Indikation und Prognose
  48. 1 Zur Notwendigkeit der Indikationsstellung
  49. 2 Die Geschichte der Indikationsfrage in der Gesprächspsychotherapie
  50. 3 Die Indikation für Gesprächspsychotherapie auf der Grundlage des Klientenzentrierten Konzepts
  51. 3.1 Die Bedeutung der Art der Störung, der Art der therapeutischen Intervention, der Art der Therapieziele und der Persönlichkeit von Klient und Therapeut für die Indikationsstellung im Rahmen des Klientenzentrierten Konzepts
  52. 3.2 Die Indikationskriterien für eine Gesprächspsychotherapie
  53. 3.3 Zusammenfassung
  54. 4 Auf der Suche nach empirisch fundierten Merkmalen für Indikation und Prognose
  55. 4.1 Indikation und Prognose auf der Grundlage von psychopathologischen Klassifikationen
  56. 4.2 Indikation und Prognose auf der Grundlage von psychologischen Tests und Ratingverfahren (Fremdeinschätzungen)
  57. 4.3 Indikation und Prognose auf der Grundlage der Beurteilung des therapeutischen Beziehungsangebotes durch den Klienten
  58. 4.4 Zum Einsatz von Klienten-Erfahrungsbögen in der therapeutischen Praxis
  59. 5 Das Indikationsprofil der Gesprächspsychotherapie
  60. 6 Indikation für Gesprächspsychotherapie vor dem Hintergrund der sog. Indikationsmodelle
  61. 7 Differentielle Indikation für Gesprächspsychotherapie
  62. 8 Kapitel-Zusammenfassung
  63. Kapitel VII Gesprächspsychotherapie in der Praxis
  64. 1 Indikation und Prognose in der Einzeltherapie
  65. 1.1 Indikationsstellung: Erstinterview
  66. 1.2 Differentielle Indikation in der Praxis
  67. 2 Wahl des therapeutischen Settings: Einzel-, Gruppen- oder Paartherapie?
  68. 2.1 Problemaktivierung als Kriterium für die Wahl des Settings
  69. 2.2 Das Kriterium der Ansprechbarkeit für das therapeutische Setting
  70. 3 Dauer und Frequenz von Gesprächspsychotherapie
  71. 3.1 Behandlungsumfang (Anzahl der Therapiesitzungen)
  72. 3.2 Frequenz und Dauer von Gesprächspsychotherapien
  73. Kapitel VIII Das Klientenzentrierte Konzept in der sozialen Arbeit (Beratung)
  74. 1 Die Attraktivität des Klientenzentrierten Konzepts für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen
  75. 2 Zur Unterscheidung von Beratung und Psychotherapie
  76. 3 Zur Verwendbarkeit des Klientenzentrierten Konzepts in der sozialen Arbeit
  77. 4 Entwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung und der Personzentrierten Beratung
  78. 4.1 Entwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung
  79. 4.2 Weiterentwicklung der Personzentrierten Beratung
  80. 5 Zusammenfassung
  81. Anhang
  82. I Skalen zur Erfassung von Klienten- und Therapeutenverhalten
  83. II Der Bielefelder Klientenerfahrungsbogen (BIKEB)
  84. III Der Gruppen-Erfahrungsbogen (GEB)
  85. Literatur
  86. Sachwortverzeichnis

Einleitung zur 10. Auflage

 

 

 

Dieses Buch ist 1979 zum ersten Mal erschienen. Es stellt die vom amerikanischen Psychologen C. Rogers entwickelte Gesprächspsychotherapie dar, die 2002 im Rahmen des deutschen Psychotherapeutengesetzes als empirisch nachgewiesen wirksam wissenschaftlich anerkannt worden ist.

Viele Kernaussagen der Gesprächspsychotherapie haben Eingang in andere Therapiekonzepte gefunden, dabei aber oft einen nicht unerheblichen Bedeutungswandel erfahren. Dazu gehören das positive Menschenbild, die Ressourcenorientierung und die herausragende Bedeutung der therapeutischen Beziehung.

In diesem Buch wird daher erneut besonderes Gewicht auf die Darstellung der ursprünglichen Konzeption der Gesprächspsychotherapie gelegt: ihre Konzentration auf die therapeutisch wirksame Beziehung, in der der Klient erlebt, dass er in seinem Sich-selbst-Erleben angenommen, empathisch verstanden und nicht bewertet wird.

Dieses Buch versucht aber auch in seiner überarbeiteten 10. Auflage zu verdeutlichen, dass der Weg, den Gesprächspsychotherapeuten vor dem Hintergrund ihres Verständnisses von Psychotherapie und der menschlichen Natur einschlagen, auch ein spezifischer ist.

Die empirische Psychotherapieforschung der letzten drei Jahrzehnte hat immer wieder ergeben, dass es kein Therapieverfahren gibt, das generell wirksamer ist als alle anderen. Es führen offensichtlich viele Wege nach Rom.

Der Weg, den Gesprächspsychotherapeuten einschlagen, ist einer davon. Er ist sicherlich nicht für alle gleich gut begehbar. Das gilt sowohl für Patienten als auch für Psychotherapeuten. Dennoch ist er ein besonderer, klar ausgeschilderter und für viele Patienten und Psychotherapeuten besonders geeigneter. So wird er in diesem Buch beschrieben.

Die folgende Übersicht über die Inhalte der einzelnen Kapitel haben wir aus der Einführung zur 9. Auflage übernommen, ergänzt um Hinweise auf Aktualisierungen und/oder Ergänzungen, wenn solche vorgenommen worden sind.

Im Kapitel I werden die Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess, die Carl Rogers entdeckt hat, dargestellt. Diese Bedingungen beschreiben eine Beziehung, die Menschen zum Erleben eines anderen Menschen, aber auch zum eigenen Erleben haben können.

Ergänzend wird dargestellt, welcher außerordentliche Stellenwert der therapeutischen Beziehung inzwischen auch in anderen Therapieverfahren zugeschrieben wird.

Im Kapitel II werden das Beziehungsangebot, das der Gesprächspsychotherapeut dem Klienten macht, und die Methoden zu seiner Gestaltung mit denen der Psychoanalytiker und denen der Verhaltenstherapeuten verglichen. Es geht in diesem Kapitel nicht um die Psychoanalyse und nicht um die Verhaltenstherapie. Sie sind nur der Hintergrund, vor dem vor allem das Klientenzentrierte Konzept der unbedingten Wertschätzung bzw. Bedingungsfreien Positiven Beachtung beleuchtet wird.

Ergänzt wird dieser Vergleich durch die Darstellung der Gesprächspsychotherapie durch psychiatrische, psychoanalytische und verhaltenstherapeutisch orientierte Autoren. Dieses »Fremdbild« der Gesprächspsychotherapie weist z. T. erhebliche Diskrepanzen zu deren Selbstbild auf.

Im Kapitel III geht es um die wissenschaftlichen Prüfungen des Klientenzentrierten Konzepts und der Effekte von Gesprächspsychotherapien.

Dieses Kapitel hat natürlich eine am neuesten Stand der Psychotherapieforschung orientierte Aktualisierung erfahren. In diesem Kapitel wird auch dargestellt, wie es zur Ablehnung der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch das Entscheidungsgremium, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gekommen ist.

Im Kapitel IV wird herausgearbeitet, was wir bezüglich der menschlichen Natur ganz allgemein und bezüglich der Entwicklung von psychischen Krankheitsbildern im Besonderen aus dem Umstand schlussfolgern können, dass psychische Störungen durch Gesprächspsychotherapie behandelt werden können.

Im Kapitel V wird der Prozess der Beziehungsaufnahme zum eigenen Erleben und zum Erleben anderer an Beispielen verdeutlicht. Es geht in diesem Kapitel exemplarisch um die Natur der menschlichen Organisation von Welt- und Selbsterfahrung und damit Selbstentwicklung, um den »Inneren Bezugsrahmen«.

Im Kapitel VI geht es um Fragen der Indikation und Prognose von Gesprächspsychotherapie und damit auch um die Ergebnisse der vergleichenden Psychotherapieforschung.

Das Kapitel VII stellt dar, wie eine Indikationsstellung in der Praxis erfolgen kann und wie mit Hilfe eines Erstinterviews die Rahmenbedingungen einer Gesprächspsychotherapie abgesteckt werden: das geeignete Setting (Einzel-, Gruppen- oder Paartherapie), die erforderliche Dauer (Kurz-, Normal- oder Langzeittherapie) und die Therapiefrequenz.

Das Kapitel ist im Hinblick auf die Literatur, die eine praxisbezogene Darstellung der Gesprächspsychotherapie beinhaltet, aktualisiert worden.

Im Kapitel VIII wird besprochen, wie auf der Grundlage des Klientenzentrierten Konzepts soziale Arbeit geleistet werden kann. Dieses Kapitel wurde aktualisiert im Hinblick auf die erfolgte Weiterentwicklung der Klientenzentrierten Gesprächsführung und der personenzentrierten Beratung.

Abschließend kommen wir nicht umhin, die Leser auf ein Namensproblem hinzuweisen: Der Name »Gesprächspsychotherapie« ist die in Deutschland eingeführte Bezeichnung für die von Carl Rogers begründete »Client-Centered Therapy«. In Österreich und in der Schweiz ist die Bezeichnung »Personzentrierte Psychotherapie« gebräuchlicher als Gesprächspsychotherapie. Weiterentwicklungen der Client-centered Therapy, wie die »Emotion-Focused Therapy« (Emotionsfokussierte Therapie), stellen die Erfahrung bzw. das Erfahren im therapeutischen Prozess (Experiential Therapy) ins Zentrum der Betrachtung. Das hat dazu geführt, dass der internationale Dachverband, der auch die Gesprächspsychotherapie vertritt, den Namen »Person centered & Experiential Psychotherapy and Counseling« trägt.

Aus den verschiedenen Namen ergibt sich jedoch kein Zuordnungsproblem: Gesprächspsychotherapie gehört zu humanistischen Therapieansätzen.

Aber auch in diesem Buch gibt es ein Benennungsproblem. In den frühen Übersetzungen der Schriften von Rogers wurde ein Aspekt der therapeutischen Beziehung mit »unbedingter Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreier Wertschätzung« übersetzt. Wir haben diesen Begriff in den vorangegangenen Auflagen auch so übernommen. Heute sind wir der Ansicht, dass es zutreffender ist, anstelle von »unbedingter Wertschätzung« von »Bedingungsfreier Positiver Beachtung« zu sprechen. In diesem Buch benutzen wir beide Bezeichnungen synonym.

Hamburg und Braunschweig

Im Herbst 2015

Eva-Maria Biermann-Ratjen, Jochen Eckert, Hans-Joachim Schwartz

Kapitel I Das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot

 

 

 

Das Kapitel behandelt die sechs nach Carl Rogers (1957) notwendigen und hinreichenden Bedingungen für einen psychotherapeutischen Prozess und das gesprächpsychotherapeutische Beziehungsangebot.

Rogers’ wichtigster Beitrag zur Therapieforschung ist seine Entdeckung, dass dann, wenn eine therapeutische Beziehung von einer bestimmten Qualität vorliegt, Inkongruenzen (Symptome) reduziert bzw. aufgehoben werden und positive Selbstkonzeptentwicklungen bzw. Persönlichkeitsveränderungen eintreten.

Die Einsicht, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung von ausschlaggebender Bedeutung für den Therapieerfolg ist, vertreten seit längerem auch empirische Psychotherapieforscher: »The strongest evidence linking process to outcome concerns the therapeutic bond or alliance, reflecting more than 1000 process-outcome findings« (Orlinsky, Grawe, Parks, 1994, S. 360).

Inzwischen wird die Bedeutung der therapeutischen Beziehung für den Therapieprozess und -erfolg grundsätzlich anerkannt und zur Kenntnis genommen, es werden ihr sogar eigene Monographien gewidmet, z. B. »Psychotherapy Relationships That Work« (Norcross, 2011, 2. Aufl.) oder das zweibändige »Handbuch der therapeutischen Beziehung« (Hermer & Röhrle, 2008).

Allerdings wird dabei die Bedeutung der therapeutischen Beziehung für den therapeutischen Prozess in Abhängigkeit von dem jeweiligen therapeutischen Paradigma unterschiedlich gesehen bzw. gewertet. Für bestimmte therapeutische Verfahren, z. B. in der Verhaltenstherapie, ist das Vorliegen einer »guten therapeutischen Beziehung« nur die Voraussetzung für die Anwendung der »eigentlichen«, d. h. meist störungsspezifischen, Interventionen. Die therapeutische Beziehung wird zwar als notwendig, nicht aber als ausreichend erachtet.

Dies ist in der klassischen Gesprächspsychotherapie anders: Wenn das gesprächspsychotherapeutische Beziehungsangebot zum Tragen kommt, d. h. wenn es vom Patienten wahr- und angenommen wird, dann ist es auch ausreichend und bewirkt therapeutische Veränderungen. Diese Auffassung findet der Leser im vorliegenden Buch dargestellt.

1          Die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess

Carl Rogers hat im Jahre 1957 die »notwendigen und hinreichenden Bedingungen für Persönlichkeitsveränderung durch Psychotherapie« beschrieben. Er hat auf der Grundlage der Erfahrungen, die er in vielen Jahren des psychotherapeutischen Umgangs mit Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigten, gemacht hat, allgemeine Voraussetzungen klar definierbarer und operationalisierbarer Art abgeleitet, die die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für konstruktive Persönlichkeitsveränderungen in einem psychotherapeutischen Prozess beinhalten.

Carl Rogers verstand unter konstruktiver Persönlichkeitsveränderung das, was, wie er sagt, Kliniker übereinstimmend begreifen als bessere Integration, weniger innere Konflikte, Freisetzung von Kräften für den Einsatz für eine erfolgreichere und befriedigendere Lebensgestaltung sowie Verhaltensänderung in Richtung auf Verhaltensweisen, die allgemein als reifer angesehen werden.

Die sechs Bedingungen, die gegeben sein und über eine gewisse Zeitspanne Bestand haben müssen, wenn sich eine konstruktive Persönlichkeitsveränderung in einer Psychotherapie entwickeln soll, sind:

1.    Zwei Menschen haben einen psychologischen Kontakt: Sie reagieren aufeinander, machen einander etwas aus, »each makes some perceived difference in the experiential field of the other« (Rogers, 1957, S. 96). Dieses »Sich-etwas-aus-dem-Anderen-machen« muss nicht bewusst sein, und der eine muss die Bedeutung, die er für den anderen hat, nicht unbedingt sicher ausmachen können. Die Beziehung muss aber da sein.

2.    Der eine Mensch, der Klient, ist inkongruent: mit sich selbst uneins, verletzlich, ängstlich. Er ist mit einem Erleben oder Empfinden beschäftigt, das nicht zu seinem Selbstbild passt.

     Rogers nimmt an, dass jeder Mensch ein Selbstkonzept hat, ein Abbild vom eigenen Erleben, in das nicht jede Erfahrung integriert wird. Er nennt einen Zustand, in dem eine Erfahrung nicht in das Selbstbild integriert werden kann, einen Zustand von Inkongruenz.

     Wenn sich der Klient der Inkongruenz nicht bewusst ist, dann ist er verletzbar; wenn er sie ahnt, dann befindet er sich in einem Spannungszustand, der als Angst bekannt ist.

3.    Der andere Mensch, der Therapeut, ist, was die Beziehung zum Klienten anbelangt, kongruent, mit sich selbst eins oder integriert. So kann er in dieser Beziehung »echt« sein, »real« er selbst sein (»genuine«). Sein tatsächliches Erleben stimmt mit dem überein, was er von seinem Erleben wahrhaben kann. Es ist für ihn möglich, sich seines gesamten Erlebens in der Beziehung zum Klienten bewusst zu werden. Das Gegenteil wäre eine bewusste oder unbewusste »Fassade«, d. h., der Therapeut wäre damit befasst, Teile seines Erlebens in der Beziehung zum Klienten bewusst oder unbewusst nicht wahrzuhaben. Echtheit in diesem Sinne ist für den konkreten Zeitpunkt des Kontaktes mit dem Klienten herstellbar, und zwar auch dann, wenn der Therapeut Empfindungen hat, von denen er annimmt, dass sie für den Klienten und seine Entwicklung nicht günstig sind.

4.    Der Therapeut erlebt sich als dem Klienten ohne Bedingungen zugewandt (»the therapist experiences unconditional positive regard for the client«, Rogers, 1957, S. 96).Er kann die Erfahrungen des Klienten, weil sie Bestandteil dieses Menschen sind, annehmen, so dass er nicht denken muss: »Ich mag dich, weil du so und nicht anders bist«. Das Gegenteil wäre: »In diesem Punkt finde ich dich gut, in diesem nicht, du tust also gut daran, so zu sein, wie ich dich gut finde«. Diese unbedingte Wertschätzung des Klienten entspricht nicht einem Bedürfnis des Therapeuten, hat ihre Quelle z. B. nicht darin, dass der Therapeut seinen Klienten mag oder dass er ein guter Therapeut sein möchte. Rogers stellt sehr deutlich dar, dass die Bedingung »unconditional positive regard« dann als gegeben angesehen werden kann, wenn sich ihr Effekt zeigt: dass nämlich der Klient dazu kommt, intensiver über sich selbst nachzudenken und sich um die eigene Erfahrung zu kümmern (und nicht um eine »gute Beziehung« zum Therapeuten). Der Klient kann dann als selbständige, vom Therapeuten deutlich getrennte (separate) Person dem Prozess der eigenen Erfahrung nachgehen, in welche Richtung auch immer, ohne sich der Gefahr ausgesetzt zu sehen, die unbedingte Wertschäzung des Therapeuten zu verlieren. Dieses bedingungsfreie Annehmen des Klienten, was auch immer er »ist«, so betont Rogers ausdrücklich, könne natürlich nur ein Ziel sein, das immer anzustreben, aber nur theoretisch zu erreichen sei (»would never exist except in theory«, Rogers, 1957, S. 98).

5.    Der Therapeut erfährt auf dem Wege der Einfühlung (empathy) das Erleben des Klienten in dessen Innerem Bezugsrahmen und er bemüht sich, dem Klienten die Erfahrungen, die er, der Therapeut, auf diesem Wege macht, mitzuteilen.

     Die Einfühlung des Therapeuten führt zu einem genauen Verstehen dessen, was der Klient von seinen eigenen Erfahrungen wahrnimmt, so genau, als handelte es sich um eigene Erfahrungen. Die Einfühlung des Therapeuten ist von dem Bewusstsein begleitet, dass es eben nicht die eigenen Erfahrungen, sondern die eines anderen Menschen sind, in die er sich einfühlt. Geht dieses Bewusstsein verloren, dann werden die Gefühle des Klienten zu den eigenen Gefühlen des Therapeuten. Der Therapeut ist dann mit dem Klienten identifiziert.

     Besonders dann, wenn es sich beim Klienten um verwirrende Gefühle handelt, sagt Rogers, werde deutlich, dass die Einfühlung des Therapeuten zur Klärung des Erlebens des Klienten beitragen soll und dass nicht ein unreflektierbares Miterleben der Gefühle des Klienten gemeint ist – geteilte Verwirrung ist keine Einfühlung.

6.    Der Klient nimmt zumindest in Ansätzen wahr, dass ihn der Therapeut empathisch versteht und – ohne ihm Bedingungen zu stellen – wertschätzt.

In Darstellungen der Klientenzentrierten Psychotherapie werden diese sechs notwendigen und hinreichenden Bedingungen für das Ingangsetzen und die Aufrechterhaltung des psychotherapeutischen Prozesses oft, leicht und gern reduziert auf die Darstellung der drei sog. »Therapeutenvariablen« (vgl. Kap. II.6): Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und einfühlendes Verstehen, wobei letztere auch noch gern gleich gesetzt wird mit ihrer operationalen Definition als »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« (vgl. Kap. III). Man wird aber der Psychotherapiekonzeption von Rogers nicht gerecht, wenn man in ihr nur eine Abstraktion des »Therapeutenverhaltens« sieht. Mindestens ebenso wesentlich zum Verständnis dieses Konzepts sind die Abstraktionen der psychologischen Voraussetzungen, die Personen erfüllen, die psychotherapierbar sind:

1.    Der Klient ist kontaktfähig: Der Therapeut bewirkt eine wahrnehmbare Veränderung des Erfahrungsfeldes des Klienten.

2.    Der Klient ist inkongruent und spürt das auch in irgendeiner Art und Weise: als mit sich selbst uneins sein, sich nicht verstehen, sich nicht akzeptieren und/oder in der Form von Gespanntheit, die Angst genannt wird.s

3.    Der Klient nimmt zumindest in Ansätzen wahr, dass ihn der Therapeut in seinem Erleben einfühlend versteht und ohne Bedingungen akzeptiert.

In diesen häufig vernachlässigten Bedingungen fasst Rogers »abstrakt« zusammen:

1.    was menschliche Entwicklung zu besserer Integration (s. o.) durch Psychotherapie zur Voraussetzung hat, nämlich Kontakt;

2.    welcher Art der Entwicklungsstillstand ist, der durch Psychotherapie behoben werden kann, nämlich Inkongruenz, und wie diese erfahren wird, und

3.    welcher Art der Kontakt ist, durch den Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht wird, nämlich ein Kontakt, in dem sich eine Person als in ihrem Erleben empathisch verstanden und ohne Bedingungen wertgeschätzt erfährt.

Die eigentliche Entdeckung C. Rogers‘ ist nicht in der Abstraktion von operational definierbaren »Therapeutenvariablen« zu sehen. Vielmehr ist es die Entdeckung, dass Menschen, wenn sie in einer Psychotherapie ihren eigenen Weg gehen dürfen, das Ziel verfolgen, das Selbst zu werden, das sie in Wahrheit sind. Unter der Bedingung von unbedingt positiver empathischer Beachtung entwickeln sie ihr Selbstkonzept, ihre Identität, werden mit sich selbst identisch (vgl. Rogers, 1983). So wie S. Freuds wesentliche Entdeckung nicht in der des Unbewussten und seiner Inhalte zu sehen ist, sondern in der Entdeckung der Entwicklung von Übertragung und Widerstand gegen das Bewusstwerden von Erfahrung in einem therapeutischen Kontakt, so ist die wesentliche Entdeckung von C. Rogers die Selbstkonzeptentwicklung im psychotherapeutischen Prozess.

Die Bedingungen für diese Entwicklung des Selbstkonzepts sollen im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.

C. Rogers definiert sie folgendermaßen: Der Therapeut ist im Kontakt mit dem Erleben des Klienten kongruent, unbedingt wertschätzend und empathisch. Der Therapeut hat also eine bestimmte Art von Beziehung zum Klienten bzw. macht ihm ein Beziehungsangebot, das durch Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und Empathie charakterisiert ist.

Kongruenz, unbedingte Wertschätzung und Empathie werden in der Literatur häufig als die Kern- oder Basis-Variablen des Therapeuten bezeichnet; und es werden für sie zum Teil auch andere Namen verwendet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt eine Beziehung als dadurch gekennzeichnet, dass zwei Menschen emotional aufeinander reagieren, wobei jeder für sich bestimmte Gefühlszustände anstrebt, deren Erreichung von den Gefühlen und dem diesen entsprechenden Verhalten des je anderen abhängig ist.

In der therapeutischen Beziehung hat der Therapeut das Ziel, für den Klienten Wertschätzung zu empfinden, was auch immer der Klient erlebt. Und dieses Gefühl der unbedingten Wertschätzung strebt der Therapeut nicht sich selbst und nicht dem Klienten zuliebe an, sondern im Dienst der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten. Dass das Gelingen einer solchen Arbeitsbeziehung auch für den Therapeuten eine durchaus angenehme Erfahrung ist und dass diese Arbeitsbeziehung auch eine echte und unter Umständen sehr tiefe, wirkliche Beziehung ist, ändert nichts daran, dass sie eine ist, die vom Therapeuten nicht um ihrer selbst willen, sondern um des Therapieprozesses willen angestrebt wird.

Wir werden im Folgenden die drei Komponenten des therapeutischen Beziehungsangebots darstellen, und zwar aus didaktischen Gründen in einer anderen Reihenfolge, als sie von Rogers entsprechend seiner Einschätzung ihrer Unabdingbarkeit aufgeführt worden sind.

2          Die Definition des gesprächspsychotherapeutischen Beziehungsangebotes

2.1        Empathie

Dieser Aspekt des therapeutischen Beziehungsangebotes wird in der deutschsprachigen Literatur auch als »Einfühlendes Verstehen« (Bommert, 1987) bezeichnet und vielfach mit seiner operationalen Definition als »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte (VEE)« (Tausch, 1973) oder »Reflektieren von Gefühlen« (Minsel & Langer, 1974) gleichgesetzt. Rogers (1959, S. 210 f./1987) beschreibt ihn folgendermaßen:

Der Zustand der Einfühlung oder des Sich-Einfühlens besteht darin, den Inneren Bezugsrahmen eines anderen genau wahrzunehmen, unter Einschluss der dazugehörigen gefühlsmäßigen Komponenten und Bedeutungen, so als ob man selbst der andere wäre, ohne aber jemals den Als-ob-Zustand zu verlassen. In diesem Sinne bedeutet es, den Schmerz oder die Freude eines anderen zu erfühlen, so wie er sie fühlt, und deren Ursachen wahrzunehmen, wie er sie wahrnimmt, aber ohne jemals die Erkenntnis zu verlieren, dass es so ist, als ob ich verletzt oder froh wäre usw. Wenn diese Als-ob-Eigenschaft verloren geht, handelt es sich um den Zustand der Identifikation – und nicht mehr um Empathie.

In einem späteren Aufsatz gibt Rogers (1976, Übersetzung in Jankowski, Tscheulin, Fietkau & Mann, 1976, S. 33–51) eine erweiterte Definition von Empathie. Er versucht dabei unter Rückgriff auf das Experiencing-Konzept von Gendlin (1962) genauer zu beschreiben, worauf sich die Einfühlung bezieht:

Die als empathisch-einfühlend bezeichnete Möglichkeit, mit einem anderen Menschen zusammen zu sein, hat verschiedene Aspekte. Sie bedeutet, die persönliche Wahrnehmungswelt eines anderen zu betreten und völlig in ihr zu Hause zu sein. Sie umfasst jeden Augenblick Empfindsamkeit für die wechselnden Gefühlsbedeutungen, die in diesem anderen Menschen strömen, für Angst oder Wut, Zärtlichkeit oder Verwirrung oder was auch immer er oder sie gerade an Erleben erfährt. Sie bedeutet, zeitweise in seinem Leben zu leben, sich darin vorsichtig und, ohne Urteile zu fällen, zu bewegen und die Gefühlsbedeutungen, deren er sich kaum bewusst ist, zu erfühlen, damit aber nicht zu versuchen, Gefühle aufzudecken, deren sich der andere völlig unbewusst ist, denn das wäre zu bedrohlich. Einfühlung schließt das Mitteilen deiner Gefühle bezüglich seiner Erlebniswelt mit ein, da du Elemente, denen der andere furchtsam gegenübersteht, unvoreingenommen und unerschrocken betrachtest. Es bedeutet, regelmäßig mit ihm die Genauigkeit deiner Sinneswahrnehmungen zu prüfen und dich durch die erhaltenen Antworten leiten zu lassen. Du bist für den anderen in seiner inneren Welt ein vertrauensvoller Gefährte. Indem du die Gefühlsbedeutungen in dem Strom seines Erlebens aufzeigst, hilfst du dem anderen, diese wertvolle Beziehung zum inneren Erleben aufzunehmen, die Gefühlsbedeutungen erlebnismäßig vollständiger zu erfahren und im Erleben (experiencing) weiterzukommen. Mit einem anderen Menschen in dieser Weise zusammen zu sein bedeutet, dass du in dieser Zeit die Sichtweisen und Werthaltungen, an die du dich selbst hältst, beiseitelegst, um ohne Vorurteil die Erlebniswelt des anderen zu betreten. In gewissem Sinne heißt dies, dass du dein Selbst zurückstellst, und dies kann nur jemand, der in sich selbst stabil genug ist, um zu wissen, dass er sich selbst nicht verlieren wird in der Erlebniswelt des anderen, die sich als fremd und bizarr herausstellen kann, und dass er ohne Schwierigkeiten in seine eigene Welt zurückkehren kann, wann er es will (Hervorhebungen d. die Verfasser).

Rogers spricht hier von der persönlichen Wahrnehmungswelt des Klienten, in der Erfahrungen gefühlte Bedeutungen haben, bewertet sein können und mehr oder weniger zugelassen sein können. Er bezieht sich dabei ausdrücklich auf Gendlin (1962; 1978; 1981). Dessen Arbeiten sind von Bense (1977) sowie von Bommert und Dahlhoff (1978), aber auch von Wild-Missong (1983) im deutschsprachigen Raum bekannt gemacht worden (vgl. auch Keil, 2002).

Gendlin betont, dass sich der Mensch in einem ständigen Erlebensfluss befindet. Er nennt ihn »experiencing«. Er bevorzugt diesen Ausdruck gegenüber dem Terminus »experience«, ebenso wie er (in Wien aufgewachsen) es als zutreffender bezeichnet, vom Fühlen als von Gefühlen zu sprechen1, um den Prozess- oder Flusscharakter des inneren Erlebens zu verdeutlichen, den er auch den »Stoff« nennt, aus dem die Person besteht. Das Individuum kann sich jederzeit diesem innerlichen Fühlen zuwenden. Gendlin nennt das die Möglichkeit zum »direct referent«. In der Konzentration auf das eigene innere Fühlen (Focusing) tauchen Körperempfindungen, Vorstellungen, Gedanken, Gefühle und Worte auf, die aufeinander bezogen sind, sich gegenseitig Sinn bzw. Bedeutung geben. Sie sind Formen, in denen sich das Fühlen symbolisiert (Symbolisierungsprozess), d. h., dem Bewusstsein zugänglich wird. Im Symbolisierungsprozess geschieht also die Bewusstwerdung, die Reflexion von Erfahrung. Wenn im Symbolisierungsprozess eine im Augenblick gegebene Erfahrung und ihre Bedeutung im Sinne eines: »Das ist es, was mich bewegt!« klar wird, tritt eine auch körperlich spürbare Entspannung ein. Gendlin betont sehr, dass jeder Mensch im und am eigenen Körper spüren kann, ob und dass es ihm gelingt, seines Erlebens gewahr zu werden, und dass es nicht »sheer emotions« sind, die symbolisiert werden, sondern Erfahrungen, die uns auch emotional bewegen und uns damit ihre Bedeutung enthüllen. Auf diesen »Stoff« der Persönlichkeit des Klienten, in der einen oder anderen Form symbolisiert und in der einen oder anderen Form, z. B. verbal oder a-verbal, zum Ausdruck gebracht, richtet sich die Empathie des Therapeuten.

Die Mitteilung des Therapeuten an den Klienten in sprachlicher Form, dass er ihn auf dem Wege der Einfühlung verstanden hat, wird seit Tausch, Eppel, Fittkau und Minsel (1969) die »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« genannt.

Für deren Einschätzung – der operational definierten Empathie des Therapeuten – gibt es Skalen (s. S. 20 f).

Neben der Beschreibung des sog. »Therapeutenverhaltens« auf den einzelnen Stufen enthält die Skala von Tausch (vgl. Tausch, 1973, S. 80) zwei Anweisungen:

1.    Die Verbalisierungen des Therapeuten sollen möglichst die »persönlich-emotionalen Erlebnisinhalte« des Klienten aufgreifen, seine »Gefühle, gefühlsmäßige[n] Bewertungen von Ereignissen, Wünschen, Interessen, [sein] Erleben der eigenen Person und [sein] Erleben der Wirkung der eigenen Person auf andere Menschen«.

2.    Der Therapeut soll möglichst alle »wesentlichen« persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens des Klienten ansprechen (Stufe 12 der VEE-Skala).

Wie eine Reihe von Untersuchungen gezeigt hat, sind sich Beurteiler, die unabhängig voneinander einen Therapieausschnitt einschätzen, in der Regel sehr einig darüber, auf welchem Punkt der Skala das zu beurteilende Therapeutenverhalten einzuordnen ist. Offenbar ist eine solche Einordnung sogar dann möglich, wenn nur die Therapeutenäußerung vorliegt, d. h., wenn die vorangegangene Klientenäußerung, auf die sich die Mitteilung des einfühlenden Verstehens des Therapeuten bezieht, fehlt (Truax, 1966).

Bezüglich der Nützlichkeit der Skala, vor allem in Hinblick auf ihre Validität, sind in der Vergangenheit viele Zweifel geäußert worden. Die weitestgehende Kritik wirft die Frage auf, ob das dem Einsatz solcher Skalen zugrunde liegende wissenschaftstheoretische Verständnis überhaupt eine geeignete Basis zur adäquaten Beantwortung von Fragen im Bereich Psychotherapie ist (vgl. Kwiatkowski, 1980).

Es scheint dennoch so zu sein, dass das, was mit der Skala »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« (VEE) gemessen wird, ein relativ sicherer Indikator für das Vorliegen von Empathie ist. Wenn der Therapeut mit dem Klienten über dessen persönlich-emotionale Erlebnisinhalte sprechen kann, hat er sich wahrscheinlich empathisch in das Erleben des Klienten eingefühlt. Beurteiler, die mit dem Konzept Empathie vertraut gemacht worden sind und eine gute Wahrnehmung für zwischenmenschliche Beziehungen haben, kommen zu übereinstimmenden Beurteilungen bezüglich des Ausmaßes von einfühlendem Verstehen, das ein Therapeut aufbringt.

In funktionalem Sinne dient die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte durch den Therapeuten der Förderung der Selbstexploration des Klienten.

Dieser funktionale Zusammenhang ist theoretisch begründet und empirisch gesichert: In den Überlegungen zur Grundlegung der Gesprächspsychotherapie (vgl. Rogers, 1959; 1987) wird ein Individuum dann behandlungsbedürftig, wenn zwischen seinem Selbst und seiner Erfahrung Inkongruenz besteht. Das Selbst eines Individuums wird verstanden als »organisierte, in sich geschlossene Gestalt. Diese beinhaltet Wahrnehmungscharakteristiken des Ich, die Wahrnehmungen der Beziehungen zwischen dem Ich und anderen und verschiedenen Lebensaspekten, einschließlich der mit diesen Erfahrungen verbundenen Werte« (Rogers, 1959; 1987, S. 26). Im Zustand der Inkongruenz werden Erfahrungen, die nicht mit dem Selbst zu vereinbaren sind, »abgewehrt«, z. B. verzerrt wahrgenommen, teilweise oder ganz dem Bewusstsein vorenthalten (vgl. Bommert, 1987, S. 34). Auf diese Zusammenhänge wird im Kapitel IV genauer eingegangen.

Das empathische Verstehen des Therapeuten soll dazu führen, dass der Klient seine Erfahrung genau und vollständig wahrnimmt, eine Abstimmung vornimmt zwischen der Erfahrung und dem Konzept, das er von sich selbst hat.

Es gilt als wissenschaftlich hinreichend bewiesen, dass die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte, wenn sie Ausdruck des empathischen Verstehens des Therapeuten ist, die Selbstexploration des Klienten fördert. Diese kann als Indikator für die Intensität angesehen werden, mit der sich der Klient mit der Kompatibilität seiner Erfahrung mit seinem Selbstkonzept auseinandersetzt.

Skala zur Beurteilung des Merkmals »Verbalisierung persönlich-emotionalerErlebnisinhalte des Klienten durch den Psychotherapeuten« (»VEE-Skala«) (nach Tausch, R., Eppel, H., Fittkau, B. & Minsel, W.-R., 1969).

 

Bitte beurteilen Sie anhand der nachfolgenden Beurteilungsskala von 1 bis 12, in welchem Ausmaß der Psychotherapeut die persönlich-emotionalen (persönlich-gefühlsmäßigen) Erlebnisse verbalisiert. Lassen Sie sich bitte bei Ihrer Beurteilung nicht durch die folgende Ablehnung oder Zustimmung des Klienten beeinflussen. Bitte ordnen Sie jede Therapeutenäußerung derjenigen Stufe zu, die Ihrer Meinung nach für die Äußerung am zutreffendsten ist.

 

Stufe 1

Stufe 2:

Keine Verbalisierung der vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Auch keine Äußerung über irgendwelche vom Klienten vorgebrachten äußeren Sachverhalte. Die Äußerung besteht etwa aus einer Belehrung oder Ermahnung.

 

Stufe 3

 

Stufe 4:

Keine Verbalisierung der vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Jedoch Äußerung über irgendwelche vom Klienten vorgebrachten äußeren Sachverhalte.

 

Stufe 5

 

Stufe 6:

Verbalisierung eines oder einiger nebensächlicher vom Klienten ausgedrückter Erlebnisinhalte. Es werden nicht diejenigen Erlebnisinhalte vom Psychotherapeuten verbalisiert, auf die der Klient in seiner Äußerung das Hauptgewicht legte; z. B. bezieht sich der Psychotherapeut ausschließlich auf einen Inhalt, den der Klient nur als Beispiel für den Hauptinhalt des Erlebens brachte.

 

Stufe 7

 

Stufe 8:

Verbalisierung eines Teiles der wesentlichen, vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten. Es fehlen aber andere wesentliche Erlebnisinhalte.

 

Stufe 9

 

Stufe 10:

Verbalisierung des überwiegenden Teiles der wesentlichen vom Klienten ausgedrückten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten; es sind aber noch nicht alle wesentlichen Erlebnisinhalte berücksichtigt.

 

Stufe 11

 

Stufe 12:

Verbalisierung in genauer Form aller wesentlichen vom Klienten geäußerten persönlich-emotionalen Inhalte des Erlebens durch den Psychotherapeuten.

 

Anmerkung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nur jede 2. Stufe definiert.

Eine operationale Definition der Selbstexploration (SE) in der Form einer Messskala geht auf Truax (1961) zurück. Eine deutsche Version stammt von Tausch, Eppel, Fittkau und Minsel (1969, s. S. 21).

In empirischen Untersuchungen sind stets substantielle korrelative Zusammenhänge von verschiedenen Erfolgsmaßen, d. h. den gemessenen Veränderungen, die Klienten in der Therapie erfahren haben, mit dem Merkmal Selbstexploration gefunden worden. Das Therapeutenmerkmal »Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte« korrelierte zwar mit der Selbstexploration, nicht aber oder nur in geringem Maß mit Therapieerfolgsmaßen (z. B. Tausch, 1973; Übersichten geben dazu: Schwab, 1984; Sauer, 1993).

Im Rahmen der neueren klinischen Bindungsforschung (vgl. Strauß et al., 2002) ist von Fonagy et al. (1998) das Konzept des »Reflective Functioning« (RF) in Form einer Skala operationalisiert (Reflective Self Functioning Scale) worden. RF »bezieht sich auf die Fähigkeit, sowohl die eigene Person als auch die der anderen in Begriffen von Intentionaliät bzw. mentalem (d. h., geistig-seelischem) Befinden wahrzunehmen und zu verstehen (Gedanken, Meinungen, Absichten, Wünsche) und über das Verhalten entsprechend nachzudenken (Reflexivität)« (Daudert, 2002, S. 54). Validitätstudien zeigten u. a., dass das Niveau von RF bei Müttern ein Prädiktor für die Entwicklung der Fähigkeit zu Metakognitionen bei ihren Kindern ist (Daudert, 2002).

Daudert (2001) fand in einer eigenen Untersuchung einen sehr engen Zusammenhang (r = 0,53) zwischen der RSF-Skala und der oben erwähnten SE-Skala. Unter therapietheoretischen Gesichtspunkten lässt sich dieses Ergebnis wie folgt interpretieren: Die Beachtung und Erhöhung der Selbstexploration des Klienten in einer Gesprächspsy-chotherapie fördert die Selbstreflexivität i. S. des RF-Konzeptes und somit seelische Gesundheit in der Form von Beziehungs- und Bindungsfähigkeit.

Zusammenfassung: Empathie

Fassen wir zusammen: Empathie bedeutet, sich in das Erleben eines anderen so genau einzufühlen und es dadurch so genau wahrzunehmen, als ob es das eigene Erleben wäre – ohne aber jemals diesen »Als-ob-Status« zu verlassen.

Die Verbalisierung der emotionalen Erlebnisinhalte des Klienten durch den Therapeuten kann als Indikator für das Vorliegen von Empathie angesehen werden.

Empathie hat die Funktion, die Selbstexploration des Klienten als einen wesentlichen Bestandteil des therapeutischen Prozesses zu fördern. Empathie darf nicht mit Verständnisvollsein im Sinne einer humanen Haltung oder einer guten Beziehung verwechselt werden.

2.2        Unbedingte Wertschätzung/Bedingungsfreie positive Beachtung

Ein wesentlicher Aspekt des empathischen Verstehens besteht darin, die eigenen Sichtweisen und Werthaltungen beiseite zu legen und ohne Vorurteil die Erlebniswelt des Klienten zu betreten.

Wenn ein Therapeut zu seinem Klienten sagt: »Sie können offenbar keine Spannungen aushalten!« mag das zwar inhaltlich richtig sein, d. h., genau das zum Ausdruck bringen, was der Klient gerade fühlt. Der Klient wird diese Verbalisierung seines emotionalen Erlebnisinhaltes durch den Therapeuten aber kaum annehmen können, wenn der Therapeut dieses Erleben z. B. lächerlich, unmännlich, kindisch findet oder in einer anderen Art und Weise ablehnt und das dem Klienten, z. B. durch seinen Tonfall, vermittelt. Empathische Äußerungen, die ja zum Ziel haben, die Selbstexploration des Klienten zu fördern, müssen von einer bestimmten emotionalen Qualität sein. Diese Erfahrung hat Rogers in der Formulierung der therapeutischen Bedingung »Unbedingte Wertschätzung« berücksichtigt. »Unbedingte Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreie positive Beachtung« bedeutet: Der Therapeut kann den Klienten in seinem Erleben akzeptieren, und zwar so, dass er spüren kann, dass er sich dem Klienten positiv zugewandt fühlt.

Skala zur Einschätzung des Ausmaßes der »Selbstexploration des Klienten« (nach Tausch et al., 1969).

 

Stufe 1:

Der Klient sagt nichts über sich selbst, weder über sein Verhalten noch über sein inneres Erleben. Er spricht ausschließlich über Tatbestände, die unabhängig von seiner Person sind.

 

Stufe 2:

Der Klient berichtet nichts über sich selbst, weder über sein Verhalten noch über sein Erleben. Er erzählt jedoch von Personen und/oder Sachen, die zu ihm in einer Beziehung stehen (z. B. von seinen Eltern, seinem Auto).

 

Stufe 3:

Der Klient berichtet von äußeren Vorgängen und auch von seinem eigenen Verhalten, jedoch ohne von seinen spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen zu sprechen, die dazu in Beziehung stehen.

 

Stufe 4:

Der Klient berichtet von äußeren Vorgängen und auch von seinem eigenen Verhalten, jedoch ohne von spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen zu sprechen, die im Zusammenhang damit stehen. Man kann jedoch annehmen, dass das Berichtete für ihn mit Gefühlen verbunden oder für ihn von ziemlicher Bedeutung ist.

 

Stufe 5:

Der Klient berichtet über sein eigenes Verhalten oder äußere Vorgänge und über die spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse, die dazu in Beziehung stehen. Der überwiegende Teil der Aussage besteht in der Schilderung seines Verhaltens oder äußerer Ereignisse; seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse werden nur kurz erwähnt.

Stufe 6:

Der Klient berichtet über sein eigenes Verhalten oder äußere Vorgänge und über die spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse, die dazu in Beziehung stehen. Der Inhalt der Aussage besteht überwiegend aus der Schilderung seiner inneren Erlebnisse.

 

Stufe 7:

Der Klient berichtet überwiegend von seinen spezifisch persönlichen inneren Erlebnissen. Zusätzlich ist ein Ansatz zu erkennen, seine inneren Erlebnisse weiter zu klären: etwa sie in neuen Zusammenhängen zu sehen, sich zu fragen, woher gewisse Einstellungen kommen, Widersprüche zu entdecken u. ä.

 

Stufe 8:

Der Klient schildert ausführlich seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse. Das Suchen nach neuen Aspekten und Zusammenhängen in seinem inneren Erleben kommt deutlich zum Ausdruck.

 

Stufe 9:

Der Klient schildert ausführlich seine spezifisch persönlichen inneren Erlebnisse. Es wird deutlich, dass er neue Aspekte und Zusammenhänge in seinem inneren Erleben findet.

Spürt der Klient, dass er vom Therapeuten nicht ohne Bedingungen akzeptiert wird, stagniert er in seinem Prozess der Selbstexploration. Er muss sich dann mit diesen Bewertungen durch den Therapeuten auseinandersetzen, auf die er emotional reagiert, so dass kaum Raum bleibt zur Auseinandersetzung mit der Beziehung, die er zu sich selbst hat.

Die »unbedingte Wertschätzung« bzw. »bedingungsfreie positive Beachtung« ist die Bedingung für den therapeutischen Prozess auf der Seite des Therapeuten, die den Raum für die Auseinandersetzung des Klienten mit der eigenen emotionalen Bewertung des eigenen Erlebens sichert2. In diesem Sinne, nämlich in ihrer Bedeutung für den Klienten im therapeutischen Prozess, ist die unbedingte Wertschätzung früher bevorzugt betrachtet worden. Uns erscheint es notwendig, sie zusätzlich in ihrer Wechselwirkung mit der Empathie zu untersuchen.

»Acceptance does not mean much until it involves understanding«, sagt Rogers (1973b; 1961, S. 34) und formuliert damit einen Zusammenhang zwischen dem einfühlenden Verstehen und der unbedingten Wertschätzung.

Wir möchten diesen inneren Zusammenhang von Empathie und unbedingter Wertschätzung noch schärfer betonen, ihre Bedeutung füreinander bestimmen. Zur Illustration gehen wir dabei von Ausbildungssituationen aus, in denen immer wieder ein Missverständnis deutlich wird: Junge Gesprächspsychotherapeuten bemühen sich oft unendlich darum, lieb, freundlich und zugewandt zu ihren Klienten zu sein, in der Meinung, damit der Bedingung, den Klienten unbedingt zu akzeptieren, zu genügen. Sie verwenden sehr viel Energie darauf, mit gleich bleibender Zugewandtheit und Freundlichkeit alles aufzunehmen, was der Klient ihnen berichtet. Das fällt ihnen natürlich umso schwerer, je weniger sie wissen, was der Klient ihnen »eigentlich« sagen will, worüber er gerade spricht oder vermeidet zu sprechen. Diese jungen Therapeuten missverstehen die unbedingte Wertschätzung als Haltung, die sie auf jeden Fall und unabhängig von dem, was wertgeschätzt werden könnte, zu »verwirklichen«, zu »realisieren« oder »einzunehmen« haben.

Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen möchten wir betonen: Es gibt einen funktionalen Zusammenhang zwischen Empathie und unbedingter Wertschätzung, und zwar im Erleben des Therapeuten in der therapeutischen Situation. Empathie und unbedingte Wertschätzung sind zwei Aspekte ein und desselben Beziehungsangebotes des Therapeuten an den Klienten: Der Therapeut fühlt sich in den Inneren Bezugsrahmen des Klienten ein und kann den Klienten in dem, was dieser in diesem erlebt, annehmen. Wenn der Klient z. B. bestimmte Gefühle oder Werthaltungen erkennen lässt, die im Therapeuten Gefühle auslösen, z. B. Angst oder Ablehnung, heißt das, dass es für den Therapeuten schwieriger geworden ist, sich in das Erleben des Klienten einzufühlen und dabei nichts anderes von ihm zu wollen, als ihn zu verstehen. Das kann auch passieren, wenn der Klient Erlebensbereiche anspricht, in denen sich der Therapeut nicht frei bewegen kann, die seinem Bewusstsein nicht oder nicht vollständig bzw. korrekt zugänglich sind.

Wir sehen in der unbedingten Wertschätzung eine Kontrollbedingung: Wenn die Wertschätzung des Therapeuten für den Klienten spürbar nicht bedingungsfrei ist oder wenn sie spürbar vermindert ist, kann das auf der Seite des Therapeuten zweierlei bedeuten:

Es kann bedeuten, dass der Therapeut nicht mehr in das Erleben des Klienten eingefühlt ist, dass er sich z. B. mit dem Klienten identifiziert hat oder eigene Gefühle in der Reaktion auf die Gefühle des Klienten entwickelt hat.

Es kann aber auch bedeuten, dass der Klient Erfahrungsbereiche angesprochen hat, in denen der Therapeut sich selbst nicht spontan versteht, in denen er inkongruent wird bzw. sich selbst nicht akzeptiert.

Wir wählen diese etwas spröde Bezeichnung »Kontrollbedingung« zur Kennzeichnung der unbedingten Wertschätzung, um zu verdeutlichen, dass der Therapeut sich mittels der Beachtung seiner Wertschätzung für den Klienten dahingehend überprüfen kann, ob er empathisch ist.

Der sicherste Weg zur Überprüfung der Empathie ist also der, dass der Therapeut seine emotionale Befindlichkeit im Kontakt mit dem Patienten reflektiert.