Wer sowieso schon jeden Tag dieselbe Strecke zur Arbeit fährt, kann jetzt das Maximale für sich rausholen: Unsere Miniprogramme für je 15 und 30 Minuten Fahrstrecke bringen super Ergebnisse

Im stressigen Alltag scheint es gar nicht so leicht zu sein, ein regelmäßiges Training auf dem Bike unterzubringen. Doch dafür brauchst du gar nicht so viel Extrazeit einplanen, wie du bisher vielleicht dachtest! Denn wenn du regelmäßig mit dem Bike zur Arbeit radelst, kommt die Trainingsroutine wie von allein – und der Kalorienverbrauch steigt gleich noch dazu. Zusammen mit unserem Experten Dennis Sandig haben wir deshalb fünf individuelle Pläne erstellt, die dir die Möglichkeit geben, dein Training auf dem Bike bestmöglich in den Alltag zu integrieren. Berücksichtigt werden dabei Jobpendler mit einer Fahrzeit von ca. 15 und ca. 30 Minuten,Jobpendler mit 3-mal 20Minuten Fahrt pro WocheWochenend und Kurzstrecken- Power-Fahrer.


der jobpendler: 15 minuten

Auch wer regelmäßig mit dem Bike zur Arbeit radelt und dabei nur eine kurze Strecke zurückzulegen hat, kann währenddessen viel für seine Fettverbrennung tun! Unsere Trainingspläne für 15- und 30-minütige Wege helfen dir dabei.


der jobpendler: 30 minuten


der jobpendler: 3 x 20 minuten

Wer nicht jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren kann oder mag, dem bietet dieser Plan effektive Einheiten für eine Strecke von ca. 20 Minuten, im besten Fall dreimal pro Woche.


der wochenendfahrer

Wer unter der Woche aufs Auto oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist oder am Wochenendezusätzlich ein paar Trainingseinheiten einlegen will, fährt mit diesem Plan genau richtig.


Der kurzstrecken-power-fahrer

Ausgedehnte Trainingseinheiten sind dir zu langweilig? Dann tritt auf deiner kurzen Fahrt zum Büro oder Supermarkt ordentlich in die Pedale – unser Trainingsplan für Kurzstrecken-Power-Fahrer zeigt dir, wie das geht.


7 Regeln für Biker

Die Verkehrsordnung für Radfahrer sorgt sowohl bei Bikern als auch bei Autofahrern oft für Verwirrung. FIT FOR FUN deckt die häufigsten Irrtümer auf

Manche Entscheidungen machen einfach fassungslos. Im Juli 2014 stoppte ein Polizist in Köln einen Radfahrer und monierte die fehlende rechte Handbremse an dessen Rad. An Ort und Stelle kassierte der Ordnungshüter erst einmal direkt die dafür fälligen 25 Euro und sorgte so für eine Welle der Empörung. Denn der angehaltene Biker hatte die Handbremse extra auf die linke Seite umgebaut – sein rechter Arm war amputiert worden. Zwar hat sich die Polizei inzwischen bei dem Radfahrer entschuldigt und ihm das Geld auch erstattet. Trotzdem zeigt die Aktion, wie undurchsichtig Teile der Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst für Experten sind.

An Bekenntnissen von Politikern, die Situa­tion von Radfahrern zu verbessern, mangelt es nicht – jedoch an der Umsetzung. Und insbesondere bei den Rechten und Pflichten der Biker gibt es viele Ausnahmen und Sonderregelungen. FIT FOR FUN zeigt dir sieben überraschende Regeln und verbreitete Irrtümer, damit du zukünftig nicht nur schnell durch den Stadtverkehr kommst – sondern garantiert auch sicher unterwegs bist.

Hättest du es gewusst?

1. Radweg kein Muss

Nicht jeder Radweg muss von Bikern zwingend benutzt werden. Nur die mit einem blauen Schild und weißem Fahrrad (auch in Kombination mit einem Fußgängerschild) markierten Radwege sind verpflichtend – dann aber auch für Rennradfahrer. Ist der Weg lediglich für Biker freigegeben (weißes Schild mit Fahrrad und dem Zusatz „frei“), ist die Benutzung nicht vorgeschrieben. Übrigens: Auch das an Baustellen häufig aufgestellte Schild „Radfahrer absteigen“ ist nicht bindend. Du darfst auf die Fahrbahn ausweichen und dort weiterfahren.


2. Biken mit besten Beats

Wenn zur RushHour um dich herum nur die Motoren dröhnen,darfst du ruhig den Kopfhörer aufsetzen und Musik hören. Aber nicht die Lautstärke voll aufdrehen, denn du musst die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen können. Übrigens: Während Musik erlaubt ist, ist das Telefonieren am Lenker nicht gestattet. Wirst du erwischt, zahlen Sie 25 Euro.


3. Nie wieder Ampel-Blues

Fährst du auf der Strasse, musst du dich an einer roten Ampel nicht hinter den wartenden Autos einreihen. Du darfst rechts an der Schlange vorbei in die erste Reihe vorfahren – allerdings nur, wenn genug Platz zwischen Bordstein und Autos ist. Zwischen zwei Autokolonnen ist es hingegen nicht gestattet, sich durchzuschlängeln. Und Vorsicht: Stehst du neben dem vordersten Fahrzeug, befindest du dich häufig im Toten Winkel des Spiegels.


4. Keine Schuld – auch ohne Helm

Dieses Urteil sorgte für Aufsehen: Im Juni 2013 hatte das Oberlandesgericht Schleswig einer Radfahrerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, obwohl eine Autofahrerin die Alleinschuld trug. Beim Öffnen der Wagentür hatte sie nicht auf den Verkehr geachtet, woraufhin die Radfahrerin gegen die Tür prallte und sich eine Schädelfraktur zuzog. Das Gericht machte ihre Mitschuld daran fest, dass sie keinen Helm getragen hatte. Im Juni 2014 hob der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch wieder auf. Eine wegweisende Entscheidung für alle Biker, denn hätte es Bestand gehabt, wäre dies einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer gleichgekommen. Doch auch wenn nicht vorgeschrieben, ist ein Helm für alle Biker – insbesondere für sportliche Fahrer – eine sinnvolle Investition.


5. Ab durch die Einbahnstrasse

Dass viele Einbahnstraßen durch Zusatzschilder für Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung freigegeben sind, hat sich unter Autofahrern herumgesprochen. Doch wie ist dann die Vorfahrt geregelt? „Auch in freigegebenen Einbahnstraßen müssen Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer warten, wenn aufgrund von Hindernissen wie parkenden Autos auf ihrer Fahrbahnseite zu wenig Platz vorhanden ist, um gefahrlos an­einander vorbeizufahren“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. „Und bei der Ausfahrt aus solchen Einbahnstraßen in Gegenrichtung gelten die normalen Vorfahrtsregeln, also auch ‚rechts vor links‘, wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln.“ Verlassen solltest du dich darauf jedoch nur bedingt, denn beim Zusammenprall von Kopf und Motorhaube ziehst du immer den Kürzeren.


6. Tempolimit für Biker

7. Vom rechten Weg abkommen

Diese Situation kennt jeder: Du fährst auf dem Radweg und willst an der nächsten Ampel links abbiegen. Der Normale Weg: du fährst zunächst geradeaus über die Strasse und biegst dann links ab. Doch gerade als du an der Kreuzung ankommst, ist geradeaus rot, dafür steht die Ampel zum überqueren der Fahrbahn nach Links für Radfahrer aber auf grün. Also schnell rübermachen und auf der anderen Seite und dort auf Grün warten, um die Strasse erneut zu überqueren. Dieses ist zwar die schnellste Variante – leider aber verboten, da du beide Male die Ampel auf der linken Spur überqueren. Erlaubt ist das nur, wenn du dabei absteigst und dein Rad auf die gegenüberliegende Seite schiebst.