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Einführung in das Telekommunikationsrecht

Schriftenreihe
Kommunikation & Recht

Herausgegeben von

Professor Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Münster
Professor Dr. Christian Koenig, LL.M., Bonn
Professor Dr. Joachim Scherer, LL.M., Frankfurt am Main
Dr. Thomas Tschentscher, LL.M., Frankfurt am Main

Telekommunikationsrecht

Einführung

Von

Andreas Neumann

und

Dr. Alexander Koch

Rechtsanwälte in Bonn

2., neu bearbeitete Auflage 2013

Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1492-2

© 2013 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Abbildungen: Tante Friede – Grafik in Handarbeit (Kap. 1, 2, 4 und 7) sowie Neumann/Koch (Kap. 3 und 8)

Druckvorstufe: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

Druck und Verarbeitung: Wilhelm & Adam, Werbe- und Verlagsdruck OHG, 63150 Heusenstamm

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier, hergestellt aus FSC-zertifiziertem Zellstoff.

Printed in Germany

Vorwort

Als die Erstauflage des vorliegenden Lehrbuchs im Jahr 2004 erschien, war das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) erst seit wenigen Monaten in Kraft. Aufgrund der weitgehenden Umgestaltung, der das Telekommunika­tionsrecht durch die damalige Novelle unterworfen wurde, glich der Ver­such, dieses Rechtsgebiet einführend darzustellen, der Kartographierung eines neuen Kontinents. Neun Jahre später hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Grund hierfür ist nicht in erster Linie die letzte gro­ße Novellierung des TKG im Jahr 2012. Diese brachte zwar auch einige Neuerungen und Veränderungen mit sich, ließ aber die Struktur des Geset­zes und die grundlegenden Regulierungsmechanismen unangetastet. Viel­mehr hat eine überaus lebendige und diskursreiche Rechtspraxis die weißen Flecken auf der Landkarte des Telekommunikationsrechts erheblich verrin­gert. Hinzu kommt auch hier ein zunehmender Einfluss von europäischer Ebene, in dessen Licht so manche Fragen, die eigentlich schon geklärt schienen, neu beantwortet werden müssen. Die eigentliche Herausforde­rung für das vorliegende Lehrbuch besteht somit nunmehr darin, im nach wie vor schnell wuchernden Regulierungsdschungel die nötige Orientie­rung zu vermitteln und den Paragraphenwald vor lauter Bäumen nicht aus den Augen zu verlieren.

Hierzu haben wir auf die bewährte Struktur der Erstauflage zurückgegrif­fen. Alle Kapitel wurden natürlich auf den aktuellen Stand gebracht. z.T. war hierfür – wie im ersten Kapitel zu den technischen und ökonomischen Grundlagen – eine behutsame Anpassung an neuere Entwicklungen ausrei­chend. Z.T. bedurfte es aber auch – wie etwa in den Kapiteln zur Marktre­gulierung und zum Kundenschutz – einer weitgehenden Neubearbeitung, die mit einem entsprechenden Umfangzuwachs einherging. Hierdurch soll nicht mehr nur Studenten einschlägiger Schwerpunktangebote und Magi­sterstudiengänge ein fundierter Einstieg in das Rechtsgebiet ermöglicht werden. Vielmehr richtet sich das vorliegende Lehrbuch – mehr noch als die Erstauflage – gerade auch an Berufseinsteiger in Unternehmen, Verbän­den und Behörden des Telekommunikationssektors. Sie sollen einen pro­funden und praxisnahen Überblick über die komplexe Materie erhalten. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, wurde insbesondere auch die einschlägige Rechtsprechung umfassend ausgewertet und dargestellt, ohne dass deswegen auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtspraxis verzichtet wurde.

Aktuelle Entwicklungen etwa zum „Vectoring“, in der Netzneutralitätsde­batte und bei der Novelle der Bestandsdatenauskunft konnten bis Juni 2013 berücksichtigt werden. Für ihre tatkräftige Unterstützung bei diesem Buch­projekt danken wir unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Sebastian Lißek sowie unserer Sekretärin Jacqueline Kratz. Verbleibende Unvollstän­digkeiten, Fehler und weitere Unzulänglichkeiten sind alleine uns zuzu­rechnen. Für diesbezügliche Hinweise an lehrbuch@irnik.de sind wir stets dankbar. Unser Dank gilt weiterhin den beiden Mitautoren der Erstauflage, Prof. Dr. Christian Koenig und Sascha Loetz, die mit der Neuauflage unter veränderter Autorenschaft einverstanden waren. Vor allem aber danken wir angesichts der erheblichen Dauer der Neubearbeitung dem Deutschen Fachverlag – insbesondere unserer Lektorin Tanja Brücker –, unseren Familien und natürlich Ihnen, geschätzter Leser, für die Geduld. Wir wür­den uns freuen, wenn das Ergebnis das Warten wert sein sollte.

Andreas Neumann und Dr. Alexander Koch

Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kapitel:
Technische und ökonomische Grundlagen des Telekommunikationsrechts

A. Grundbegriffe des Telekommunikationsrechts

B. Die technischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft

I. Telekommunikationsnetze

1. Begriff

2. Vermittlungsverfahren

3. Kategorien von Telekommunikationsnetzen

4. Netzzusammenschaltung

5. Einzelne Telekommunikationsnetze

a) Festnetze

aa) Struktur des Festnetzes

bb) Technische Grundlagen des Festnetzes

cc) Datenübertragung im Festnetz

b) Zellulare Mobilfunknetze

c) Breitbandkabelverteilnetz (Kabelfernsehnetz)

d) Internet und IP-gestützte Telefonie

e) Netze der nächsten Generation (Next Generation Networks, NGN)

II. Telekommunikationsdienste, -endeinrichtungen und -inhalte

1. Telekommunikationsdienste

2. Telekommunikationsendeinrichtungen und -inhalte

C. Die ökonomischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft

I. Ökonomische Grundbegriffe

1. Wettbewerb

2. Markt

II. Die Telekommunikationswirtschaft als Netzwirtschaft

1. Netzexternalitäten

2. Nutzungsexternalitäten

3. Skalen-, Verbund- und Dichtevorteile

4. Versunkene Kosten

5. Vertikale Integration

6. Natürliches Monopol

III. Rechtfertigung für staatliche Eingriffe

1. Marktregulierung

2. Anderweitige Eingriffsrechtfertigungen

D. Zusammenfassung

2. Kapitel:
Unions- und verfassungsrechtlicher Hintergrund

A. Unionsrechtlicher Hintergrund

I. Entwicklung des EU-Rechtsrahmens

1. Primärrechtliche Grundlagen des Rechtsrahmens

2. Entwicklungsstufen des Rechtsrahmens

II. Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation

1. Rahmenrichtlinie 2002/21/EG

2. Zugangsrichtlinie 2002/19/EG

3. Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG

4. Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG

5. Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG

6. Frequenzentscheidung Nr. 676/2002/EG

7. Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG

8. Weitere EU-Rechtsakte im Bereich der elektronischen Kommunikation

a) Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

b) Roamingverordnung

III. Zusammenfassung

B. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

I. Postreformen I–III

II. Telekommunikationsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes

1. Die Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG)

2. Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 Abs. 2 GG)

3. Verwaltung des Postwesens und der Telekommunikation (Art. 87f GG) und Umwandlung der Deutschen Bundespost (Art. 143 b GG)

4. Das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)

III. Zusammenfassung

3. Kapitel:
Marktregulierung (§§ 9–43 TKG)

A. Einleitung

B. Allgemeiner Regulierungsrahmen (§§ 16, 17 TKG)

I. Verpflichtung zur Unterbreitung eines Zusammenschaltungsangebots (§ 16 TKG)

II. Vertraulichkeit von Informationen (§ 17 TKG)

C. Verfahren der marktmachtabhängigen Marktregulierung

I. Übersicht

1. Marktdefinition und -analyse

2. Regulierungsverpflichtungen und Umsetzungsmaßnahmen

II. Marktdefinition

1. Zweck der Marktdefinition

2. Marktabgrenzung

a) Einfluss von Märkteempfehlung und Marktanalyseleitlinien

b) Sachliche und räumliche Marktabgrenzung

3. Drei-Kriterien-Test

a) Beträchtliche und anhaltende Marktzutrittsschranken

b) Längerfristig fehlende Tendenz zu wirksamem Wettbewerb

c) Insuffizienz der alleinigen Anwendung des Wettbewerbsrechts

4. Gerichtliche Kontrolldichte

III. Marktanalyse

1. Beträchtliche Marktmacht

a) Grundlagen

b) Marktmachtübertragung

c) Gerichtliche Kontrolldichte

2. Kriterien für die Bewertung der Marktmacht

3. Gemeinsame Marktmacht

IV. Durchführung von Markdefinition und -analyse

1. Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt

2. Konsultations- und Konsolidierungsverfahren

a) Konsultationsverfahren (§ 12 Abs. 1 TKG)

b) Konsolidierungsverfahren (§ 12 Abs. 2 TKG)

aa) Institutionelle Grundlagen (Exkurs: GEREK)

bb) Allgemeiner Verfahrensablauf (§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 2 TKG)

cc) Vetoverfahren (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 TKG)

dd) Ausgestaltungsvorgaben

c) Regulierungsbehördliche Eilbefugnis (§ 12 Abs. 3 TKG)

3. Festlegung der Ergebnisse von Marktdefinition und -analyse

V. Regulierungsverfügung (§ 13 TKG)

1. Mögliche Regulierungsverpflichtungen

a) Zugangsregulierung

b) Entgeltregulierung

c) Auffangregulierung im Endnutzerbereich

2. Inhalt der Regulierungsverfügung

3. Rechtscharakter der Regulierungsverfügung

a) Regulierungsermessen

b) Möglichkeit des rückwirkenden (Neu-) Erlasses

c) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

4. Konsultations- und Konsolidierungsverfahren

a) Grundsätze

b) Koordinierungsverfahren

c) Anwendung auf Umsetzungsmaßnahmen?

VI. Überprüfung der Marktregulierung (§ 14 TKG)

VII. Regulierungskonzepte (§ 15a TKG)

D. Regulierungsverpflichtungen

I. Zugangsregulierung (§§ 19–21, 23, 24 TKG)

1. Zugangsverpflichtungen (§ 21 TKG)

a) Ermessensausübung durch die Bundesnetzagentur

b) Einzelne Zugangsformen

aa) Soll-Verpflichtungen (§ 21 Abs. 3 TKG)

bb) Kann-Verpflichtungen (§ 21 Abs. 2 TKG)

c) Umsetzungsmaßnahmen

aa) Zugangsvereinbarung (§ 22 Abs. 1 TKG)

bb) Zugangsanordnung (§ 25 TKG)

2. Diskriminierungsverbot (§ 19 TKG)

3. Transparenzverpflichtung (§ 20 TKG)

4. Standardangebotsverpflichtung (§ 23 TKG)

a) Ermessensausübung durch die Bundesnetzagentur

b) Umsetzungsmaßnahmen

aa) Standardangebotsverfahren (§ 23 Abs. 2–4 TKG)

bb) Vereinfachtes Standardangebotsverfahren (§ 23 Abs. 5 TKG)

cc) Änderung des Standardangebots (§ 23 Abs. 4 S. 3 und Abs. 6 TKG)

5. Getrennte Rechnungsführung (§ 24 TKG)

II. Entgeltregulierung (§§ 27–39 TKG)

1. Grundlagen

a) Preissetzung im wettbewerblichen und im regulierten Umfeld

b) Grundzüge der Preisbildung

aa) Einzel- und Gemeinkosten

bb) Variable und Fixkosten

cc) Bestimmung der Investitionskosten

dd) Gewinn und Kapitalverzinsung

c) Ermittlung wettbewerbskonformer Preise

aa) Kostenprüfung

bb) Vergleichsmarktbetrachtung

cc) Kostenmodelle

2. Allgemeine Vorschriften (§§ 27–29 TKG)

a) Ziel der Entgeltregulierung (§ 27 TKG)

b) Missbräuchliches Verhalten (§ 28 TKG)

aa) Ausbeutungsmissbrauch (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TKG)

bb) Behinderungsmissbrauch (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 TKG)

cc) Diskriminierung (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, S. 3 TKG)

c) Allgemeine Befugnisse der Bundesnetzagentur (§ 29 TKG)

3. Regulierung der Zugangsentgelte (§§ 30–38 TKG)

a) Regulierungsverpflichtung: Entscheidung über die Form der Entgeltregulierung

aa) Vollständiger Verzicht auf sektorspezifische Entgeltregulierung?

bb) Normprogramm der Auswahlentscheidung

cc) Kriterien der Auswahlentscheidung

b) Umsetzungsmaßnahme bei der Ex-ante-Entgeltregulierung: die Entgeltgenehmigung

aa) Allgemeine Vorgaben für das Genehmigungsverfahren

bb) Einzelgenehmigungsverfahren

cc) Preisobergrenzenverfahren (Price-Cap-Verfahren)

dd) Andere Vorgehensweisen

ee) Rechtsschutz

c) Allgemeine Umsetzungsmaßnahmen bei der Ex-post-Entgeltregulierung

aa) Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung

bb) Maßnahmen der nachträglichen Entgeltregulierung

d) Anzeigepflicht als spezifische Umsetzungsmaßnahme bei der Ex-post-Entgeltregulierung (Vorabmissbrauchskon­trolle)

4. Regulierung der Endnutzerentgelte (§ 39 TKG)

a) Regulierungsverpflichtung: Entscheidung über die Form der Entgeltregulierung

b) Umsetzungsmaßnahmen bei der Regulierung der Endnut­zerentgelte

c) Gleichzeitigkeitsgebot (§ 39 Abs. 4 TKG)

III. Auffangregulierung im Endnutzerbereich (§ 42 Abs. 4 S. 3 TKG)

E. Sonstige Verpflichtungen (§§ 40 f. TKG)

I. Grundlagen

II. Funktionelle Trennung (§ 40 TKG)

III. Freiwillige Trennung (§ 41 TKG)

F. Besondere Missbrauchsaufsicht (§§ 42 f. TKG)

I. Missbrauchsverbot (§ 42 TKG)

1. Anwendungsbereich

2. Missbrauchstatbestand

3. Verfahren

II. Vorteilsabschöpfung (§ 43 TKG)

G. Marktmachtunabhängige Verpflichtungen (§§ 18, 41a TKG)

I. Kontrolle über den Zugang zu Endnutzern (§ 18 TKG)

1. Anwendungsbereich

2. Regulierungsverpflichtungen

3. Umsetzungsmaßnahmen

II. Netzneutralität (§ 41a TKG)

1. Grundlagen

2. Allgemeiner gesetzlicher Regelungsansatz

3. Spezifische Rahmenregelung zur Netzneutralität

a) Rechtsverordnung zu den grundsätzlichen Anforderungen im Bereich der Netzneutralität (§ 41a Abs. 1 TKG)

b) Technische Richtlinie zu den Mindestanforderungen an die Dienstqualität (§ 41a Abs. 2 TKG)

c) Ausblick

H. Zusammenfassung

4. Kapitel:
Infrastrukturrecht (Frequenzordnung, Nummerierung, Wegerechte) (§§ 52–77e TKG)

A. Einleitung

B. Frequenzordnung (§§ 52–65 TKG)

I. Systematik der Frequenzordnung

II. Frequenzplanung

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

3. Frequenzverordnung

4. Frequenzplan

III. Frequenzzuteilung

1. Allgemeines

2. Allgemeinzuteilung

3. Einzelzuteilung

4. Vergabeverfahren

a) Vergabeanordnung

b) Ausgestaltung des Vergabeverfahrens

aa) Versteigerungsverfahren

bb) Ausschreibungsverfahren

c) Rechtsschutz

5. Verlängerung, Widerruf und Verzicht

6. Flexibilisierung (§ 62 TKG)

7. Sonderregelungen

IV. Zusammenfassung

C. Nummerierung (§§ 66, 67 TKG)

I. Aufgaben der Nummerierung (§ 66 TKG)

II. Überwachungsbefugnisse der Bundesnetzagentur (§ 67 TKG)

III. Zusammenfassung

D. Wegerechte (§§ 68–77e TKG)

I. Benutzung von Verkehrswegen (§§ 68–75 TKG)

II. Benutzung sonstiger Grundstücke (§ 76 TKG)

III. Gemeinsame Nutzung (§§ 70, 77a TKG)

IV. Ausbau der Breitbandnetze

V. Zusammenfassung

5. Kapitel:
Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit (§§ 88–115 TKG)

A. Einleitung

B. Fernmeldegeheimnis (§§ 88–90 TKG)

C. Datenschutz (§§ 91–107 TKG)

I. Telekommunikationsdatenschutzrechtliche Grundlagen (§§ 91–94 TKG)

II. Grundsätze der Verarbeitung von Bestandsdaten (§ 95 TKG)

III. Grundsätze der Verarbeitung von Verkehrsdaten (§ 96 TKG)

IV. Entgeltermittlung und -abrechnung (§ 97 TKG)

V. Einzelverbindungsnachweis (§ 99 TKG)

VI. Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung (§ 100 TKG)

VII. Teilnehmerverzeichnis und Auskunft (§§ 104, 105 TKG)

VIII. Sondervorschriften für den Telefondienst (§§ 101–103 TKG)

IX. Besondere Dienste (§§ 98, 106 und 107 TKG)

D. Öffentliche Sicherheit (§§ 108–115 TKG)

I. Notruf (§ 108 TKG)

II. Technische Schutzmaßnahmen und Datensicherheit (§§ 109, 109a TKG)

III. Technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen (§ 110 TKG)

IV. Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (§§ 111–114 TKG)

1. Daten für Auskunftsersuchen (§ 111 TKG)

2. Automatisiertes Auskunftsverfahren (§ 112 TKG)

3. Manuelles Auskunftsverfahren (§ 113 TKG)

4. Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes (§ 114 TKG)

5. Exkurs: Auskünfte über dynamische IP-Adressen

V. Exkurs: Vorratsdatenspeicherung

E. Zusammenfassung

6. Kapitel:
Kundenschutz (§§ 43a–47b, §§ 66a–66m TKG)

A. Einleitung

B. Verträge

I. Transparenz

II. Mindestvertragsinhalte

III. Vertragslaufzeit

IV. Einrichtung eines Festnetzzugangs

V. Vorgaben zum Leistungsumfang

C. Abrechnung

I. Verbindungspreisberechnung

II. Einzelverbindungsnachweis

III. Rechnungsinhalt und Teilzahlung

D. Kostenkontrolle

I. Gesetzliche Regelungen zur Kostenkontrolle

II. Verordnungsermächtigung

E. Streitigkeiten über den Entgeltanspruch

I. Beanstandungen (§ 45i TKG)

II. Sperre

III. Schlichtung (§ 47a TKG)

F. Anbieterwechsel und Umzug (§ 46 TKG)

I. Anbieterwechsel

II. Umzug

G. Nummernbezogene Kundenschutzvorschriften (§§ 66a–66m TKG)

H. Zivilrechtliche Ansprüche und Haftungsbegrenzung (§§ 44, 44a TKG)

I. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (§ 44 TKG)

II. Haftungsbegrenzung (§ 44a TKG)

I. Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienste (§§ 45m, 47 TKG)

J. Zusammenfassung

7. Kapitel:
Weitere Regulierungsbereiche (Rundfunkübertragung, Universaldienst, technische Regulierung) (§§ 48–51, §§ 78–87 TKG, BEMFV, EMVG, FTEG)

A. Einleitung

B. Rundfunkübertragung (§§ 48–51 TKG)

I. Interoperabilität von Fernsehgeräten (§ 48 TKG)

II. Interoperabilität der Programmübertragung (§ 49 Abs. 1 und 2 TKG)

III. Zugangsberechtigungssysteme (§ 50 TKG)

IV. Streitbeilegung (§ 49 Abs. 3 und 4, § 51 TKG)

V. Zusammenfassung

C. Universaldienst (§§ 78–87 TKG)

I. Regelungszweck der Vorschriften über den Universaldienst

II. Inhalt des Universaldienstes (§§ 78, 79 TKG)

III. Sicherstellung des Universaldienstes (§§ 80, 81 TKG)

IV. Finanzierung des Universaldienstes (§§ 82, 83, 87 TKG)

V. Besondere Rechte und Pflichten bei Universaldienstleistungen (§§ 84–86 TKG)

VI. Zusammenfassung

D. Technische Regulierung

I. Standortverfahren

1. Wirkung elektromagnetischer Wellen

2. Erteilung einer Standortbescheinigung

a) Standortbezogener Sicherheitsabstand

b) Kontrollierbarer Bereich

3. Erlöschen einer Standortbescheinigung

4. Zusammenfassung

II. Marktüberwachung

1. Grundlegende Anforderungen

2. Konformitätsbewertung

3. Überwachungstätigkeit der Bundesnetzagentur

4. Zusammenfassung

8. Kapitel:
Institutionelle und prozedurale Ausgestaltung (§§ 116–141 TKG)

A. Bundesnetzagentur

I. Stellung der Bundesnetzagentur

II. Organe der Bundesnetzagentur

1. Präsident

2. Beschlusskammern

III. Sonstige Gremien und organisatorische Vorgaben

1. Beirat

2. Wissenschaftliche Unterstützung

3. Weitere Gremien ohne Bezug zum Telekommunikations­recht

4. Sonstige Aufgaben und Verpflichtungen

IV. Institutionelle Perspektive

B. Verfahren

I. Allgemeine Verfahrensvorschriften

1. Allgemeine Aufsichtsbefugnis (§ 126 TKG)

2. Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsbefugnisse (§ 127 TKG)

3. Ermittlungsbefugnisse (§§ 128, 129 TKG)

4. Verfahrenskosten (§§ 142, 143 TKG)

II. Beschlusskammerverfahren

III. Streitschlichtungsverfahren nach § 133 TKG

IV. Weitere Streitbeilegungsverfahren

V. Gerichtsverfahren

1. Rechtsmittel (§ 137 TKG)

2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Gerichtsverfahren (§ 138 TKG)

3. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 139 TKG)

C. Zusammenfassung

Sachregister

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen

Abbildung 1:    schematische Kategorisierung von Übertragungs- und Inhaltsdiensten

Abbildung 2:    Struktur eines Telekommunikationsnetzes

Abbildung 3:    Zusammenschaltung

Abbildung 4:    Struktur eines Festnetzes

Abbildung 5:    Struktur eines Teilnehmeranschlussnetzes

Abbildung 6:    Struktur eines digitalen Teilnehmeranschlussnetzes

Abbildung 7:    Struktur eines digitalen Teilnehmeranschlussnetzes mit FTTC-Ausbau

Abbildung 8:    Struktur eines zellularen Mobilfunknetzes

Abbildung 9:    Struktur eines Breitbandkabelverteilnetzes

Abbildung 10:  Entwicklung des EU-Rechtsrahmens

Abbildung 11:  Systematik des Gesetzesteils zur Marktregulierung

Abbildung 12:  Ablauf der Marktregulierung

Abbildung 13:  Übersicht über die Marktdefinition

Abbildung 14:  Übersicht über die Marktanalyse

Abbildung 15:  Struktur des GEREK und des Büros

Abbildung 16:  Ablauf des Konsolidierungsverfahrens bei Marktde­finition und -analyse

Abbildung 17:  Ablauf des Konsolidierungsverfahrens bei Regulie­rungsverpflichtungen

Abbildung 18:  üblicher Ablauf eines Zugangsverfahrens

Abbildung 19:  üblicher Ablauf eines Standardangebotsverfahrens

Abbildung 20:  grundlegende Entgeltmaßstäbe im Telekommunikati­onsrecht

Abbildung 21:  üblicher Ablauf eines Entgeltgenehmigungsverfah­rens

Abbildung 22:  üblicher Ablauf eines Genehmigungsverfahrens bei marktprägenden Entgelten

Abbildung 23:  Entgeltmaßstäbe bei der Genehmigung nach § 32 Abs. 1 TKG (KeL)

Abbildung 24:  schematische Übersicht über die Frequenzordnung

Abbildung 25:  Anordnung und Ausgestaltung eines Vergabeverfah­rens

Abbildung 26:  Überblick über die praktisch bedeutsamen Zutei­lungsarten

Abbildung 27:  Verfahren zur Sicherstellung des Universaldienstes

Abbildung 28:  standortbezogener Sicherheitsabstand

Abbildung 29:  Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis­sen (BuG) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Tabellen

Tabelle 1:       Inhalt der Märkteempfehlungen 2003 und 2007

Tabelle 2:       Übersicht über die in §§ 68 ff. TKG geregelten Möglichkeiten der Nutzung fremder Infrastrukturen

Tabelle 3:       Zuständigkeiten der Beschlusskammern im Telekom­munikationsbereich

Abkürzungsverzeichnis

A.

Auflage

a. A.

andere(r) Auffassung

a. a. O.

am angegebenen Ort

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz/Absätze

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a. F.

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft Amtsgericht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALM

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Alt.

Alternative(n)

AO

Abgabenordnung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)

API

Application Programming Interface (Anwendungsprogram­mierschnittstelle)

ArchivPF

Archiv für das Post- und Fernmeldewesen (Zeitschrift)

ArchivPT

Archiv für Post und Telekommunikation (Zeitschrift)

Art.

Artikel

aTNB

alternative(r) Teilnehmernetzbetreiber

AUC

Authentication Center (Authentifizierungszentrum)

Az.

Aktenzeichen

 

 

BauR

Baurecht (Zeitschrift)

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBG

Bundesbeamtengesetz

Bd.

Band

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BEGTPG

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

BEMFV

Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

bes.

besondere

Beschl.

Beschluss

BEVVG

Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzverordnung

BKartA

Bundeskartellamt

BkVrSt

Breitbandkabelverstärkerstelle

BLJ

Bucerius Law Journal (Zeitschrift)

BNetzA

Bundesnetzagentur

BS

Base Station (Funkbasisstation)

BSC

Base Station Controller (Basisstationssteuerung)

BSI

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

BT

British Telecom

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BuG

Betriebs- und Geschäftsgeheimnis(se)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts

BW

Baden-Württemberg

bzw.

beziehungsweise

 

 

CAPM

Capital Asset Pricing Model (Marktwertmethode)

CDU

Christlich Demokratische Union

CE

CE-Kennzeichnung für Produkte, die den europäischen Normen entsprechen

CEN

Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung)

CENELEC

Comité Européen de Normalisation Electrotechnique (Eu­ropäisches Komitee für elektrotechnische Normung)

CEPT

Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (Europäische Konferenz der Ver­waltungen für Post und Telekommunikation)

CFV

Carrier-Festverbindungen

cm

Zentimeter

CR

Computer und Recht (Zeitschrift)

CSU

Christlich-Soziale Union

 

 

d.

der/des

DECT

Digital Enhanced Cordless Telecommunications (digitale, verbesserte schnurlose Telekommunikation)

DENIC

Deutsches Network Information Center

ders.

derselbe

d. h.

das heißt

DIN

Deutsches Institut für Normung

DM

Deutsche Mark

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DRiG

Deutsches Richtergesetz

DSL

Digital Subscriber Line (digitaler Teilnehmeranschluss)

DSLAM

Digital Subscriber Line Access Multiplexer (DSL-Zugangs­konzentrator)

DTAG

Deutsche Telekom AG

DuD

Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift)

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

DVB-T

Digital Video Broadcasting-Terrestrial (digitaler terrestri­scher Fernsehrundfunk)

 

 

eG

eingetragene Genossenschaft

EG

Europäische Gemeinschaft

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EHS

elektromagnetische Hypersensitivität

Einl.

Einleitung

EMVG

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Be­triebsmitteln

EN

Europäische Norm

endg.

endgültig

eNobeB

Evolved Node B (Basisstation in einem LTE-Netz)

Entsch.

Entscheidung

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

ERG

European Regulators Group (Gruppe Europäischer Regulie­rungsstellen)

ETSI

European Telecommunications Standards Institute (Euro­päisches Institut für Telekommunikationsnormen)

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

evtl.

eventuell

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift)

 

 

f./ff.

folgende

FAG

Gesetz über Fernmeldeanlagen

F. D. P.

Freie Demokratische Partei

FGebV

Frequenzgebührenverordnung

Fn.

Fußnote(n)

FreqBZPV

Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

FS

Festschrift

FSBeitrV

Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung

FTEG

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendein­richtungen

FTTB

Fibre To The Building (Glasfasernetz bis ins Gebäude)

FTTC

Fibre To The Cabinet (Glasfasernetz bis zum Kabelverzwei­ger)

FTTH

Fibre To The Home (Glasfasernetz bis in die Wohnung)

FVSt

Fernvermittlungsstelle

 

 

GEREK

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektroni­sche Kommunikation

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GHz

Gigahertz

GKG

Gerichtskostengesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GSM

Global System for Mobile Communications (Mobilfunk­standard der zweiten Generation)

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

 

 

HGB

Handelsgesetzbuch

HLR

Home Location Register (Heimatregister)

h.M.

herrschende Meinung

Hs.

Halbsatz/Halbsätze

HTTP

Hypertext Transfer Protocol (Hypertextübertragungsproto­koll)

HVt

Hauptverteiler

HYTAS

Hybrides Teilnehmer Anschlusssystem

 

 

IC

Interconnection (Zusammenschaltung)

ICANN

Internet Corporation for Assigned Names and Numbers

I.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

IDS

Intrusion Detection System (Angrifferkennungssystem)

i.H.d.

in Höhe des/der

i.H.v.

in Höhe von

IMAP

Internet Message Access Protocol (Protokoll für die Über­tragung von E-Mails)

IMEI

International Mobile Equipment Identity (internationale Seriennummer für Mobilendgeräte)

IP

Internet Protocol (Internet-Protokoll)

IPTV

Internet Protocol Television (IP-gestütztes Fernsehen)

IPv4

Internet Protocol Version 4

IPv6

Internet Protocol Version 6

i.S.d.

im Sinne des/der

ISDN

Integrated Services Digital Network (dienstintegrierendes digitales Netz)

ISIS

Integriertes System zur Bereitstellung von Netzinfrastruktur auf optischer Basis

i.S.v.

im Sinne von

ITU

International Telecommunication Union (Internationale Fernmeldeunion)

i.V.m.

in Verbindung mit

 

 

JVEG

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

JZ

JuristenZeitung (Zeitschrift)

 

 

Kap.

Kapitel

KeL

Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung

KOM

Dokumente der Europäischen Kommission

KommJur

Kommunaljurist (Zeitschrift)

K&R

Kommunikation & Recht (Zeitschrift)

KV

Kostenverzeichnis

KVz

Kabelverzweiger

 

 

LArbG

Landesarbeitsgericht

LG

Landgericht

lit.

litera (Buchstabe)

LRIC

Long-Run Incremental Costs (langfristige zusätzliche Kos­ten der Leistungsbereitstellung)

LTE

Long Term Evolution (Mobilfunkstandard der dritten/vier­ten Generation)

 

 

m

Meter

m. Anm.

mit Anmerkung

MBit

Megabit

MBit/s

Megabit pro Sekunde

MFG

Multifunktionsgehäuse

MHz

Megahertz

MMR

Multimedia und Recht (Zeitschrift)

MSC

Mobile Switching Center (Mobilvermittlungsstelle)

MS-DOS

Microsoft Disc Operating System (Microsoft-Betriebs­system)

MVNO

Mobile Virtual Network Operator (virtueller Mobil­funknetzbetreiber)

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

 

 

NABEG

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz

NAP

Netzabschlusspunkt

NE

Netzebene

n. F.

neue Fassung

NGA

Next Generation Access (Anschlussnetz der nächsten Gene­ration)

NGN

Next Generation Networks (Netze der nächsten Generation)

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NK

Netzknoten

NNVO

Netzneutralitätsverordnung

NNVO-E

Entwurf für eine Netzneutralitätsverordnung

NotrufV

Verordnung über Notrufverbindungen

N&R

Netzwirtschaften & Recht (Zeitschrift)

Nr.

Nummer(n)

NRB

nationale Regulierungsbehörde(n)

NRWE

Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfa­len

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht (Zeitschrift)

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift)

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift)

 

 

o.ä.

oder ähnliches

OdZ

Ort der Zusammenschaltung

OLG

Oberlandesgericht

ONP

Open Network Provision (offener Netzzugang)

OPAL

Optische Anschlussleitung

OVG

Oberverwaltungsgericht

OVSt

Ortsvermittlungsstelle

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

 

 

PC

Personal Computer

PDF

Portable Document Format (transportables Dokumentenfor­mat)

POP3

Post Office Protocol version 3 (Protokoll für die Übertra­gung von E-Mails)

PostStruktG

Poststrukturgesetz

ProdSV

Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

PTNeuOG

Postneuordnungsgesetz

PTRegG

Gesetz über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens

 

 

RegE

Regierungsentwurf

RegTP

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

RFID

Radio-Frequency Identification (funkgestützte Identifizie­rung)

Rn.

Randnummer(n)

RNC

Radio Network Controller (Funkzugangsnetzsteuerung)

Rs.

Rechtssache(n)

RStV

Rundfunkstaatsvertrag

R&TTE

Radio and Telecommunications Terminal Equipment (Funk­anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)

 

 

s.

siehe

S.

Satz/Sätze
Seite(n)

SigG

Signaturgesetz

SIM

Subscriber Identity Module (Teilnehmer-Identitätsmodul)

SIP

Session Initiation Protocol (Sitzungsinitialisierungsproto­koll)

Slg.

Sammlung

SMS

Short Message Service (Kurznachrichtendienst)

SMTP

Simple Mail Transfer Protocol (Protokoll für die Übertra­gung von E-Mails)

sog.

sogenannt(e/r/n)

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschland

SSNIP

Small but Significant Non transitory Increase in Price (Preisheraufsetzungstest)

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

 

 

TAE

Teilnehmeranschlusseinheit

TAL

Teilnehmeranschlussleitung

TKG

Telekommunikationsgesetz

TKG-E

Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes

TKGebV

Telekommunikationsgebührenverordnung

TKMR

Telekommunikations- & Medienrecht (Zeitschrift)

TKÜV

Telekommunikations-Überwachungsverordnung

TMG

Telemediengesetz

TNGebV

Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung

TNV

Telekommunikations-Nummerierungsverordnung

TV

Television (Fernsehen)

TVSt

Teilnehmervermittlungsstelle

TWG

Telegraphenwege-Gesetz

Tz.

Textziffer(n)

 

 

u.

und

u.a.

und andere
unter anderem

u.ä.

und ähnliche(s)

UAbs.

Unterabsatz

UKlaG

Unterlassungsklagengesetz

UKW

Ultrakurzwelle

UMTS

Universal Mobile Telecommunications System (Mobilfunk­standard der dritten Generation)

UrhG

Urheberrechtsgesetz

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

u. U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

 

 

v.

vom

Var.

Variante

VATM

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehr­wertdiensten

VBlBW

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Zeitschrift)

VDSL

Very High Speed Digital Subscriber Line (sehr schneller digitaler Teilnehmeranschluss)

VE:F

Vermittlungseinheit Fernnetz

VE:O

Vermittlungseinheit Ortsnetz

verb.

verbundene

VerwArch

Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)

Vfg.

Verfügung

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl.

vergleiche

VLR

Visitor Location Register (Besucherregister)

VO Funk

Vollzugsordnung für den Funkdienst

VoIP

Voice over IP (IP-gestützte Sprachtelefonie)

VPN

Virtual Private Network (virutelles privates Netz)

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwKostG

Verwaltungskostengesetz

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

 

 

WACC

Weighted Average Cost of Capital (gewichtete durchschnitt­liche Kapitalkosten)

WAP

Wireless Application Protocol (drahtloses Anwendungspro­tokoll)

WAR

Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen

WIK

Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommuni­kationsdienste

WLAN

Wireless Local Area Network (drahtloses lokales Netzwerk)

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift)

WWW

World Wide Web

 

 

z.B.

zum Beispiel

ZD

Zeitschrift für Datenschutz (Zeitschrift)

Ziff.

Ziffer(n)

ZPO

Zivilprozessordnung

z.T.

zum Teil

1. Kapitel:
Technische und ökonomische Grundlagen des Telekommunikationsrechts

A. Grundbegriffe des Telekommunikationsrechts

1

Telekommunikationsrecht ist das Recht der Telekommunikation. Diese einfache Erkenntnis lenkt den Blick auf den Begriff „Telekommunika­tion“. Dessen Bedeutung scheint sich bei einer intuitiven Herangehens­weise leicht zu erschließen: Das Präfix „tele“ geht auf das griechische Adverb für „fern“ zurück und der aus dem Lateinischen stammende Ausdruck „Kommunikation“ bezeichnet die „Mitteilung“. „Telekom­munikation“ kann daher als „Fernmitteilung“ (von Nachrichten) ver­standen werden. In diese Richtung weist auch der Begriff des „Fernmel­dewesens“, der in Deutschland bis Mitte der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts gängig war und erst dann durch den Begriff „Telekom­munikation“ abgelöst wurde.

2

Der genauere Vergleich dieser beiden Begriffe offenbart jedoch bereits die erste Unklarheit. Die bloße Bezugnahme auf die (Fern-)Mitteilung würde durchaus ein Verständnis nahelegen, dem zufolge es um den In­formationsaustausch als solchen geht. Demgegenüber macht der Begriff des „Fernmeldewesens“ deutlich, dass die Einrichtungen, die einen sol­chen Informationsaustausch ermöglichen, und die sie betreibenden Per­sonen gemeint sind. Und in der Tat knüpft das Telekommunikations­recht im engeren Sinne, also das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die auf seiner Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen, primär an letztgenannten Aspekt an.

3

Rechtlich ergibt sich diese sachliche Anknüpfung an den Betrieb der technischen Einrichtungen für (Fern-)Mitteilungen aus den gesetzlichen Begriffsbestimmungen. § 3 Nr. 22 TKG zufolge ist „Telekommunika­tion“ „der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Emp­fangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen“. Die Bezugnahme auf den technischen Vorgang dient dabei der Abgrenzung von inhaltlichen Gesichtspunkten. Der Bereich der eigentlichen „Mit­teilung“ ist somit gerade nicht Regelungsgegenstand des Telekommuni­kationsrechts, das vielmehr an den Vorgang der Signalübertragung an­knüpft. Es ist also grundsätzlich zwischen der Übertragung von Inhal­ten und den übertragenen Inhalten zu unterscheiden.

4

Verkompliziert wird die Rechtsauslegung aber bereits auf dieser grund­legenden Ebene dadurch, dass das TKG dem Zentralbegriff „Telekom­munikation“ mit dem Terminus „Telekommunikationsdienste“ einen weiteren Zentralbegriff zur Seite stellt, ohne die beiden Begriffe inhalt­lich miteinander zu verknüpfen. Nach § 3 Nr. 24 TKG sind „Telekom­munikationsdienste“ nämlich „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungs­dienste in Rundfunknetzen“. Auch hiernach ist entscheidendes Charak­teristikum jedoch in erster Linie der Vorgang der Signalübertragung.

5

Trotz der Fokussierung auf die Signalübertragung ist das Telekommuni­kationsrecht aber nicht auf diese Ebene beschränkt. Vielmehr erfasst das TKG mit den telekommunikationsgestützten Diensten eine weitere allgemeine Dienstekategorie, die über die Ebene der reinen Signalüber­tragung hinausgeht und in die Ebene der übertragenen Inhalte hineinreicht.1 Nach § 3 Nr. 25 TKG handelt es sich hierbei um diejenigen „Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Tele­kommunikationsverbindung erfüllt wird“. Gemeint sind damit bei­spielsweise Angebote für Telefonmehrwertdienste, die während der Te­lefonverbindung in Anspruch genommen werden, wie etwa telefonische Auskunfts-, Informations- und Beratungsdienste.

6

Damit aber nicht genug: Im TKG ist noch eine Vielzahl weiterer Dienstekategorien geregelt. Zu nennen sind u. a. Auskunftsdienste (§ 3 Nr. 2a TKG), entgeltfreie Telefondienste (§ 3 Nr. 8a TKG), Premium-Dienste (§ 3 Nr. 17b TKG) und Kurzwahldienste (§ 3 Nr. 11b TKG). Diese Kategorien bilden praktisch besonders bedeutsame Erschei­nungsformen von Diensten ab, die auf Telekommunikationsleistungen beruhen und bei denen der zusätzliche Leistungsfluss während der Tele­kommunikationsverbindung erfolgt oder aber auch räumlich und/oder zeitlich von ihr getrennt werden kann.2 Da der zusätzliche Leistungs­fluss von der Telekommunikationsverbindung getrennt erfolgen kann, muss es sich bei diesen Diensten somit gerade nicht zwingend um tele­kommunikationsgestützte Dienste handeln. Eine klare Systematisierung der Dienstekategorien des Telekommunikationsrechts wird hierdurch nicht unbedingt erleichtert. Der Gesetzgeber hat die Verwendung eigen­ständiger Begriffsdefinitionen dennoch für sinnvoll erachtet, um hieran vor allem besondere Bestimmungen im Bereich des Kundenschutzes anknüpfen zu können.

7

Neben den vorgenannten Diensten, die herkömmlicherweise über (feste oder mobile) Telefonverbindungen erbracht werden und damit vom Ge­setzgeber dem Telekommunikationsrecht zugeordnet wurden, gibt es aber auch die neueren Dienste der Informationsgesellschaft. Zu diesen Diensten gehören beispielsweise im WWW abrufbare Angebote von Waren und Dienstleistungen oder Internetsuchmaschinen.3 Auch das Verhältnis derartiger Dienste zum Bereich der Telekommunikation ist klärungsbedürftig. Sie werden im deutschen Recht (mittlerweile) als Telemedien bezeichnet. Der für sie maßgebliche Ordnungsrahmen findet sich in erster Linie im Telemediengesetz (TMG) des Bundes, das be­reichsspezifisch durch Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) der Länder ergänzt wird. Telemedien sind grundsätzlich alle elektroni­schen Informations- und Kommunikationsdienste (§ 1 Abs. 1 S. 1 TMG, § 2 Abs. S. 3 RStV). Das gilt allerdings nur, „soweit“ sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 TKG, die ganz in der Über­tragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, tele­kommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG oder Rundfunk nach § 2 RStV sind.

8

Aus Sicht des Telemedienrechts erfolgt daher gerade auch mit Blick auf das Telekommunikationsrecht eine (negative) Abgrenzung: Telekom­munikationsdienste, die ganz in der Übertragung von Signalen beste­hen, und telekommunikationsgestützte Dienste unterfallen ausschließ­lich dem TKG und sind keine Telemedien.4 Etwas anderes gilt demge­genüber für Telekommunikationsdienste, die nur überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen. Im Gesetzgebungsverfahren zum TMG sind hierzu insbesondere der Internetzugang und die Übertragung von elektronischer Post (E-Mail) gezählt worden.5 Diese Dienste sind sowohl Telekommunikationsdienste als auch Telemedien. Sie unterfal­len damit sowohl dem TKG (vgl. auch § 1 Abs. 3 TMG) als auch dem TMG. Hinsichtlich der dortigen Datenschutzbestimmungen gilt das al­lerdings nur mit den Einschränkungen, die sich aus § 11 Abs. 3 TMG ergeben. Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass Gegenstand der Telemedien die dienstespezifische elektronische Verarbeitung von Inhalten ist, die telekommunikativ übermittelt werden. Zumindest in vielen Fällen würde es sich deshalb auch bei telekommunikationsge­stützten Diensten jedenfalls hinsichtlich der Inhaltsleistung grundsätz­lich um Telemedien handeln. Diese Dienste sind allerdings von der Le­galdefinition ausdrücklich ausgenommen.6

9

Es ist daher nicht verwunderlich, dass im Einzelnen erhebliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Zu nennen sind ins­besondere folgende Fragen:

1.  Wie ist der Umfang eines konkreten Dienstes zu bestimmen, was ist also überhaupt Gegenstand der Zuordnung zu TKG bzw. TMG, und wann ist von einem Dienstebündel auszugehen, bei dem die einzel­nen Bestandteile unterschiedlich zugeordnet werden können?7

2.  Welche Leistungsbestandteile gehören (noch) zu einer (bloßen) Sig­nalübertragungsleistung und wann handelt es sich um darüber hi­nausgehende Leistungsbestandteile?8

3.  Wie sind telekommunikative und andere Leistungsbestandteile zu ge­wichten, um mit Blick auf § 3 Nr. 24 TKG den insoweit „überwiegend[en]“ Bestandteil eines Dienstes zu identifizieren?

10

Eine abschließende Klärung dieser schwierigen Fragen steht noch aus. Unter Inkaufnahme der damit angesprochenen Grauzonen lassen sich die vorstehend dargelegten Zusammenhänge (unter Ausblendung der Abgrenzung zum Rundfunk) jedenfalls folgendermaßen schematisch darstellen:

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Abbildung 1: schematische Kategorisierung von Übertragungs- und Inhalts­diensten

11

Die damit aufgezeigten terminologischen und praktischen Schwierigkeiten sind auch Ausdruck einer erheblichen tatsächlichen Komplexität. Der Telekommunikationssektor beruht auf z.T. komplizierten techni­schen Zusammenhängen und ist darüber hinaus in ökonomischer Hin­sicht von zahlreichen Besonderheiten gekennzeichnet. Die telekommu­nikationsrechtliche Regulierungspraxis ist daher in erheblichem Maße von technischen und ökonomischen Zusammenhängen bestimmt. Ohne ein grundsätzliches Verständnis für diese außerjuristischen Parameter ist es kaum möglich, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telekom­munikationswirtschaft nachzuvollziehen. Nachfolgend soll daher ein grundlegender Überblick über den technischen und ökonomischen Hin­tergrund dieses Wirtschaftssektors vermittelt werden.

B. Die technischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft

12

Telekommunikationsrecht war und ist nach wie vor ganz wesentlich durch die technischen Besonderheiten dieses Sektors geprägt. Das spie­gelt sich auch in den gesetzlichen Begrifflichkeiten wider, die oftmals mit entsprechenden technischen Begriffen korrelieren und überdies auf technische Details Bezug nehmen. Die technischen Grundlagen der Te­lekommunikationswirtschaft sind daher notwendiger Ausgangspunkt jeder Einführung in das Telekommunikationsrecht.

I. Telekommunikationsnetze

13

Die Telekommunikationswirtschaft ist eine Netzwirtschaft, deren tech­nische Basis die Telekommunikationsnetze sind. Aus diesen Netzinfra­strukturen ergeben sich die Besonderheiten dieses Sektors.

1. Begriff

14

Unter einem Telekommunikationsnetz versteht man dabei die Gesamt­heit der Infrastruktureinrichtungen, die zur Signalübertragung genutzt werden (§ 3 Nr. 27 TKG). Die Punkte, an denen Nutzer Zugang zu einem Netz erhalten, an denen das Netz also sozusagen endet, werden als Netzabschlusspunkte bezeichnet (vgl. nunmehr auch § 3 Nr. 12a TKG). Den Ausgangspunkt eines Übertragungsvorgangs bezeichnet man als „Quelle“, den Zielpunkt als „Senke“. Der Begriff „Netz“ impli­ziert dabei bereits, dass nicht von jeder Quelle zu jeder Senke ein direk­ter Übertragungsweg besteht, sondern dass die einzelnen Netzab­schlusspunkte (NAP) über eine vermaschte („vernetzte“) Infrastruktur miteinander verbunden sind. Die Punkte, an denen mehrere Übertra­gungswege zusammenlaufen, nennt man Netzknoten (NK).

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Abbildung 2: Struktur eines Telekommunikationsnetzes

2. Vermittlungsverfahren

15

Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren, um in einem Netz die Verbindung von einer Quelle zu einer Senke herzustellen. Herkömmlich wurde für die Dauer eines Kommunikationsvorgangs eine exklusive (temporäre) Verbindung hergestellt, indem die zwischen Quelle und Senke liegen­den Netzknoten entsprechend geschaltet wurden. Bis ein Kommunikati­onspartner den Kommunikationsvorgang beendet – beispielsweise den Telefonhörer auflegt – ist dieser Weg durch das Telekommunikations­netz für diesen Kommunikationsvorgang reserviert. Dieses Verfahren bezeichnet man als Leitungsvermittlung. Es garantiert wegen der Ex­klusivität grundsätzlich eine hohe Übertragungsqualität und -geschwin­digkeit.

16

Demgegenüber hat der verstärkte Einsatz von Computertechnik dazu geführt, dass heute vor allem ein alternatives Vermittlungsverfahren, die sog. Paketvermittlung, von Bedeutung ist. Bei diesem Verfahren wird selbst für die Dauer des Kommunikationsvorgangs keine direkte Verbindung zwischen Quelle und Senke hergestellt. Vielmehr werden die zu übermittelnden Nachrichten in einzelne Segmente, die sog. Pake­te, unterteilt und in Richtung der Senke ausgesendet. An jedem Netz­knoten entscheiden komplexe Vermittlungsprogramme dann für jedes einzelne Paket über seinen weiteren Übermittlungsweg. Erst an der Senke wird die segmentierte Nachricht wieder zusammengesetzt. Der Vorteil der Paketvermittlung liegt in einer optimalen Ausnutzung vor­handener Übertragungskapazität. Anders als bei der Leitungsvermitt­lung werden nämlich keine Verbindungen exklusiv einem Kommunika­tionsvorgang zugewiesen. Die entsprechenden Kapazitäten können da­her bei der Paketvermittlung für andere Kommunikationsvorgänge ge­nutzt werden, wenn gerade keine Nachrichten übermittelt werden.

17

Wenn man zu Illustrationszwecken beispielsweise unterstellt, dass die Übertragungskapazitäten zwischen den Städten Berlin und Bonn gleichzeitig 10000 Telefongespräche zulassen, dann ist damit bei Ver­wendung eines leitungsvermittelten Übertragungsverfahrens eine abso­lute Obergrenze definiert. Kommt hingegen ein paketvermitteltes Über­tragungsverfahren zum Einsatz, dann wird auf Ebene der Städteverbin­dung Übertragungskapazität nur belegt, wenn auch wirklich Informatio­nen übertragen werden. Wenn also bei 10000 Gesprächen durchschnitt­lich in stets 2500 Gesprächen gleichzeitig kurz geschwiegen wird (Überlegungszeit, Sprechpausen zwischen einzelnen Wörtern usw.), dann belegen diese 2500 Gespräche bei Verwendung eines paketvermit­telten Verfahrens keinerlei Übertragungskapazität. Die Gesamtkapazität kann daher für ungefähr weitere 2500 Gespräche zwischen Berlin und Bonn genutzt werden. Statt der 10000 leitungsvermittelten sind also gut 12500 paketvermittelte Gespräche möglich.

3. Kategorien von Telekommunikationsnetzen

18

Telekommunikationsnetze kann man anhand einer Vielzahl von Merk­malen in unterschiedliche Kategorien ein- bzw. auch unterteilen, etwa aufgrund der Netzstruktur, der Übertragungstechnik oder des Übertra­gungsmediums. Nachfolgend sollen lediglich die beiden aus telekom­munikationsrechtlicher Sicht bedeutsamsten Unterscheidungen darge­stellt werden.

19

Nach ihrer Funktion kann man Telekommunikationsnetze grundsätzlich in zwei Teilnetzbereiche unterteilen: die Zugangsnetze und die Verbin­dungsnetze. Zugangsnetze werden auch als Teilnehmer- oder An­schlussnetze bezeichnet. Es handelt sich um diejenigen Teile eines Tele­kommunikationsnetzes, an die Teilnehmer angeschlossen sind und über die sie Zugang zu Telekommunikationsdiensten haben. Ein bundeswei­tes Telekommunikationsnetz verfügt in der Regel über zahlreiche Zu­gangsnetze. Diese sind durch ein Verbindungsnetz miteinander verbun­den, das auch als Kern- oder Übertragungsnetz bezeichnet wird. Verbin­dungsnetze sind somit diejenigen Teile eines Telekommunikationsnet­zes, an denen keine Teilnehmer angeschlossen sind, sondern die zur Verbindung von Zugangsnetzen dienen.

20

Des Weiteren kann nach der Art der Übertragung zwischen Quelle und Senke zwischen physikalischen und logischen Netzen unterschieden werden. Bei physikalischen Netzen sind Quelle und Senke – vermittelt über entsprechende Netzknoten – durchgängig über dasselbe physikali­sche Medium (Kabel, Funkwellen usw.) verbunden. Bei logischen Net­zen wird der Telekommunikationsverkehr hingegen auf einer höheren logischen Ebene von der Quelle zur Senke transportiert. Das bedeutet, dass der Nachrichtentransport innerhalb eines logischen Netzes über verschiedene physikalische Medien geführt werden kann. Der Medien­übergang wird durch zumeist rechnergestützte Verfahren ermöglicht, ohne dass für die Kommunikationspartner in der Regel ein Unterschied zu einer Verbindung über ein physikalisches Netz feststellbar ist. Physi­kalische Netze in dem hier zugrunde gelegten Verständnis sind heutzu­tage jedenfalls im Endnutzerbereich kaum mehr anzutreffen. Selbst das öffentliche Festnetz integriert unterschiedlichste physikalische Medien – vom Kupferkabelanschluss im Zugangsnetzbereich über Glasfaserka­bel- und Richtfunkverbindungen9 im Verbindungsnetzbereich – und ist damit ein logisches Netz. Physikalische Telekommunikationsnetze sind daher im Wesentlichen nur noch Teilnetze (logischer) öffentlicher Tele­kommunikationsnetze.