Vorwort

Die hier vorgelegte Habilitationsschrift soll eine rechtswissenschaftliche Lücke schließen. Sie beschäftigt sich mit Finanzinstrumenten, die eine neuartige Risikostruktur aufweisen (innovative Finanzinstrumente). Die Verwendung solcher Finanzinstrumente und von wirtschaftlich entsprechenden Transaktionsgestaltungen kann zu Gefahren für aufsichtsrechtliche Schutzgüter führen, ohne dass der bestehende Regelungsrahmen hierfür ein angemessenes Instrumentarium bereitstellt. Das war namentlich beim Einsatz der Finanzinstrumente der Fall, die in der Finanzkrise 2008–2012 im Fokus standen. Eine Erkenntnis dieser Arbeit ist, dass der heutige Regelungsrahmen zwar der Entstehung aufsichtsrechtlicher Gefahren besser vorbeugt, dass aber die betreffenden Finanzinstrumente ihren – bezogen auf die Risiken – innovativen Charakter (noch) nicht völlig verloren haben. Die Schwierigkeit, transaktionsbezogene Risiken regulatorisch angemessen abzudecken, spricht dafür, einen „funktionalen“ Regulierungsansatz anzustreben, der möglichst eng am Risiko der relevanten Transaktionen ausgerichtet ist. Ein derartiger Ansatz ist für sogenannte Schattenbankgeschäfte vorgeschlagen worden. Diese Arbeit soll, ausgehend von einer systematischen Untersuchung, einen Beitrag zur Entwicklung eines solchen Ansatzes leisten.

Die Arbeit konzentriert sich auf den aufsichtsrechtlichen Umgang mit den Risiken, die mit Transaktionen mit Finanzinstrumenten verbunden sind. Die Finanzmärkte entwickeln sich freilich schnell weiter. Aus Sicht von Rechtsanwendern ist die Finanzkrise vorbei. Für sie sind nun neuartige Finanzinstrumente interessant, die Kryptowährungen als Basis- bzw. Referenzwert nutzen. Bisher ist unklar, ob diese neuen Finanzinstrumente auf absehbare Zeit überhaupt zu aufsichtsrechtlichen Gefahren beitragen werden. Zugleich werfen solche Finanzinstrumente Fragen auf, die über das Aufsichtsrecht hinausreichen (Geldpolitik, währungspolitische Souveränität). Aus Sicht von Regulierern stellt hiervon unabhängig der Bedeutungsverlust herkömmlicher regulierter Finanzmarktteilnehmer gegenüber großen Internetplattform-Dienstleistern und Vermögensverwaltern eine neuartige Entwicklung dar. Hier ist fraglich, ob die bestehende Regulierung, die primär an zulassungspflichtige Finanzgeschäfte bzw. die zulassungspflichtige Bereitstellung einer für solche Finanzgeschäfte geeigneten Infrastruktur anknüpft, um regulatorische Instrumente zu ergänzen ist, die sich am Maßstab der Bedeutung einzelner Unternehmen für das gesamte Finanz- und Wirtschaftssystem orientieren. Diese Fragen sind jeweils kein Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Dasselbe gilt für alle Sonderrregelungen mit Blick auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit).

Die Arbeit wurde von Januar 2014 bis März 2019 verfasst und nach der Annahme als Habilitationsschrift an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, am 22. November 2019, mit dem Stand 1. Januar 2020 aktualisiert. Die verwendeten Links wurden zuletzt im Zeitraum vom 28. Oktober 2018 bis zum 21. Mai 2019 durchgängig und seitdem vereinzelt überprüft. Für etwaige Fehler ist allein der Verfasser verantwortlich. Das gibt Anlass, dieses Vorwort mit einer persönlichen Bemerkung abzuschließen: Je umfassender der Regelungsanspruch des Finanzaufsichtsrechts ist, desto fehleranfälliger wird das Gesamtsystem. Dasselbe gilt aber auch für seine Untersuchung. Ich bin folglich sehr für Rückmeldungen dankbar. Diese können das Verständnis nur weiter verbessern.

Thomas Weck [thomasweck@gmx.net]

Danksagungen

Die Anfertigung dieser Arbeit hätte nicht ohne die Unterstützung vieler Personen und Institutionen gelingen können. Zuerst geht mein Dank hierfür an Herrn Prof. Daniel Zimmer, LL.M., der das Erstgutachten übernommen hat. Seine Unterstützung ist während des gesamten Zeitraums dieses Habilitationsprojekts weit über das hinausgegangen, was von einem akademischen Lehrer erwartet werden kann. Ebenfalls sehr zu Dank verpflichtet bin ich Herrn Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, der das Zweitgutachten übernommen und mir viele wertvolle Anregungen zu den öffentlich-rechtlichen Aspekten des Themas gegeben hat. Ebenfalls sehr zu Dank verpflichtet bin ich Herrn Prof. Dr. Matthias Lehmann D.E.A. (Paris II), LL.M., J.S.D. (Columbia) und Herrn Prof. Dr. Hendrik Hakenes für ihre Einschätzungen aus zivilrechtlicher bzw. ökonomischer Sicht. In fachlicher Hinsicht sehr hilfreich war für mich außerdem der Austausch mit Herrn Prof. Dr. Frank A. Schäfer LL.M. (UCLA) zu bankaufsichtsrechtlichen Fragen, Herrn Dr. Uwe Jahn zur Sicht der privaten Finanzwirtschaft und zu Derivaten sowie entsprechend Herrn Klaus Martin Löber zur Sicht der Finanzaufsicht. Auch diesen gilt mein besonderer Dank. Im Vereinigten Königreich danke ich Herrn James Humphrey-Evans für die Vermittlung von Kontakten und Herrn Richard Firth für die Bereitschaft zum Gespräch.

Den Herren Prof. Dr. (em.) Martin Hellwig und Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel bin ich dankbar für die Gelegenheit, die bisherigen Erkenntnisse meiner Arbeit im Rahmen des 10th Competition Law and Economics European Network (CLEEN) Workshop in Bonn am 23. Mai 2016 vorzustellen. Ebenso dankbar bin ich Herrn Prof. Dr. H. Jörg Thieme und dem Radeinseminar e.V. für die Möglichkeiten zur Präsentation von Ergebnissen und zum Austausch, außerdem Herrn Prof. Dr. Malte Krüger als meinem Koreferenten.

Des Weiteren schulde ich den Mitgliedern der Monopolkommission großen Dank, Herrn Prof. Achim Wambach, Ph.D., Herrn Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Herrn Dr. Thomas Nöcker, Frau Dagmar Kollmann und Frau Dr. Angelika Westerwelle. Die Monopolkommission als mein Arbeitgeber hat es mir ermöglicht, diese Arbeit berufsbegleitend zu schreiben. Prof. Kühling stand zudem für Ratschläge aus der akademischen Perspektive zur Verfügung, Frau Kollmann hat mir wertvolle Kontakte zu Finanzmarktteilnehmern für Gespräche eröffnet. Auch auf Ebene der Geschäftsstelle der Monopolkommission habe ich viel Unterstützung erfahren. Dafür danke ich herzlich Herrn Dr. Klaus Holthoff-Frank und Frau Dr. Juliane Scholl als Vertretern der Geschäftsleitung sowie den von mir sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen. In den Dank möchte ich auch die Herren Dr. Oliver Bischoff, Kai Schmidt und Dr. Per Rummel, LL.M., als ehemalige Kollegen einbeziehen, denen ich nach ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsstelle freundschaftlich verbunden bleibe.

Auch bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedanke ich mich, bei der Bundesanstalt auch für die Möglichkeit zur Nutzung der Bibliothek und bei den dortigen Mitarbeiterinnen für ihre große Hilfsbereitschaft. Den Habilitanden im Bonner Fachbereich Rechtswissenschaft danke ich für die freundliche Aufnahme in ihren Kreis und ungezählte Gespräche zu allen Aspekten des Habilitationsprojekts. Ich hoffe sehr, dass wir einander verbunden bleiben, und wünsche auch den noch schreibenden Mitgliedern unseres Kreises ein gutes Gelingen!

Über dieses Habilitationsprojekt hinaus bin ich meiner Familie und meinen Freunden sehr zu Dank verpflichtet. Herrn Prof. Dr. Eckart Bueren danke ich darüber hinaus für seine Bereitschaft zum fachlichen Austausch zum Kapitalmarktrecht. Dank für die Vermittlung von Kontakten bzw. Informationen gebührt Frau Tanja Van den Wouwer. Daneben danke ich den Herren Dr. Jonas Brückner, Andreas Eberhardt, Torsten Frey, André Klein, Dr. Dietmar Konrad, Dr. Hyungsung (Johannes) Na, Dr. Rodrigo Weihermann, Dr. Christoph Witzel sowie Ivan Zaloguin von Herzen dafür, dass sie dieses Projekt mit aufrichtigem Interesse als meine Freunde begleitet haben. Ebensolcher Dank gilt meinen Verwandten und Frau Margret Kratz. Der Dank gegenüber meinen Eltern und meinem Bruder Martin lässt sich gar nicht in Worte fassen.

Kurzfassung

Finanzinstrumente sind Produkte, die auf den Finanzmärkten gehandelt werden, und zugleich ein aufsichtsrechtlich definierter Regelungsgegenstand. Als Finanzmarktprodukte ermöglichen Finanzinstrumente Transaktionen mit erwarteten Kapitalflüssen. Die Erwartungen speisen sich aus Annahmen der Marktteilnehmer über wirtschaftliche Risiken. Das gilt unabhängig davon, um welche Finanzinstrumente es sich im konkreten Fall handelt (Aktien/Anleihen, Fondsanteile, Derivate usw.). Der Begriff des Risikos ist zudem im wirtschaftlichen Kontext wertungsfrei.

Aufsichtsrechtlich handelt es sich bei Transaktionen mit Finanzinstrumenten um einen nur teilweise greifbaren Regelungsgegenstand. Das deutsche Aufsichtsrecht dient als besonderes Ordnungsrecht dem Schutz der Stabilität des Finanzsystems und verschiedenen Teil- und Zwischenzielen, die im EU-Recht oder im nationalen Recht festgelegt sind (Schutz des Vertrauens in die Stabilität von Finanzintermediären und in die Marktintegrität, Anlegerschutz usw.). Der Schutz hat durch verhältnismäßige Maßnahmen der Gefahrenvorsorge und -abwehr zu erfolgen. Jedoch ist zweierlei zu bedenken: Erstens beruhen Transaktionen mit Finanzinstrumenten auf Verträgen. Verträge dienen der Risikoteilung zwischen den Transaktionspartnern, können sich aber auch als Risikokanäle zum Nachteil Dritter – bis hin zu Systemgefährdungen – auswirken. Das macht eine gemeinsame Betrachtung der vertraglichen Selbstregulierung der Marktteilnehmer und der staatlichen Regulierung erforderlich. Zweitens handelt es sich bei Transaktionen mit Finanzinstrumenten um ein Marktgeschehen. Die relevanten Märkte können allerdings weiter abzugrenzen sein, als die deutsche Staatsgewalt reicht. In diesem Fall sind Wechselwirkungen verschiedener Rechtssysteme in Betracht zu ziehen.

Die Ausgestaltung der staatlichen und in diesem Kontext relevanten Regulierung erfolgt in der EU sowohl durch diese selbst als auch durch die Mitgliedstaaten. Die Regelungen des Aufsichtsrechts lassen sich in Bezug auf Risiken auf den Finanzmärkten und den rechtlichen Umgang damit kategorisieren. Den größten Umfang haben die Regelungen zur Gefahrenvorsorge. Diese sind im Wesentlichen gesetzlich festgelegt, sehr detailliert und umfassen Zulassungspflichten und andere Tätigkeitsbeschränkungen (= Risikoausschluss), Maßnahmen zur Risikokonzentration bzw. -neutralisierung, Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten (Risikominderung). Hinzu kommen gesetzliche Generalklauseln, auf deren Basis die Aufsichtsbehörden Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergreifen können. Außerdem kann das Steuerrecht gewisse Lenkungswirkungen entfalten. Auf internationaler Ebene ist das Aufsichtsrecht zunehmend harmonisiert. In Bezug auf die Gefahrenvorsorge weist das EU-Recht bzw. nationale Recht infolgedessen deutliche Parallelen zu Regelungen des U.S.-Rechts auf. Anders ist dies teilweise in Bezug auf die Ausgestaltung der behördlichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr.

Der staatliche Regelungsrahmen wird durch die Selbstregulierung der Marktteilnehmer ergänzt. Diese sorgen individuell für ein Risikomanagement und etablieren daneben Marktstandards, vor allem durch den Einsatz von Modellverträgen. Die Selbstregulierung erfolgt aber im Eigeninteresse der jeweiligen Marktteilnehmer, kann also Gefahrenpotenziale senken wie auch erhöhen. Die Entscheidung, sie in den Regelungsrahmen einzubeziehen, kann zu Marktveränderungen beitragen. Dann muss eine Weiterentwicklung der staatlichen Regulierung diesen Veränderungen Rechnung tragen.

Eine besondere Herausforderung für den aus staatlicher Regulierung und Selbstregulierung gebildeten Regelungsrahmen stellen „innovative Finanzinstrumente“ dar. Ausgehend vom Begriff der „Finanzinnovation“ lassen sich so Finanzinstrumente bezeichnen, die eine neuartige Risikostruktur aufweisen. Aus einer solchen Risikostruktur ergeben sich neue Gewinn- und Verlustmöglichkeiten für die Transaktionsbeteiligten, aber auch neue Möglichkeiten für Nachteile Dritter. Aufsichtsrechtlich ist die neuartige Risikostruktur dann relevant, wenn die Marktteilnehmer durch den Einsatz des neuen Finanzinstruments Kosten reduzieren (bzw. verlagern), die für sie bei einer wirksamen Gefahrenvorsorge bzw. -abwehr eigentlich anfallen müssten. Dies kann dadurch geschehen, dass sie aufsichtsrechtliche Regelungen umgehen (Regulierungsarbitrage) oder dass sie die Transaktion von bestimmten Rechtsordnungen entkoppeln, z.B. durch internationale Modellverträge mit Rechtswahlklauseln und eigenständigen Streitschlichtungsmechanismen.

Der Staat behält in den genannten Fällen zwar seine Regulierungsverantwortung und sollte (darf?) auf aufsichtsrechtlichen Rechtsgüterschutz nicht verzichten. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie der Staat aufsichtsrechtlich reagieren kann. Mit Blick auf den Untersuchungsgegenstand innovativer Finanzinstrumente ergibt sich dies aus einer Gesamtschau, die teilweise über das nationale Aufsichtsrecht hinausgeht und Marktregulierung in anderen Rechtsordnungen und die Selbstregulierung der Marktteilnehmer einbeziehen muss. Die staatliche Regulierung kann sich zudem nicht darauf beschränken, an bestimmte Institutionen (z.B. Banken, Versicherungen, Fonds) oder Transaktionen anzuknüpfen. Sie muss vielmehr die wirtschaftlichen Funktionen in den Blick nehmen, die mit Transaktionen mit innovativen Finanzinstrumenten verfolgt werden. Das bedeutet, dass die verfügbaren Regulierungsinstrumente nach ihren wirtschaftlichen Auswirkungen ausgewählt und angewendet werden. In Fällen, in denen die Marktteilnehmer innovative Finanzinstrumente in einer Weise einsetzen, durch die sie bestehende Regelungen umgehen, kann es zur Gefahrenvorsorge also geboten sein, dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich bestehender Regelungen ausweitet. Wo es sogar zu Gefahren kommt, bleibt daneben die behördliche Anwendung der Generalklauseln wichtig. Soweit die Marktteilnehmer sich hingegen von einzelnen Rechtsordnungen unabhängig machen, erscheinen vor allem behördliche Kooperationen und die Abstimmung mit internationalen Branchenorganisationen der Marktteilnehmer zielführend. Die Einbindung der Marktteilnehmer bedeutet dabei jedoch nicht, dass der Staat seinen Regelungsanspruch aus Rücksicht auf die Interessen Privater zurücknehmen darf. Eine so verstandene öffentlich-private Partnerschaft wäre problematisch.

Auch wenn die Marktteilnehmer sich mit innovativen Finanzinstrumenten dem bestehenden Regelungsrahmen entziehen, ist eine Regulierung mit dem Ziel eines effektiven aufsichtsrechtlichen Rechtsgüterschutzes somit möglich. Der Sachverhalt stellt aber hohe Anforderung an die Implementierung dieser Regulierung. Erfolge lassen sich jedenfalls nicht garantieren.

Kap. 1
Einleitung

Finanzmarktaktivitäten unterliegen einer aufsichtsrechtlichen Regulierung. In den Jahren seit Ausbruch der Finanzkrise ist immer wieder gefordert worden, dieses Aufsichtsrecht müsse auf Basis eines „funktionalen“ Verständnisses weiter entwickelt werden. Die Regulierung müsse z.B. dem Umstand Rechnung tragen, dass liquide Finanzmärkte für Unternehmen ähnliche Funktionen wie Banken in Hinblick auf Anlagemöglichkeiten und Liquiditätsbeschaffung erfüllen. Finanzinstrumente könnten eingesetzt werden, um Kapital zu beschaffen, aber auch, um Risiken zu transferieren oder um einen wirtschaftlichen Einfluss zu erwerben. Es genüge also nicht, wenn die Regulierung an formalen Kategorisierungen festhalte, ohne die Funktionen zu berücksichtigen, die Unternehmen und Transaktionen im jeweiligen Zusammenhang am Markt erfüllen.1

Das bestehende Aufsichtsrecht folgt bisher keiner – wie auch immer ausgestalteten – „funktionalen“ Systematik. Es enthält einerseits Regelungen für Banken, Versicherungsunternehmen und die Anbieter gemeinsamer Anlagen (Investmentfonds) usw. (institutsbezogener Ansatz) und andererseits Vorgaben für den Wertpapierhandel und andere Geld- und Kapitalmarktaktivitäten (marktbezogener Ansatz). Damit kommt es z.B. für das Eingreifen der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen darauf an, ob ein Marktteilnehmer eine Zulassung als Bank benötigt bzw. besitzt. Eine Tätigkeit, die nicht rechtlich, sondern ausschließlich wirtschaftlich als Bankgeschäft zu qualifizieren ist, löst eine solche Zulassungspflicht nicht aus. Dass wirtschaftlich wie Banken regulierte Marktteilnehmer möglichst gleich reguliert werden, wird zwar angestrebt, dies aber nur im hergebrachten gesetzlichen Rahmen. Ähnlich ist der Befund, soweit die Regulierung direkt an Transaktionen mit Finanzinstrumenten ansetzt. So unterliegen Aktien und Anleihen völlig unterschiedlichen kapitalmarktrechtlichen Vorgaben, obwohl Emittenten sie alternativ zur Refinanzierung einsetzen können. Auch die Vorgaben in Bezug auf Derivatkontrakte einerseits und Wertpapierleih- bzw. Repogeschäfte andererseits unterscheiden sich, obwohl die jeweiligen Transaktionen teilweise zu ähnlichen Zwecken genutzt werden können.

Kritisiert wird, dass die soeben angesprochene Trennung von aufsichtsrechtlichen Regelungsbereichen dazu beiträgt, dass das Aufsichtsrecht mit der Marktentwicklung nicht immer ausreichend Schritt hält.2 Diese Marktentwicklung hat in der Vergangenheit immer wieder in Finanz- und Wirtschaftskrisen hineingeführt. Mit Blick auf das Thema dieser Arbeit ist durchaus bemerkenswert, dass in vielen der angesprochenen Fälle (massenhafte) Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu Spekulationsblasen und anschließenden Krisen beigetragen haben. Beispiele für relevante Finanzinstrumente sind: Aktien und Immobilienpfandbriefe während des Gründerkrachs (1873), Aktien im New Yorker Börsenkrach (1929) und Hypothekenverbriefungen (ABS/MBS) und Derivate in der jüngsten Finanzkrise (2007–2012). Während diese Arbeit geschrieben wurde, wurden neue Risiken an den Anleihenmärkten und den Märkten für in Investmentfonds verbrieften Vermögenswerten diskutiert. Demgegenüber war die niederländische Tulpenmanie (1637) nicht durch Geschäfte mit Finanzinstrumenten, sondern durch die Spekulation mit Tulpenzwiebeln ausgelöst worden. Dies stellt die Beobachtung, dass Finanzinstrumente vergangene Krisen mit ausgelöst haben, zwar nicht infrage. Es zeigt aber, dass offenbar beliebige Wertträger zu Finanzkrisen beitragen können und Finanzinstrumente nur einen möglichen Anknüpfungspunkt für die Untersuchung bilden. Zentral ist vielmehr, wie aufsichtsrechtlich mit dem Risiko umzugehen ist, das mit den betreffenden Transaktionen verbunden ist und sich im Rahmen einer Krise realisiert.

Das Aufsichtsrecht kann die zu einer Krise beitragenden Risiken zwar dann relativ gut erfassen, wenn sich die Transaktionen, in denen sich die Risiken zeigen, in bestehende Kategorien einordnen lassen. Das ist aber nicht immer der Fall. Zum Teil versuchen die Marktteilnehmer sogar, eine regulatorische Erfassung zu vermeiden und die bestehende Regulierung mittels innovativer Finanzinstrumente (oder anderer Finanzinnovationen) gezielt zu umgehen.3 Auch aktuell gibt es verschiedenerlei Marktaktivitäten, die sich in die bestehenden aufsichtsrechtlichen Kategorien nur mit Schwierigkeiten einordnen lassen. Diese Entwicklung ist eine Folge der starken Regulierung von Bankgeschäften seit der Finanzkrise, die Bankgeschäfte verteuert und Anleger von Banken zu anderen Vermögensverwaltern treibt, und der Niedrigzinsperiode in der Europäischen Union (EU) und den USA, in der Versicherungen, Investmentfonds usw. nach neuartigen und gewinnbringenden Anlagen suchen. Mit solchen aufsichtsrechtlich unvollständig erfassten Aktivitäten sind für die Marktteilnehmer häufig Gewinnchancen verbunden.4 Den Gewinnchancen entsprechen allerdings Verlustrisiken. Diese Verlustrisiken treffen nicht in jedem Fall nur die an einer Transaktion beteiligten Marktteilnehmer. Sie können sich auch zum Nachteil anderer Marktteilnehmer realisieren; insbesondere solchen, die dem Risiko ausgesetzt sind, dass ein Transaktionsbeteiligter ausfällt. Ein risikobezogener Ansatz im Aufsichtsrecht muss also darauf ausgerichtet sein, den zuständigen Behörden entweder ein frühes Eingreifen zu ermöglichen oder zumindest die nachteiligen Folgen eines Nichteingreifens zu minimieren.

Der aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalt wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass das Finanzmarktgeschehen und die staatliche Geldpolitik wechselseitig beeinflussen können. Zum einen ist das dort der Fall, wo Finanzinstrumente geldpolitische Risiken abbilden (z.B. Derivate mit Kryptowährungen als Referenzwert).5 Zum anderen kann die Geldpolitik, die von den Marktteilnehmern im Finanzmarktgeschehen zugrunde gelegt wird, sich in einer Weise verändern, die neue Risiken entstehen lässt und Marktkorrekturen erforderlich werden. Dieser Gesichtspunkt war lange Zeit nur von begrenzter Bedeutung, da die Notenbanken das Ziel der Geldwertstabilität verfolgten. Seine Bedeutung nimmt zu, da globale Währungskonflikte immer mehr in den Bereich des Möglichen rücken. Dennoch handelt es sich bei der Geldpolitik als solcher um keine aufsichtsrechtliche Materie.

Die hier vorgestellte Arbeit ist aus der Perspektive des deutschen Rechts geschrieben. Sie geht davon aus, dass es sich beim Aufsichtsrecht um ein besonderes Ordnungsrecht handelt, das – wie auch das Ordnungsrecht allgemein – der Gefahrenvorsorge und -abwehr dient.6 Die aufsichtsrechtliche Gefahrenabwehr ist darauf ausgerichtet, Risiken an den Finanzmärkten entgegenzuwirken, sofern es dadurch zu einer Gefährdung von aufsichtsrechtlichen Schutzgütern kommen kann. Zunächst sollen die allgemeinen Regulierungsprinzipien herauszuarbeitet werden, die in Hinblick auf den Einsatz von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Risiken einschlägig sind, bevor ein Regulierungsansatz speziell für das Neuaufkommen weiterer, innovativer Finanzinstrumente entwickelt wird.

Dabei ist mit Blick auf die verwendete Begrifflichkeit hervorzuheben, dass diese Arbeit zwar aus der Perspektive des deutschen Ordnungsrechts geschrieben ist, dabei aber einen nach Möglichkeit problemorientierten Ansatz verfolgt. Deshalb nutzt sie, soweit das möglich ist, vereinfachende Begriffe mit einheitlichem Bedeutungsgehalt (z.B. „Bank“) und geht auf begriffliche Differenzierungen (siehe z.B. die spezielle Begrifflichkeit in § 1 KWG und 12 U.S.C. § 24 [Seventh]) nur dort ein, wo dies für die ordnungsrechtliche Beurteilung des behandelten Problems notwendig ist (im selben Beispiel: bei der Erörterung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 32ff. KWG bzw. nach U.S.-Recht). Dieses Vorgehen bedeutet auch, dass international gebräuchliche Begriffe (z.B. Rückkaufvereinbarung/repurchase agreement) anstelle von Begriffen, die nur im Kontext des nationalen Rechts verständlich sind (im Beispiel: Pensionsgeschäft; vgl. § 340b HGB), bevorzugt werden.

Im Folgenden soll also zunächst knapp und in allgemeiner Form herausgearbeitet werden, welche Risiken mit Finanztransaktionen verbunden sind und wann solche Risiken sich zum Nachteil von nicht an der Transaktion beteiligten Marktteilnehmern auswirken können (Kap. 2). Darauf werden die an den Finanzmärkten bisher verwendeten Finanzinstrumente und ihre Risikostruktur beschrieben (Kap. 3). Dies ist eine Basis für die Untersuchung der Frage, in welchen Fällen der Einsatz von Finanzinstrumenten einen aufsichtsrechtlichen Regelungsbedarf auslösen kann (Kap. 4). Im nächsten Schritt wird dargestellt, welche aufsichtsrechtlichen Regelungen zurzeit schon bestehen (Kap. 5) und inwiefern die Selbstregulierung der Marktteilnehmer ein aufsichtsrechtliches Eingreifen verzichtbar macht (Kap. 6). Darauf aufbauend sollen die Grundsätze für einen funktionellen Regulierungsansatz herausgearbeitet werden, speziell soweit sich daraus Prinzipien für den Umgang mit innovativen Finanzinstrumenten ergeben (Kap. 7). Ein kurzes Fazit schließt die Arbeit ab (Kap. 8).

Kap. 2
Die Rolle von Risiken in Finanztransaktionen

Kap. 3
Die bisherige Entwicklung von Finanzinstrumenten

Kap. 4
Wann besteht ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf?

Kap. 5
Bisherige Erfassung durch staatliche Regulierung (Top-down-Ansatz)

Kap. 6
Marktinterne Selbstregulierung (Bottom-up-Ansatz)

Kap. 7
Funktionale Regulierung bei innovativen Finanzinstrumenten

Abkürzungsverzeichnis

Rechtsbegriffe, die für den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht oder einzelne Rechtsordnungen spezifisch sind, sind im Verzeichnis durch Klammerzusatz gekennzeichnet (Basel = Basler Ausschuss für Bankenaufsicht; D = Deutschland; F = Frankreich; EU = Europäische Union; UK = Vereinigtes Königreich; U.S. = Vereinigte Staaten von Amerika). Abkürzungen der Titel von Fachzeitschriften und anderen Fundstellen werden im Literaturverzeichnis aufgeschlüsselt.

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

a.E.

am Ende

a.F.

alte Fassung

ABCDS

Asset Backed CDS

ABCP

Asset Backed CP

ABl.

Amtsblatt (EU)

ABS

Asset Backed Security

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

AC

Appeal Cases (UK)

ADR

American Depository Receipt

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)

aff,d

affirmed (U.S.)

AG

Aktiengesellschaft (D); Attorney General (U.S.)

AIF

Alternativer Investmentfonds (EU)

AIFM

Verwalter alternativer Investmentfonds (alternative investment funds manager; EU)

AIG

American International Corporation

AktG

Aktiengesetz (D)

All ER

All England Reports (UK)

Alt.

Alternative

AMG

Arzneimittelgesetz (D)

AnlV

Anlageverordnung (D)

AnsFuG

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (D)

AnlEntG

Anlegerentschädigungsgesetz (D)

AO

Abgabenordnung (D)

APA

Approved Publication Arrangement (EU)

APAReG

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (D)

AReG

Abschlussprüfungsreformgesetz (D)

Arg.

Argument (hergeleitet aus)

ARM

Approved Reporting Mechanism (EU)

ARN

Accelerated Return Note

Art.

Artikel

ASCO

Accreting Strike Call Option

AtG

Atomgesetz (D)

ATS

Alternative Trading System (U.S.); Algorithmic Trading System (U.S.)

Aufl.

Auflage

ausf.

ausführlich

AuslInvestmG

Auslandsinvestmentgesetz (D)

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BauSparkG

Bausparkassengesetz (D)

BAV

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

BBA

British Bankers Association

BBkG

Bundesbankgesetz (D)

betr.

betreffend

BFH

Bundesfinanzhof

BfRG

Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung (D)

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (D)

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz (D)

Bio.

Billion(en)

BIZ

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

BMF

Bundesministerium für Finanzen

BMJV

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

BörsG

Börsengesetz (D)

BörsO FWB

Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (D)

BR-Drs.

Bundesratsdrucksache

brit.

britisch

BRRD

Bank Recovery and Resolution Directive (RL 2014/59/EU)

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BT-PlPr

Bundestags-Plenarprotokoll

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

bzw.

beziehungsweise

c.

chapter (UK)

C.Com.

Code de commerce (F)

CA

Clearing Agreement

CBO

Collateralized Bond Obligation

CCDA

ISDA/FIA Client Cleared OTC Derivatives Addendum

CCF

Credit Conversion Factor (U.S.)

CCO

Collateralized Commodity Obligation

CCP

Central Counter-Party

CD

Certificate of Deposit

CDEA

Cleared Derivatives Execution Agreement

CDO

Collateralized Debt Obligation

CDS

Credit Default Swap

CEIO

Credit-Enhancing Interest-Only

cert.

certiorari (U.S.)

CESR

Committee of European Securities Regulators

CETA

EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement

CFD

Contract for Differences

CFMA

Commodity Futures Modernization Act (U.S.)

CFO

Collateralized Funds Obligation

CFPB

U.S. Consumer Financial Protection Bureau

CFR

Code of Federal Regulations (U.S.)

CFTC

U.S. Commodity Futures Trading Commission

ChemG

Chemikaliengesetz (D)

CIO

Collateralized Insurance Obligation

Cir.

Circuit (U.S.)

CLN

Credit Linked Note

CLO

Collateralized Loan Obligation

CMO

Collateralized Mortgage Obligation

CNAV

Constant Net Asset Value

CoCo

Contingent Convertible (EU)

CP

Commercial Paper

CPDO

Constant Proportion Debt Obligation

CPMA

Cross-Product Master Agreement

CPMI

Committee on Payments and Market Infrastructures

CPPI

Constant Proportion Portfolio Insurance

CPSS

Committee on Payment and Settlement Systems

CRD IV

Capital Requirements Directive IV (RL 2013/36/EU)

CRR

Capital Requirements Regulation (VO 575/2013)

CSA

Credit Support Annex

CSD

Central Securities Depository

CSO

Collateralized Synthetic Obligation, auch: Credit Spread Option

CTM

Collateralized-To-Market

CTP

Consolidated Tape Provider (EU)

D-SIB

Domestic Systemically Important Bank

d.h.

das heißt

DCM

Derivatives Contract Market (U.S.)

DCO

Derivatives Clearing Organization (U.S.)

DCRV

Deutsche Clearing-Rahmenvereinbarung

DepotG

Depotgesetz (D)

DepV

Deponieverordnung (D)

DerivateV

Derivateverordnung (D)

ders.

derselbe

DES

Debt-Equity Swap

dies.

dieselbe

DIP

Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (D)

DOJ

U.S. Department Of Justice

DOT

U.S. Department of the Treasury

DPR

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

DRVF

Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte

DTL

Deferred Tax Liabilities

EACH

European Association of CCP Clearing Houses

EAD

Exposure At Default (U.S.)

EBA

European Banking Authority / Europäische Bankenaufsichtsbehörde

EBF

European Banking Federation

ECB

European Central Bank

ECF

Electronic Case File (U.S.)

ECMH

Efficient Capital Markets Hypothesis

ECO

Equity Collateralized Obligation

ECSDA

European Central Securities Depositories Association

EDGAR

Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval System (U.S.)

EDS

Equity Default Swap

EFET

European Federation of Energy Traders

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (D)

EGInsO

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (D)

ehem.

ehemalig

EIOPA

European Insurance and Occupational Pensions Authority /Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

einschl.

einschließlich

ELN

Equity-Linked Note

EMA

European Master Agreement

EMH

Efficient Market Hypothesis

EMIR

European Market Infrastructure Regulation (VO 648/2012; EU)

ERISA

Employee Retirement Income Security Act (U.S.)

ESMA

European Securities and Markets Authority / Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

ESRB

European Systemic Risk Board / Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

EStG

Einkommensteuergesetz

ESZB

Europäisches System der Zentralbanken

ETF

Exchange Traded Fund

ETN

Exchange Traded Note

ETP

Exchange Traded Product

ETV

Exchange Traded Vehicle

EU

Europäische Union

EU-Kommission

Europäische Kommission

EU-Parlament

Europäisches Parlament

EU-Rat

Rat der Europäischen Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro, €

EUV

Vertrag über die Europäische Union (EU)

EUZBBG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (D)

evtl.

eventuell

EWHC

High Court of England and Wales

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EZB

Europäische Zentralbank

f.

folgende

F. Supp.

Federal Supplement (U.S.)

FAQ

Frequently Asked Questions

FATCA

Foreign Account Tax Compliance Act (U.S.)

FBF

Fédération bancaire française

FCA

UK Financial Conduct Authority

FCIC

Financial Crisis Inquiry Commission

FCM

Futures Commission Merchant (U.S.)

FDIC

Federal Deposit Insurance Corporation

FEOMA

International Foreign Exchange and Options Master Agreement

FERC

U.S. Federal Energy Regulatory Commission

FESE

Federation of European Securities Exchanges

FIA

Futures Industry Association

ff.

fortfolgende

FiMaNoG

Finanzmarktnovellierungsgesetz (D)

FinAnV

Finanzanalyseverordnung (D)

FinDAG

Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

FINRA

U.S. Financial Industry Regulatory Authority, Inc.

FinVermV

Finanzanlagenvermittlungsverordnung (D)

FKAG

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (D)

FMSA

Financial Services and Markets Act (UK)

Fn.

Fußnote

FR

Federal Register (U.S.)

FRA

Forward Redemption Rate

franz.

französisch

FRB

U.S. Federal Reserve Board

FRCD

Floating Rate Certificate of Deposit

FSB

Financial Stability Board

FSF

Financial Stability Forum

FWB

Frankfurter Wertpapierbörse

FXC

Foreign Exchange Committee

G-SIB

Globally Systemically Important Bank

GAAP

Generally Accepted Accounting Principles (U.S.)

GARCH

Generalized Autoregressive Conditionally Heteroskedastic

GC

General Collateral

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz (D)

GenG

Genossenschaftsgesetz (D)

GenTG

Gentechnikgesetz (D)

Gesch.-Z.

Geschäftszeichen

GewO

Gewerbeordnung (D)

GewStG

Gewerbesteuergesetz (D)

GG

Grundgesetz (D)

GMA

General Master Agreement

GMRA

Global Master Repurchase Agreement

GMSLA

Global Master Securities Lending Agreement

GRC

Grundrechte-Charta (EU)

GroMiKV

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (D)

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (D)

HGB

Handelsgesetzbuch (D)

H.R.

(Gesetzesvorlage des) House of Representatives (U.S.)

Hess. VGH

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

HessGO

Hessische Gemeindeordnung (D)

HGB

Handelsgesetzbuch (D)

HQLA

High-Quality Liquid Assets (Basel)

HRE

Hypo Real Estate

i.d.R.

in der Regel

i.H.v.

in Höhe von

IAIS

International Association of Insurance Supervisors

IAS

International Accounting Standards

IASB

International Accounting Standards Board

ICANN

Internet Corporation for Assigned Names and Numbers

ICMA

International Capital Market Association

ICOM

International Currency Options Market Master Agreement

IDW RS BFA

Institut der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahmen des Bankenfachausschusses zur Rechnungslegung

IFEMA

International Foreign Exchange Master Agreement

IFRS

International Financial Reporting Standards

IFXCO

International Foreign Exchange and Currency Option Master Agreement

insb.

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

IOSCO

International Organization of Securities Commissions

IPO

Initial Public Offering

IRB

Internal Rating-Based

ISC

New York Consolidated Laws, Insurance Law (U.S.)

ISDA

International Swaps and Derivatives Association

ISLA

International Securities Lending Association

ISMA

International Securities Market Association

ITSFEA

Insider Trading and Securities Fraud Enforcement Act (U.S.)

IWF

Internationaler Währungsfonds

IZÜV

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (D)

KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch (D)

KAGG

Kapitalanlagegesellschaftengesetz (D)

KAMaRisk

Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (D)

Kap.

Kapitel

KapAusstV

Kapitalausstattungs-Verordnung (D)

KapMuG

Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (D)

KARBV

Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (D)

KAVerOV

Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (D)

KMU

Kleine- und Mittlere Unternehmen

konsol.

konsolidiert

KredReorgG

Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (D)

KWG

Kreditwesengesetz (D)

LCR

Liquidity Coverage Ratio (Basel)

Lfg.

Lieferung

LGD

Loss Given Default (U.S.)

lit.

littera / Buchstabe

LMA

Loan Market Association

LR

Law Reports (UK)

Ls.

Leitsatz

LSE

London Stock Exchange

LSSS

Leveraged Super Senior Swap

LSTA

Loan Syndications & Trading Association

LTCM

Long-Term Capital Management

LT-Drs.

Landtags-Drucksache

LVwVfG

Landes-Verwaltungsverfahrensgesetz (D)

M

Effective Maturity (U.S.)

m. Nachw.

mit Nachweisen

MA

Master Agreement

MaComp

Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (D)

MaGo

Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (D)

MaRisk

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (D)

MAT

Made Available to Trade

MBIA

Municipal Bond Insurance Association (früherer Name der MBIA Inc.)

MBS

Mortgage Based Security

MdB

Mitglied des Bundestags

MiFID I

Markets in Financial Instruments Directive I (RL 2004/39/EG; EU)

MiFID II

Markets in Financial Instruments Directive II (RL 2014/65/EU; EU)

MiFIR

Markets in Financial Instruments Regulation (VO 600/2014; EU)

mind.

mindestens

Mio.

Million(en)

MMA

Master Master Agreement

MMF

Money-Market Fund

MNA

Master Netting Agreement

MRA

SIFMA Master Repurchase Agreement

Mrd.

Milliarde(n)

MREL

Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities (EU)

MSFTA

Master Securities Forward Transaction Agreement

MSLA

Master Securities Loan Agreement

MSP

Major Swap Participant

MTF

Multilateral Trading Facility (EU)

MTM

Mark-To-Market

m. weit. Nachw.

mit weiteren Nachweisen

NYUCC

New York Uniform Commercial Code (U.S.)

N.Y. Gen. Bus. Law

New York General Business Law (U.S.)

numéro

NASD

National Association of Securities Dealers

NAV

Net Asset Value

NIV

Nettoinventarwert

NMS

National Market System (U.S.)

No.

Number

Nr.

Nummer

NSFR

Net Stable Funding Ratio

N.Y.

New York

NYSE

New York Stock Exchange

o.A.

ohne Autor

o.Ä.

oder Ähnliche

OBG NW

Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfahlen (D)

OCC

U.S. Office of the Comptroller of the Currency

OGAW

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (EU)

OLG

Oberlandesgericht

OLG SH

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

OTC

Over-The-Counter

OTF

Other Trading Facility (EU)

OPRA

U.S. Options Price Reporting Authority

OVG

Oberverwaltungsgericht

PatG

Patentgesetz (D)

PD

Probability of Default (U.S.)

PfandBG

Pfandbriefgesetz (D)

PFAV

Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (D)

PL

Public Law (U.S.)

PolG BW

Polizeigesetz Baden-Württemberg (D)

PRIIP

Packaged Retail Investment and Insurance Product (EU)

PrüfBV

Püfungsberichtsverordnung (D)

Pt.

Part

Q&A

Questions and Answers

QB

Law Reports, Queen’s Bench Division (UK)

RCAP

Regulatory Consistency Assessment Programme (Basel)

RDS

Recovery (Default) Swap

rev.

revised / revidiert

rev’d

reversed (U.S.)

RFA

Registered Futures Association (U.S.)

RL

Richtlinie (EU)

RLN

Rate-Linked Note

Rspr.

Rechtsprechung

RTS

Regulatory Technical Standard

Rz.

Randziffer

S.

Seite

SächsGO

Sächsische Gemeindeordnung (D)

SAG

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (D)

SBBS

Sovereign Bond-Backed Security

SBMSP

Security-Based Major Swap Participant (U.S.)

SBSD

Security-Based Swap Dealer (U.S.)

SBSEF

Security-Based Swap Execution Facility (U.S.)

SCDO

Synthetic Collateralized Debt Obligation

SchVG

Schuldverschreibungsgesetz (D)

ScheckG

Scheckgesetz (D)

SD

Swap Dealer (U.S.)

SEC

U.S. Securities and Exchange Commission

SEF

Swap Execution Facility (U.S.)

SIA

Securities Industry Association

SIFMA

Securities Industry and Financial Markets Association

Slg.

Sammlung (EU)

sog.

so genannte

SolvV

Solvabilitätsverordnung

span.

spanisch

SPOE

Single-Point-Of-Entry (U.S.)

SprengG

Sprengstoffgesetz (D)

SPV

Special Purpose Vehicle

SREP

Supervisory Review and Evaluation Process (EU)

SRM

Single Restructuring Mechanism (EU)

SRO

Self-Regulatory Organization (U.S.)

ss

sections (UK)

SSM

Single Supervisory Mechanism (EU)

Stk.

Stück

STM

Settled-To-Market

STRD

Swap Trading Relationship Documentation (U.S.)

STS

Simple, Transparent and Standardised

TARN

Targeted Accrual Redemption Note

TBMA

The Bond Market Association

TBTF

Too Big To Fail

TCTF

To Connected To Fail

ThürKO

Thüringer Kommunalordnung (D)

TLAC

Total Loss-Absorbing Capacity

TMTF

Too Many To Fail

TRORS

Total Rate Of Return Swap

TRS

Total Return Swap

TTIP

Transatlantic Trade and Investment Partnership

Tz.

Textziffer

u.

und

u.a.

unter anderem; und andere

u.ä.

und ähnliche

UBGG

Unternehmensbeteiligungsgesellschaftengesetz (D)

überarb.

überarbeitet

u.U.

unter Umständen

U.S.

United States; United States Reports (U.S.)

U.S.C.

United States Code (U.S.)

UAbs.

Unterabsatz

UCITS

Undertakings for the Collective Investment of Transferable Securities (EU)

UmwG

Umwandlungsgesetz (D)

Unterabschn.

Unterabschnitt

USA

United States of America

USD

U.S. Dollar, $

UStG

Umsatzsteuergesetz (D)

usw.

und soweiter

v.a.

vor allem

VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz (D)

VaR

Valute at Risk

Var.

Variante

VerBAV

Veröffentlichung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (D)

VerkProspG

Verkaufsprospektgesetz (D)

VermAnlG

Vermögensanlagengesetz (D)

VG

Verwaltungsgericht

VGH BW

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Vgl.

Vergleiche

VO

Verordnung (EU)

Vol.

Volume

vs.

versus

VVG

Versicherungsvertragsgesetz (D)

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz (D)

WechselG

Wechselgesetz (D)

WpAIV

Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (D)

WpDPV

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (D)

WpDVerOV

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (D)

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz (D)

WpPG

Wertpapierprospektgesetz (D)

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (D)

z.B.

zum Beispiel

ZGP

Zentrale Gegenpartei

Ziff.

Ziffer

zit.

zitiert

ZPO

Zivilprozessordnung

ZVG

Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (D)

Literaturverzeichnis

Aboul-Enein, Shady, Collateralized Fund Obligations (CFO): Fusion des fonds de couverture aux CDO, 77 Insurance and Risk Management/Assurances etgestion des risques 325 (October 2009-Januar 2010); abrufbar: http://www.revueassurances.ca/wp-content/uploads/2016/01/2009_77_no3_4_Aboul1.pdf.

Acharya, Viral V., u.a., Market Failures and Regulatory Failures: Lessons from Past and Present Financial Crises, Forschungspapier, Februar 2011; abrufbar: https://www.adb.org/sites/default/files/publication/156119/adbi-wp264.pdf.

Acharya, Viral/Schnabl, Philipp, Do Global Banks Spread Global Imbalances? The Case of Asset-Backed Commercial Paper During the Financial Crisis of 2007–09, Paper presented at the 10th Jacques Polak Annual Research Confe rence, Fassung vom 15. Oktober 2009; abrufbar: http://www.imf.org/external/np/res/seminars/2009/arc/pdf/acharya.pdf.

Adams, John, Risk, Monographie, 1. Aufl. 1995.

Adams, Mark/Jhooty, Manroop/Wong, Jireh (DBRS), Fundamentals of Leveraged Super Senior CDOs, DBRS Studie, Juni 2005; abrufbar: https://www.dbrs.com/research/149269/fundamentals-of-leveraged-super-senior-cdosarchived.pdf.

Admati, Anat/Hellwig, Martin, The Bankers’ New Clothes: Whats Wrong with Banking and What to Do about It, Sachbuch, 1. Aufl. 2013.

Adrian, Tobias u.a., Repo and Securities Lending, Bericht (Staff Report), Federal Reserve Bank of New York Staff Report No. 529, December 2011, rev’d February 2013; abrufbar: https://www.newyorkfed.org/medialibrary/media/research/staff_reports/sr529.pdf.

Ahrend, Rüdiger/Arnold, Jens/Moeser, Charlotte, The Sharing of Macroeconomic Risk: Who Loses (and Gains) from Macroeconomic Shocks, Forschungspapier, OECD Economics Department Working Paper No. 877, 1. Juli 2011; abrufbar: https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/5kg8hw5467wd-en.pdf?expires=1544439988&id=id&accname=guest&checksum=0BC77CE8FA1C0399EA1964E7FD776B0A.

Akerlof, George A., The Market for „Lemons“: Quality Uncertainty and the Market Mechanism, 84 Quarterly Journal of Economics (Q. J. Econ.) 488 (1970); abrufbar: https://www2.bc.edu/thomas-chemmanur/phdfincorp/MF891%20papers/Ackerlof%201970.pdf.

Akhtar, Michael Akbar, Financial Innovations and their Implications for Monetary Policy: An International Perspective, BIS Economic Paper Paper 9/1983, 1. Dezember 1983; abrufbar: https://www.bis.org/publ/econ9.pdf.

Aldasoro, Iñaki/Ehlers, Torsten, The credit default swap market: what a difference a decade makes, BIS Quarterly Review, Juni 2018; abrufbar: https://www.bis.org/publ/qtrpdf/r_qt1806b.pdf.

Alfes, Rainer/Bommelitz, Daniela, Kernaufgabe: Die Beherrschung der Modellrisiken als eine wesentliche Anforderung an das Risikomanagement, msgGillardon News, 1/2005; abrufbar: https://publikation.msg.group/publikationsarchiv/fachartikel/551-kernaufgabe-die-beherrschung-der-modellrisiken-als-eine-wesentliche-anforderung-an-das-risikomanagement/file.

Allen, Franklin, Trends in Financial Innovation and Their Welfare Impact. An Overview, Wharton School Research Paper, 14. November 2011; abrufbar: http://finance.wharton.upenn.edu/∼allenf/download/Vita/Trends%20in%20Financial%20Innovation-14Nov11.pdf.

Allen, Franklin, u.a., Moral Hazard and Government Guarantees in the Banking Industry, 1 Journal of Financial Regulation (J. Financ. Regul.) 30 (2015); abrufbar: https://academic.oup.com/jfr/article-pdf/1/1/30/6957632/fju003.pdf.

Amendt, Markus/Vögtle, Marcus, Banking Crisis Bonds als neue Waffe gegen Bankenkrisen, Börsen-Zeitung vom 10. Juli 2012; abrufbar: https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2012130197&titel=Banking-Crisis-Bonds-als-neue-Waffe-gegen-Bankenkrisen (entgeltlich).

Amromin, Gene/Paulson, Anna L., Default rates on prime and subprime mortgages: differences and similarities, Chicago Fed, Profitwise News and Views, September 2010; abrufbar: https://www.chicagofed.org/∼/media/publications/profitwise-news-and-views/2010/pnv-aug2010-reed-final-web-pdf.pdf.

Andrews, Timothy (Scotia Capital), Evolution of the structured fund derivatives landscape, Datum unbekannt; abrufbar: ursprünglich unter https://www.gbm.scotiabank.com/AboutUs/WhatsNew/EUR4921_IISR-A18_Scotia.pdf (nicht mehr abrufbar).

Ansidei, Julie u.a. (ESRB), Money Market Funds in Europe and Financial Stability, Occasional Paper Series No. 1, Juni 2012; abrufbar: https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/occasional/20120622_occasional_paper_1.pdf?165c0fd2796a-b2ee5505cc9d342cc30b.

Appel, Ivo, Staatliche Zukunfts- und Entwicklungsvorsorge: Zum Wandel der Dogmatik des Öffentlichen Rechts am Beispiel des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung im Umweltrecht, Habilitationsschrift, 1. Aufl. 2005.

Appel, Ivo/Mielke, Sebastian