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Ulrich Offenberg

HEXEN
die Bräute des Satans

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© Verlag KOMPLETT-MEDIA GmbH
2011, München/Grünwald
www.komplett-media.de

eBook-Herstellung und Auslieferung:
HEROLD Auslieferung Service GmbH
www.herold-va.de

Geschichts-Daten

785

Synode von Paderborn: Ächtung des Hexenglaubens

1180 – 1240

Caesarius von Heisterbach, Möch und Chronist

1225

„Mirakeldialoge” von Caesarius von Heisterbach, erste Erwänung von Incubus und Succubus

1233

Großinquisitor Konrad von Marburg wird von Bägern in Heide bei Marburg wegen Ketzerprozessen zu Tode geprüelt

13. – 18. Jh.

Jh. Inquisition

1324

Erster Hexenprozess und erste Hexenverbrennung in Irland unter Richard de Ledrede

15. Jh.

Beginn der Hexenprozesse

– 1472

Nicolaus Jacquier, franzöischer Färer der Inquisition, Autor der „Ketzergeißel,, „Erfinder” des Hexenmals.

1430 – 1505

Heinrich von Institoris, deutscher Inquisitor

1435 – 1494

Jakob Sprenger Inquisitor fä die Bistäer Kön, Mainz und Trier

1458

Niederschrift der Êetzergeißel”

1463 – 1528

Freiherr Johann von Schwarzenberg, juristischer Autor, Freund von Martin Luther

1481 – 1486

Hexenverbrennungen in Konstanz

1483 – 1546

Martin Luther, Reformator

1484

Inquisitions-Bulle Òummis desiderantes, von Papst Innozenz VIII.

1486

Çexenhammer, von Heinrich von Institoris und Jakob Sprenger

Aushebung eines Bordells von Succubi in Bologna

1507

Bamberger Çalsgerichtsordnung, von Johann von Schwarzenberg

1529 – 1596

Jean Bodin, franzöischer Hexenthoretiker

1530 – 1612

Nicolaus Remy (auch Remigius), Strafrichter und Hexenverfolger

1532

Reichsgesetz, die Ãarolina,, verfät den Feuertod auf Zauberei

1540

Hexenverbrennungen in Wittenberg

1545 – 1598

Peter Binsfeld, Weihbischof und Hexentheoretiker

1551 – 1608

Martin Delrio, Hexentheortiker

1569

Óheatrum Diabolorum,, Sammelwerk zum Thema Teufel

1581

Êetzergeißel, erscheint erstmals in Buchform

1582

Hexenprozesse in Arras

1583

Hexenprozesse in Osnabräk und Straßburg

1589

Óraktat äer die Bekenntnisse der Hexen” von Bischof Peter Binsfeld

1590 – 1642

Johann Matthäs Meyfart, Theologe, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen

1590 – 1594

Hexenprozesse in Nödlingen

1590

Hexenprozesse in Trier

exenverfolgungen in Freising exenverfolgungen in Bayern

1591 – 1635

Friedrich von Spee: Käpfer gegen den Hexenwahn

1595 – 1666

Benedikt Carpzow, Strafrechtler und Hexentheoretiker

1595

Äaemonolatria, von Nicolaus Remigius, Beginn der Kinder-Verbrennungen

1599

Äisquisitiones magicae, von Martin Delrio

1605

Hexenprozesse in Fulda, Kön und Wäzburg

1613

Hexenprozesse in Roermond, Niederlande

1615

Anklage gegen Katharina Kepler als Hexe

1621

Freispruch von Katharina Kepler von dem Hexenvorwurf

1625

– 1630. Hexenprozesse in Bamberg

1626

Kinderhexen-Prozess in Salem (USA)

1627 – 1630

Hexenprozesse in Kön

1627

Hexenprozess gegen Familie Haan in Bamberg

1630 – 1680

Johannes Prätorius, Schriftsteller

1632

Ãhristliche Erinnerung an gewaltige Regenten” von Johann Matthäs Meyfart

1635

Íeue sähsische Kriminalpraktik, von Benedikt Carpzow

1655 – 1728

Christian Thomasius, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen

1665

Kinder-Verbrennungen in Reutlingen

1668

Âlockesberges Verrichtungen oder Ausfärlicher Geographischer Berichtä von Johannes Präorius

1669

Kinderhexen-Verbrennungen von Mara (Schweden)

1672

Folterprotokoll der Katherine Lips

1701

Äe Crimine Magiae, von Christian Thomasius

1721, 1728

Letzte Hexenprozesse

1721 – 1787

Pater Don Ferdinand Sterzinger, Käpfer gegen Hexenverfolgungen

1766

Rede von Ferdinand Sterzinger vor dem bayerischen Kurfästen gegen den Hexenglauben: Õon dem gemeinen Vorurtheile der wirkenden und thäigen Hexerey”

Inhaltsverzeichnis

Drohung mit Folter

Geschichte des Hexenglaubens

Wie aus Ketzern Hexen wurden

Hexen in Irland

Die Bulle des Papstes

Der Hexen-Hammer

Kinder-Verbrennungen

Hebammen unter Generalverdacht

Die ominöse Hexensalbe

Incubus und Succubus

Teuflische Sippenhaft

Die brutalen Hexenproben

Geständnis durch Folter

Die drei Foltergrade

Tod ohne jeden Trost

Martin Luther und der Teufel

Die Macht der Prediger

Erfolgreiche Hexen-Traktate

Das Unwesen der Hexenkommissare

Prozesse gegen Kinder

Die Kinderhexen von Mora

Die Kinderhexen von Salem

Das Ende der Hexenprozesse

Schlupfwinkel der Hexen in Bayern

Die Kaiserin greift ein

Das Mittelalter war eine schreckliche Zeit. Kriege und Seuchen wüteten. Die Menschen hatten unendlich viele Gründe sich vor den Unbillen des Schicksals zu fürchten. Es war die Zeit dunkelster Mythen und grausamer Bräuche. Der schlimmste von allen war wohl die damals gängige Praxis der Hexenverbrennung. Sexuelle Verklemmung, ärgster Aberglaube und handfeste Interessen, oft von der Kirche geflissentlich unterstützt, verbündeten sich hier zu einem Verfolgungskult, dem viele, oft auch fortschrittliche Frauen zum Opfer fielen.

Der böse Höhepunkt dieser grauenvollen Tradition waren die Hexenverbrennungen. Sie waren öffentliche Spektakel, die willkommene Abwechslung für den tristen und mühseligen Alltag der Menschen des Mittelalters boten. Diese sorgsam inszenierten Massenhysterien, brachten die Menschen zur Raserei. Lauthals wurde der Tod der bösen Hexe gefordert. Und wenn dann die Flammen loderten, wurde laut gejubelt: „Sie brennt, die Hexe brennt.” Die Grausamkeit konnte nicht weit genug gehen. Das qualvolle Sterben und die Todesschreie des gemarterten Opfers stachelten den Massenfuror nur noch weiter an.

Rational denkende Menschen konnten wenig gegen diesen Massenwahn tun. Das erlebte auf brutale Weise sogar einer der größten Denker dieser Zeit, der Astronom Johannes Kepler. Er hätte sein Gesetz über die Planetenbewegung vielleicht schon fünf Jahre früher entwickeln können, wäre er nicht gezwungen gewesen, seine Mutter gegen den Vorwurf der Hexerei zu verteidigen. 1615 wurde die Witwe Katharina Kepler erstmals der Hexerei beschuldigt, erst am 28. September 1621 erfolgte ihr endgültiger Freispruch.

Die Mutter des weltberühmten Astronomen entsprach genau den damals herrschenden Klischeevorstellungen einer Hexe. Als klein, mager, von schwärzlichbrauner Gesichtsfarbe wurde ihr Äußeres beschrieben. Sie galt zudem als klatschsüchtig und zänkisch. Sie kannte sich mit heilkundigen Kräutern aus und wurde oft zu kranken Menschen oder Tieren gerufen. Natürlich gingen die Heilungszeremonien damals nicht ohne Handauflegen und Segensprechungen ab. Das alles war sehr, sehr verdächtig…

Und dann war doch noch die Sache mit ihrem Mann, so munkelte man schon bald nach Prozessbeginn. Da sei doch auch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen: Kurz nachdem sich die Eltern von Johannes Kepler im schwäbischen Leonberg niedergelassen hatten, war der Ehemann und Vater verschwunden. Er galt seither als in Kriegsdiensten gefallen oder verschollen. Als nun der Hexerei-Verdacht aufkam, erinnerte man sich daran, dass er sein Weib öfter übel behandelt hatte. Vielleicht hatte sich ja Katharina an ihm mit ihren Hexenkünsten gerächt?

In der Anklageschrift tauchte dieser Punkt zwar nicht auf, dafür wurden darin aber so ungefähr alle Unglücksfälle aufgezählt, die den Dorfbewohnern in Leonberg in den letzten Jahren widerfahren waren. Sie habe das Vieh behext, hieß es, habe einem Vater zwei Kinder getötet, sich als Kupplerin des Teufels betätigt und diesem eine junge Frau aus dem Ort zugeführt. Auch die Lähmung des Dorfschneiders wurde ihr zugeschrieben und vieles andere mehr. Dazu kamen die in Hexenverfahren üblichen Vorwürfe der Zauberei und der Gotteslästerung.

Der Aberglaube hatte in jeder Zeit jedes rationale Denken verdrängt. Alles war beherrscht von der Vorstellung eines allgegenwärtigen, personifizierten Teufels. Damals wurden sogar die unwahrscheinlichsten Dämonen- und Gespenstergeschichten in „wissenschaftlichen” Werken bewiesen. In solch einer Zeit schien Katharina Kepler in höchstem Maße verdächtig. Und streitbar wie sie war, legte sich die alte Frau überflüssigerweise auch noch mit dem Richter an. Der sah diesen Fall fortan als persönliche Herausforderung und strengte sich mit der Klage gegen die Keplerin besonders an.

Um seine Mutter dem ständigen Druck, der vom Gericht ausgeübt wurde, zu entziehen, lud Johannes Kepler sie für einige Wochen ins österreichische Linz ein. Damit erreichte er jedoch genau das Gegenteil: Der Richter wertete die Reise von Katharina Kepler als Flucht, als Schuldanerkenntnis. Sie müsse wohl ein schlechtes Gewissen haben, meinte er. Bei der Böswilligkeit, mit der das Verfahren gegen sie betrieben wurde, hätte man aber wohl auch ihr Verweilen in Leonberg als belastendes Indiz gewertet.