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Print ISBN 978-3-415-06467-6
E-ISBN 978-3-415-06500-0
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Autoren- und Schriftleiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Kapitel 1
Rahmenbedingungen der Windenergienutzung an Land – eine technische und energiewirtschaftliche Einordnung
Till Jenssen/Andreas Rettenmeier
I. Grundlagen der Windenergienutzung
II. Zielsetzungen zur Windenergie
III. Anlagentechnik und deren Entwicklung
1. Standardisierung der Anlagentechnik
2. Aufskalierung der Windenergie
IV. Potenziale und Standorte zur Windenergienutzung
1. Flächenpotenzial der Windenergie
2. Bedeutung der Windhöffigkeit
3. Größe der Windparks
V. Ökonomische Entwicklung und Perspektiven
1. Langfristige Kostenentwicklung
a. Investitionskosten
b. Betriebskosten
2. Erfahrungen mit dem Ausschreibungsregime
3. Zielvorstellungen des Koalitionsvertrages
4. Bedarf und Perspektiven für Forschung und Entwicklung
5. Herausforderung Größenentwicklung
VI. Windenergie in flachem und komplexem Gelände
1. Umgebungsgrößen
a. Bestimmung der meteorologischen Voraussetzungen
b. Boden- und Felsmechanik
2. Anlagenkomponenten
a. Turmkonzepte
b. Gondel
c. Leichtbaukonzepte
d. Entwicklung neuer Rotorblätter
3. Smarte Windenergienutzung
4. Systemintegration
VII. Herausforderungen für die Windenergie an Land
Kapitel 2
Die rechtlichen Ebenen der Windenergienutzung
Ulrich Derpa (I.)/Gerd Hager (II.1.– 4.)/Michael Frey (II.5. u. III.)
I. Windenergie auf der Genehmigungsebene
Ulrich Derpa
1. Rechtsgrundlage für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage
2. Formelle Voraussetzungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
a. Genehmigungsantrag, Weichenstellung förmliches oder vereinfachtes Verfahren
b. Förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
c. Vereinfachtes Verfahren
d. Weiteres Verfahren
3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen
a. Immissionsschutzrechtrechtliche Voraussetzungen
b. Bauplanungsrecht
aa. Geltungsbereich eines Bebauungsplans
bb. Nichtbeplanter Innenbereich
cc. Außenbereich
dd. Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
ee. Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot
ff. Erschließung
gg. Einvernehmen der Gemeinde
hh. Zurückstellung des Genehmigungsantrags
c. Bauordnungsrecht
d. Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften
4. Entscheidung über den Genehmigungsantrag
a. Die Genehmigungsentscheidung
b. Vorbescheid, Teilgenehmigung, vorzeitiger Beginn, Sofortvollzug
c. Änderungen der Genehmigungsentscheidung
5. Rechtsschutz
a. Bauherr
b. Drittschutz
c. Umweltvereinigungen
d. Anwendung auf natürliche und (andere) juristische Personen
e. Einsicht in Verfahrensunterlagen
f. Rechtsschutz der Gemeinde
6. Fazit und Ausblick
II. Planung von Standorten für Windkraftanlagen
Gerd Hager
1. Das Planungssystem
a. Planvorbehalt
b. Länderöffnungsklausel
c. Windenergieerlasse
2. Regionalplanung
a. Planinhalt
b. Ziele der Raumordnung
c. Regionalplanverfahren
3. Flächennutzungsplanung
a. Der Flächennutzungsplan und sein Plangebiet
b. Planinhalt
c. Besonderheiten der planerischen Entscheidung
d. Planungsverfahren
e. Einzelaspekte
aa. Immissionsschutz
bb. Denkmalschutz
cc. Naturschutz
dd. Artenschutz
ee. Weitere Belange
f. Plansicherung
g. Repowering
4. Bebauungsplan
a. Planungsoptionen
b. Rechtliche Bindungen
c. Festsetzungsmöglichkeiten
5. Die Ebene der Grundstückssicherung
a. Der Gestattungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Realisierungspartner
aa. Rechtsnatur des Gestattungsvertrags
bb. Wesentliche Inhalte des Gestattungsvertrags
b. Flächenpooling als Möglichkeit gemeinschaftlicher Windenergieentwicklung bei mehreren Eigentümern innerhalb einer windhöffigen Fläche
III. Annex: Die Planung und die Rentabilität von Windenergieprojekten aus der Sicht der Vorhabenträger
Michael Frey/Sabine Häffner
1. Planung von Windenergieprojekten durch Vorhabenträger
a. Flächenscreening
b. Grundstücksbeschaffung
c. Festlegung des Anlagentyps der WEA
d. Vorbereitung des Genehmigungsantrags
e. Einreichung des Genehmigungsantrags
f. Ausschreibungsverfahren
g. Bau der Windenergieanlage
h. Inbetriebnahme der Windenergieanlage
i. Laufender Betrieb und Wartung
2. Aspekte der Rentabilität von Windenergieprojekten
a. Erlösseite
b. Kostenseite
3. Fazit
Kapitel 3
Die Rolle der Kommunen als Moderator und Vermittler widerstreitender Interessen
Michael Frey
I. Energiepolitischen Sachverstand vor Ort sichern
1. Gründen Sie ein Bürger-Expertengremium
2. Finden Sie die richtigen Mitglieder dieses Gremiums
3. Umfassende energiepolitische Strategie für die Kommune
4. Transparenz und Frühzeitigkeit
a. Ein Forum schaffen
b. Geeignete Veranstaltungsformen
c. Alternativen zu Veranstaltungen
d. Unparteilichkeit ermöglichen
e. Gesprächsbereit bleiben
f. Frühzeitigkeit
II. Die Kommune als Eigentümerin windhöffiger Flächen
1. Kommunale Grundstücksflächen in der Flächennutzungsplanung
a. Kommunale Grundstücksflächen auf der zivilrechtlichen Ebene
b. Besteht eine Pflicht zur Windenergienutzung kommunaler Grundstücke?
c. Vergaberechtliche Anforderungen an die Verpachtung kommunaler Grundstücke an Dritte
aa. Anwendungsbereich des Vergaberechts
bb. Ablauf des Verfahrens
cc. Wichtige Aspekte aus kommunaler Sicht
dd. Auswahl geeigneter Unternehmen für die Verhandlungsphase: Kriterien und Ablauf
Kapitel 4
Typische Aspekte und Argumente der Windenergiediskussion vor Ort
Michael Frey
I. Lärmemissionen von Windenergieanlagen und Mindestabstände
II. Optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen
III. Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheitsgefahren
IV. Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Tourismus
V. Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen – lohnt sich das?
VI. Warum gibt es unterschiedliche Vorsorgeabstände für verschiedene Wohnbereiche und verschiedene Tierarten?
VII. Was heißt das: „substanziell Raum für die Windenergie“?
VIII. Windenergieanlagen und der Wertverlust der eigenen Wohnimmobilie
IX. Was passiert, wenn eine Windenergieanlage brennt?
Kapitel 5
Zwei Beispiele für gut umgesetzte Windenergievorhaben auf Waldstandorten in Baden-Württemberg
Franziska Tucci
I. Einleitung
II. Windpark Lauterstein
1. Flächeneinsparung von Anfang an als Ziel
2. Planung von Natur- und Artenschutzmaßnahmen mit Naturschutzvertretern vor Ort
3. Projekt-Website schafft Transparenz
III. Windpark Rauhkasten/Steinfirst
1. Windenergie wird in der Region als Chance begriffen
2. Umfangreiche Beteiligung kommt Dorf- und Nachbarschaftsfrieden zugute
Stichwortverzeichnis
Windenergie erfolgreich gestalten
Ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen und Praxishinweisen
Herausgeber
Städtetag Baden-Württemberg
Landkreistag Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Schriftleiter
Prof. Dr. Michael Frey
Bearbeiter
Dr. Ulrich Derpa
Prof. Dr. Michael Frey
Prof. Dr. Gerd Hager
Dr. Till Jenssen
Andreas Rettenmeier
Die Energiewende ist aus der Perspektive der Kommunen längst zu einem Dauerbrenner geworden. Wer noch kurz nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 geglaubt hatte, mit einzelnen Maßnahmen seine Hausaufgaben gemacht zu haben, sieht sich nunmehr einer lebenslangen Lernaufgabe gegenüber.
Gerade auch die Vielschichtigkeit und Vielgestaltigkeit der Energiewende hat die Herausgeber, den Städtetag Baden-Württemberg, den Landkreistag Baden-Württemberg, die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bewogen, sich der gesamten Bandbreite des Themas anwendungsorientiert und aus kommunaler Sicht anzunehmen.
Nach dem bereits erschienenen ersten Band der Schriftenreihe, der einen breiten Überblick über die verschiedenen Themenbereiche der Energiewende sowie die Handlungsfelder und -möglichkeiten der Kommunen bietet, soll der nun vorliegende zweite Band sich dem konfliktreichen Themenfeld der Windenergieerzeugung aus kommunaler Sicht widmen.
Der Dank der Herausgeber geht zunächst an die Autoren dieses Bandes, nämlich an Dr. Ulrich Derpa, Prof. Dr. Gerd Hager, Dr. Till Jenssen, Andreas Rettenmeier, Sabine Häffner, Franziska Tucci und nicht zuletzt an Prof. Dr. Michael Frey, der zugleich die Schriftleitung inne hatte. Dem Richard Boorberg Verlag und namentlich Christine Class sind wir dankbar für die Begleitung der ambitionierten und zugleich in hohem Maße praxisrelevanten Schriftenreihe „Energiewende in Kommunen“.
Selbstverständlich freuen sich Autoren und Herausgeber über Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserinnen und Leser.
Dr. Alexis von Komorowski
Hauptgeschäftsführer
Landkreistag Baden-Württemberg
Gudrun Heute-Bluhm
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Städtetag Baden-Württemberg
Prof. Paul Witt
Rektor
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Dr.-Ing. Volker Kienzlen
Geschäftsführer
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Dr. Ulrich Derpa
Erster Landesbeamter im Main-Tauber-Kreis und für den Landkreistag Baden-Württemberg Mitglied im Arbeitskreis Windenergie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Dr. Derpa studierte nach Abitur in Arnsberg und Wehrdienst in Celle, Unna und Sonthofen Rechtswissenschaften mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Passau, Tours und Mannheim.
Nach den juristischen Examina und der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mannheim wurde er mit einem europarechtlichen Thema bei Prof. Dr. Eibe Riedel promoviert. Danach Tätigkeit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis und im Staatsministerium Baden-Württemberg. Mitglied im Führungskreis Europa und Internationales.
Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ.
Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.
Prof. Dr. Frey wurde in Offenburg geboren. Nach Abitur und Wehrdienst im Eurokorps studierte er von 1996–2001 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Rechtswissenschaftliche Promotion an der Universität Freiburg 2009. Nach der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Freiburg verschiedene Tätigkeiten im Regierungspräsidium Freiburg in der Stabstelle für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europäische Angelegenheiten, sowie als Koordinierungsreferent und zuletzt Leiter des Kompetenzzentrums Energie. Seit 2013 Tätigkeit als Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl mit den Forschungsschwerpunkten Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien und Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa. Zahlreiche Veröffentlichungen zu energieverwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
Prof. Dr. Gerd Hager
Geb. 1955, studierte Rechts- und Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Speyer und Konstanz. Er ist Vater von zwei Töchtern. Nach seiner Assistentenzeit und der Promotion mit einem verfassungsrechtlichen Thema bei Professor Dr. Hartmut Maurer in Konstanz arbeitete er im Dienste des Landes Baden-Württemberg bei verschiedenen Landratsämtern, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Innenministerium Baden-Württemberg. Er absolvierte den 4. Kurs der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg (1989/90). Auslandsprojekte führten ihn in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Indonesien, Weißrussland und Aserbaidschan. Bis 1997 arbeitete er als Erster Landesbeamter im Enzkreis, danach war er stellvertretender Leiter der Bauabteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Im Jahre 2001 wurde Gerd Hager zum Direktor des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein gewählt und 2009 sowie 2017 in seinem Amt bestätigt. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer der grenzüberschreitenden Touristik-Gemeinschaft Baden-Elsass-Pfalz, des Initiativkreises Metropolitaner Grenzregionen (IMeG) und der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände in Baden-Württemberg. Gerd Hager lehrt als Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie und hat zahlreiche Beiträge zum Gemeinderecht, Baurecht und Raumordnungsrecht veröffentlicht. Er ist u. a. Herausgeber eines Kommentars zum Landesplanungsrecht Baden-Württemberg, Mitherausgeber einer sechsbändigen Baurechtssammlung und Autor von Kommentaren zur Landesbauordnung, zum Raumordnungsgesetz und zum Denkmalrecht Baden-Württemberg.
Dr. Till Jenssen
Till Jenssen ist seit 2018 Referent für Regional- und Bauleitplanung, Landschaftsplanung beim Verband Region Stuttgart. Zuvor war er in der Umweltverwaltung des Landes Baden-Württemberg (2012 bis 2018), der Energieforschung (2006 bis 2012), der GIS-Analyse (2004 bis 2006) und der Umweltkommunikation (2002 bis 2004) tätig.
Herr Jenssen hat das Studium der Raumplanung absolviert und wurde 2009 promoviert. Er hat an der Universität Stuttgart, der Technischen Universität Dortmund und der Technischen Universität München Lehraufgaben in den Themenfeldern Umweltschutz, Umwelt- und Infrastrukturplanung, Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit übernommen.
Andreas Rettenmeier
Andreas Rettenmeier ist seit Oktober 2016 Teamleiter Windenergie im Fachgebiet Systemanalyse des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW).
Von 2001 bis 2003 arbeitete er im Bereich Messtechnik/Neue Technologien beim Anlagenhersteller Enercon. Von 2004 bis 2013 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dozent und Projektleiter am Stuttgarter Lehrstuhl für Windenergie der Universität Stuttgart beschäftigt, den er während der Vakanz ab 2010 eineinhalb Jahre kommissarisch leitete. In dieser Zeit initiierte er das süddeutsche Forschungsnetzwerk WindForS, das er von Beginn bis Mitte 2017 als Geschäftsführer koordinierte und dem inzwischen mehr als 20 Institute von sieben Institutionen aus Bayern und Baden-Württemberg angehören. Von 2012 bis 2015 leitete er den Subtask III „Procedures for turbine assessment“ des Task 32 „Wind Lidar Systems for Wind Energy Deployment“ der Internationalen Energieagentur.
Andreas Rettenmeier hat 2001 das Fachhochschulstudium des Allgemeinen Maschinenbaus in Aalen absolviert. Von 2006 bis 2010 studierte er in Teilzeit Luft-und Raumfahrttechnik an der Universität Stuttgart.
Franziska Tucci
Franziska Tucci ist seit Anfang 2014 bei der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) tätig und betreut dort hauptsächlich die Themen Natur- und Artenschutz und Windenergie im Wald. Sie studierte „International Forest Ecosystem Management“ (B. Sc.) an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) und absolvierte dort ebenso den interdisziplinären Masterstudiengang „Global Change Management“. Im Rahmen ihrer Masterarbeit beschäftigte sie sich mit dem Thema Erneuerbare Energien und Naturschutz, womit ihr der Einstieg in den Windenergiesektor gelang. Bevor sie zur FA Wind kam, war Frau Tucci in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, bei einem Politikberatungsinstitut und in der Klimafolgenforschung beschäftigt.
aaO |
am angegebenen Ort |
AAVO |
Ausgleichsabgabeverordnung |
AllMBl. |
Allgemeines Ministerialblatt |
BauNVO |
Baunutzungsverordnung |
Bay |
Bayern, bayerisch |
BayVBl. |
Bayerische Verwaltungsblätter (Zeitschrift) |
BeckOK |
Beck’scher Online-Kommentar |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BHKW |
Blockheizkraftwerk |
BImSchG |
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
BNatSchG |
Bundesnaturschutzgesetz |
BT-Drs. |
Bundestagsdrucksache |
BUND |
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. |
BVerwGE |
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts |
BW |
Baden-Württemberg |
CEF |
continuous ecological functionality-measures |
CH4 |
Methan |
dBA |
Schalldruckpegel |
DIN |
Deutsches Institut für Normung |
DSchG |
Denkmalschutzgesetz |
DVO-BauGB |
Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch |
DVW |
Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e. V. |
DWDG |
Gesetz über den Deutschen Wetterdienst |
EAG |
Europarechtsanpassungsgesetz |
FCS |
favourable conservation status |
FFH |
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie |
GABl. |
Gemeinsames Amtsblatt |
GBl. |
Gesetzblatt |
GbR |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
GDG |
Guidelines Development Group |
GE |
Gewerbegebiete |
GemHVO |
Gemeindehaushaltsverordnung |
GemO |
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg |
GI |
Industriegebiete |
GMBl. |
Gemeinsames Ministerialblatt |
GVBl. |
Gesetz- und Verordnungsblatt |
GVV |
Gemeindeverwaltungsverband |
GWB |
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
GWB-E |
GWB-Entwurf zur Neuregelung des deutschen Vergaberechts |
H2 |
Wasserstoff (gasförmig) |
ISO |
International Organisation for Standardization |
i. S. v. |
im Sinne von |
i. V. m. |
in Verbindung mit |
ImSchZuVO |
Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung |
KomHVO |
Kommunalhaushaltsverordnung |
KSG |
Klimaschutzgesetz |
LAI |
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz |
LBO |
Landesbauordnung |
LDAY |
Tag-Lärmindex |
Lden |
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex |
LEVENING |
Abend-Lärmindex |
LNIGHT |
Nacht-Lärmindex |
LEP |
Landesentwicklungsprogramm |
LGA |
Landesgesundheitsamt |
LGebG |
Landesgebührengesetz |
LHO |
Landeshaushaltsordnung |
LT-Drs. |
Landtagsdrucksache |
LUBW |
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg |
LV |
Landesverfassung |
LVG BW |
Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg |
LVwVG |
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz |
MD |
Dorfgebiete |
MI |
Mischgebiete |
MLR |
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz |
NABU |
Naturschutzbund |
NJOZ |
Neue Juristische Online-Zeitschrift |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
N.N. |
Normal-Null |
NuR |
Natur und Recht (Zeitschrift) |
NVerbG |
Nachbarschaftsverbandsgesetz |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NVwZ-RR |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Rechtsprechungs-Report) |
PlanZV |
Planzeichenverordnung |
PS |
Plansatz |
RiL |
Richtlinie |
ROG |
Raumordnungsgesetz |
SchlHGVOBl. |
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein |
SektVO |
Sektorenverordnung |
TA-Lärm |
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm |
TÖB |
Träger öffentlicher Belange |
UM |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft |
UmwRG |
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz |
UNESCO |
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization |
UVPG |
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
UVwG |
Umweltverwaltungsgesetz |
ü.NN |
über Normal Null (Höhe über dem Meeresspiegel) |
VBlBW |
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg |
VgV |
Vergabeverordnung |
VR |
Verwaltungsrundschau (Zeitschrift) |
VRG |
Verwaltungsstruktur-Reformgesetz |
VwV |
Verwaltungsvorschrift |
VwVfG |
Verwaltungsverfahrensgesetz |
WA |
Allgemeine Wohngebiete |
WEE |
Windenergie-Erlass |
WG |
Wohngesetz |
WHG |
Wasserhaushaltsgesetz |
WR |
Reine Wohngebiete |
ZfBR |
Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht |
Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 13. Auflage, München, 2016
Boewe/Meckert (Hrsg.), Leitfaden Windenergie, 2013
Decker, Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne nach dem UmwRG, VBl. Baden-Württemberg 2018, 441
Ernst/Zinkahn/Bielenberger/Krautzberger (Hrsg.), BauGB, Loseblattwerk, München, fortlaufend, 131. Lieferung 10/2018
Fachagentur Windenergie an Land, Nachträgliche Anpassung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, bearbeitet von Fellenberg, 2016
Fachagentur Windenergie an Land, Klagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 2017, bearbeitet von Philipp-Gerlach/Teßmer, 2017
Fachagentur Windenergie an Land, 20 Jahre Erfahrungen mit der privilegierten Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich, bearbeitet von Söfker, 2018
Franco/Frey, Möglichkeiten zur Zulassung von Windenergieanlagen trotz entgegenstehender Darstellungen in der Flächennutzungsplanung, BauR 2014, 1088
Frenz, Energiewende zwischen Beihilfenverbot und Artenschutz, NVwZ 2017, 1579
Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage, Bonn, 2019
Hager/Hammer/Morlock/Zimdars/Davydov, DSchG BW, Kommentar, 2. Auflage, Wiesbaden, 2016
Hoppenberg/de Witt (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, Loseblattwerk, 51. Auflage, München, 2018
Jäde/Dirnberger (Hrsg.), BauGB, Kommentar, 8. Auflage, Stuttgart, 2017
Jarass/Kment, BauGB, Kommentar, 2. Auflage, München, 2018
Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Kommentar, 15. Auflage, München, 2018
Kment, Rechtsbehelfe von Umweltvereinigungen, NVwZ 2018, 921
König/Röser/Stock, BauNVO, Kommentar, 3. Auflage, München, 2014
Martin/Krautzberger (Hrsg.), Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Auflage, München, 2016
Maslaton (Hrsg.), Windenergieanlagen, 2. Auflage, München, 2018
Schmidt/Kahl/Gärditz, Umweltrecht, 10. Auflage, 2017
Schrödter (Hrsg.), BauGB, Kommentar, 9. Auflage, München, 2019
Schulz (Hrsg.), Handbuch Windenergie, 2015
Simon/Busse (Hrsg.), BayBO, Kommentar, Loseblattwerk, München, fortlaufend, 132. Ergänzungslieferung 12/2018
Spannowsky/Uechtritz, BauGB, Kommentar, 3. Auflage, München, 2018
Spitz, Planungen für Standorte von Windkraftanlagen, 2016
Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, DSchG BW Kommentar, 4. Auflage, Stuttgart, 2019
Till Jenssen / Andreas Rettenmeier
Kinetische und elektrische Energie
Windenergieanlagen machen sich die kinetische Energie des Windes, die durch die solare Einstrahlung und daraus resultierende Temperatur- und Druckunterschiede hervorgerufen wird, zu Nutze und konvertieren sie in mechanische und elektrische Energie. Die Bereitstellung von Strom aus Windenergie hängt damit in einem hohen Maße von den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten ab und gehört entsprechend des jeweiligen Angebotes an Wind zu den volatilen erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland werden Windenergieanlagen mit Ausnahme weniger Sonderanwendungen im stromnetzgekoppelten Betrieb eingesetzt. Grundsätzlich können sie an Land (onshore) und im Meer (offshore) eingesetzt werden, dieses Kapitel konzentriert sich auf die Windenergie an Land.
Windenergie als Teil der Konsistenzstrategie
Die handlungsleitende Idee hinter der Windenergienutzung ist es, zur Befriedigung des bestehenden Energiebedarfes nachhaltige(re) Ressourcen zu nutzen (Konsistenzstrategie) und tatsächlich sticht Windenergie im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien durch geringe Stromgestehungskosten und sehr gute Möglichkeiten zur Treibhausgasminderung hervor. Beides ist in ähnlicher Weise ansonsten nur bei der Wasserkraft vorzufinden, die jedoch über deutlich geringere Ausbaupotenziale als die Windenergie verfügt.
Energiepolitische Ziele des Bundes
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Vor diesem Hintergrund spielt der Ausbau der Windenergie bei den Zielsetzungen von Bund und Ländern eine bedeutende Rolle. Mit der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)1 wird das Ziel verfolgt, den Anteil der regenerativen Stromerzeugung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent anzuheben. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vom März 2018 strebt darüber hinausgehend einen Anteil von etwa 65 Prozent bis 2030 an.2 Bislang ist im EEG ein jährliches Ausschreibungsvolumen für die Windenergie in Höhe von 2.800 Megawatt (2017 bis 2019) bzw. 2.900 Megawatt (ab 2020) festgeschrieben. Letzteres wird in Anbetracht der Altersstruktur und des Herausfallens bestehender Windenergieanlagen aus der Förderung ab 2021 absehbar nicht ausreichen, um die genannten Zielsetzungen zu erreichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geht davon aus, dass bis 2035 durchschnittlich 1.900 Megawatt an Windleistung jährlich vom Netz gehen werden.3 Die Ambition der Aufgabenstellung wird ersichtlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass allein die 3.000 Megawatt-Marke seit Einführung des EEG bisher nur in fünf Kalenderjahren (2002 und 2014 bis 2017) erreicht wurde. Im langfristigen Mittelwert der Jahre 2000 bis 2017 lag der Zubau unter 2.600 Megawatt.4
Von der historischen zur modernen Windenergienutzung
Die Windenergie wird in Form des Antriebs von Mühlen oder beim Segeln bereits seit Jahrtausenden genutzt, die prototypenbasierte Nutzung elektrischer Windenergieanlagen begann jedoch erst zum Ende des 19. Jahrhunderts in Dänemark. Bis zur industriellen Anwendung bedurfte es vielzähliger technischer Entwicklungen und (Grundlagen-)Forschungen, um die sich bietenden Möglichkeiten technisch zuverlässig und kostengünstig nutzen zu können.5 In Deutschland hat die Windenergie seit Einführung des EEG im Jahr 2000 eine energiewirtschaftliche Bedeutung erlangt (Windenergie an Land und im Meer) und trägt mittlerweile in einem Umfang von mehr als 18 % zur Bruttostromerzeugung bei. Damit stellt sie im Bereich der Stromerzeugung den größten Beitrag unter den erneuerbaren Energien.
Standardisierung im Zuge der industriellen Nutzung
In den ersten Jahren der industriellen Windstromerzeugung hat sich eine Fokussierung auf das Auftriebsprinzip6 (anstatt des Widerstandsprinzips) sowie eine Standardbauform für Windenergieanlagen herausgebildet.
Zunahme der Anlagengröße
Alle gängigen, im industriellen Maßstab genutzten Windenergieanlagen verfügen demnach über die in Abb. 1 (Seite 26) skizzierten Dreiblattrotoren, eine horizontale Rotorachse, Luvläufer (ansonsten käme es durch den Windschatten des Turmes zu periodischen, mechanischen Belastungen und zu Leistungseinbußen) sowie ein Azimutsystem zur Ausrichtung des Maschinenhauses (aktive Windnachführung).7 Die Gründe für diese Standardbauform liegen in der höheren Effizienz und der geringen Materialbelastung, aber auch in der Generierung von Skaleneffekten durch eine standardisierte Produktion. Gleichzeitig wurde die gesamte Anlagentechnik (Materialeinsatz, Getriebetechnik, Regelungstechnik und Aerodynamik) weiterentwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses hat eine erhebliche Steigerung des Stromertrags Einzug gehalten.
Aufskalierung der Windenergie
Wahrnehmbarkeit der Windenergie
Markteinführung der 4 MW-Anlagen
Sichtbar werden die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Windenergie vor allem, wenn man sich die Größen der heutigen Anlagen vor Augen führt. Hier hat eine rasante Aufskalierung bei Generatorleistung, Nabenhöhe und Rotordurchmesser stattgefunden (siehe beigefügte Tabelle), die einerseits zu erheblichen Steigerungen bei Stromerträgen und Beiträgen zur Treibhausgasminderung geführt hat, andererseits aber auch die Wahrnehmbarkeit in der Landschaft vergrößert hat. Für ein konstantes energiepolitisches Ziel muss nun aber eine geringere Anzahl an Windkraftanlagen installiert werden, als dies in der Vergangenheit erforderlich gewesen wäre. Während die heutige Generation an Windenergieanlagen in Deutschland über Leistungen über 3,0 Megawatt, durchschnittliche Nabenhöhen von ca. 140 Metern sowie durchschnittliche Rotordurchmesser von über 120 Metern verfügt, sind kleine und mittlere Windenergieanlagen der Kilowatt-Klasse nicht mehr marktrelevant. Gleichzeitig hat auch eine stärkere Differenzierung zwischen Starkwind- und Binnenlandanlagen stattgefunden. Aktuell steht die 4 Megawattklasse am Beginn einer breiten Markteinführung.8
Binnenlandanlagen werden typischerweise mit eher großen Rotoren und eher kleinen Generatoren (großes Rotor-Generator-Verhältnis) ausgestattet.9 Eine Kennzahl in diesem Zusammenhang stellt die Flächenleistung [W/m²] dar, bei der die erzeugte elektrische Leistung ins Verhältnis zur überstrichenen Rotorkreisfläche gesetzt wird. Bei Windenergieanlagen an Schwachwindstandorten erzielt man durch die Senkung der Flächenleistung eine Erhöhung der Volllaststunden sowie eine verstetigtere Stromeinspeisung.
Technischer Parameter |
Einheit |
1998 |
2008 |
2018 |
---|---|---|---|---|
Installierte Leistung |
kW |
750 |
1.750 |
3.000 |
Rotordurchmesser |
m |
48 |
79 |
120 |
Nabenhöhe |
m |
63 |
93 |
145 |
Windgeschwindigkeit in 100 m ü. G. |
m/s |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe |
m/s |
5,3 |
5,9 |
6,4 |
Volllaststunden |
h/a |
1.200 |
1.900 |
2.400 |
Jährlicher Bruttostromertrag |
MWh |
900 |
3.325 |
7.200 |
Jährliche Treibhausgasminderung |
t |
600 |
2.250 |
4.900 |
Technisches Potenzial der Windenergie
Regionale Verteilung
Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf Grundlage einer umfangreichen Studie11 attestiert, dass für die Windenergienutzung deutschlandweit ein Flächenpotenzial von fast 50.000 Quadratkilometern besteht und auf diesen Flächen eine Windleistung von nahezu 1.200 Gigawatt möglich ist. Das technische Potenzial liegt damit um den Faktor 24 über dem derzeitigen Anlagenbestand von 51 Gigawatt. Ferner übertrifft das ermittelte technische Potenzial auch die für die Erreichung des im Koalitionsvertrag genannten 65 Prozent-Zieles in 2030 notwendigen Windenergiekapazitäten grosso modo um den Faktor 13. Während sich rund 44 Prozent des ermittelten Leistungspotenzials auf die nördlichen Bundesländer verteilen und 24 Prozent in den mittleren Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen) liegen, schlagen für den Süden (Baden-Württemberg, Bayern, Saarland) fast 32 Prozent zu Buche.
Siedlungsabstände
Unterscheidet man die Potenziale hinsichtlich der Standortgüte, befindet sich mit ca. 20 Prozent nur ein vergleichsweise geringer Anteil auf besonders windstarken Standorten (mit Referenzerträgen12 zwischen 90 und 150 Prozent). Demgegenüber liegen 70 Prozent des Gesamtpotenzials bei geringen oder mittleren Standortgüten mit Referenzerträgen zwischen 60 und 90 Prozent. Eine dominante Rolle bei den Potenzialermittlungen spielen die zu Grunde gelegten Siedlungsabstände. Werden die Abstände von 600 Metern auf 1.200 oder 1.800 Meter vergrößert, verbleiben lediglich 26,0 bzw. 5,4 Prozent des genannten Potenzials.13
Methodik der Potenzialermittlung
Bei der Ermittlung der Potenzialflächen des UBA wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog mit einem Geoinformationssystem (GIS) auf die Fläche angewendet, der viele – aber freilich nicht sämtliche – Faktoren einbezieht. Die Gründe hierfür liegen bei der begrenzten Datenverfügbarkeit und Quantifizierbarkeit sowie der Notwendigkeit für Einzelfallprüfungen (bspw. zum besonderen Artenschutzrecht). Insofern kann die Potenzialstudie des Umweltbundesamtes eine strategische Übersicht über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten der Windenergie an Land geben, die tatsächlich realisierbare Windleistung (im Sinne eines erschließbaren Potenzials) liegt jedoch unter dem ermittelten technischen Potenzial. Ähnliche Ansätze verfolgen die Potenzial- bzw. Energieatlanten der Bundesländer.14
Verschiedene Potenzialstudien
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